Temporäre BG abgelehnt beim Vater der das Kind alle 14 Tage übers WE hat

  • Hallo!


    Ich habe eine Frage.. Mein Ex-Mann schrieb mir eben, dass ihm die BG mit unserem Sohn für die WE's des Umfangsrechts abgelehnt wurde, da ich ja Kindergeld und UHV beziehe.. Das solle wohl heißen, ich müsste ihm für die WE dann Geld zum versorgen mitgeben? Oder haben die einfach n Knall beim Amt?


    LG Anja

  • Hi,


    du musst überhaupt nichts mitgeben. Der Vater hat ein Problem mit dem Job-Center, das muss er lösen. Hier ist zwischen Familienrecht und öffentlichem Recht zu unterscheiden. Ob die Voraussetzungen für die Finanzierung des Umgangs aus öffentlich-rechtlichen Mitteln vorliegen, das muss er klären, damit hast du nichts zu tun.


    Du schuldest ihm also gar nichts.


    Herzlichst


    TK

  • Naja, ganz so einfach ist das nicht immer. Immer wenn dem Staat der Allerwerteste auf Grundeis geht, vermischt er auch gerne mal SGB und BGB, damit er nicht auf den ?Kosten hängen bleibt. Da sollen sich doch lieber die Eltern fetzen. Die Eltern sollen Einvernehmen bei der Kindeserziehung anstreben, das betrifft auch Fragen der Wahrnehmung des Umgangs (§1626 BGB). Nach dieser Vorschrift werden für die Eltern nicht nur Rechte abgeleitet, sondern auch Pflichten (für das Kind zu sorgen). Es gab schon Sozialgerichte, welche die Mütter vorgeladen und diese gefragt haben, ob die denn Willens und leistungsfähig wären, die Kinder zu betreuen UND sich an der Umgangsfinanzierung zu beteiligen.


    Ansonsten hat das JC schon einen Knall. Hat das JC bei mir genauso gemacht wie bei deinem Ex. Drei Jahre mußte ich die alle 6 Monate verklagen, weil die so stur der Meinung waren,
    die Mutter müsse mir das Geld geben. Nach fünf oder sechs Gerichtsverfahren, die das Jobcenter alle verloren hat, ist jetzt Ruhe. Die zahlen jetzt jeden Monat pünktlich, was ich für die Kinder und mich beantragt wurde. Man braucht schon ein ganz schön dickes Fell, um seine Anträge durchzuboxen. Die Abwimmelmasche versuchen die immer wieder, vielleicht findet sich ein Doofer, der es nicht merkt. Viele sind auch eingeschüchtert und verfolgen ihre Anträge nicht weiter. Das ist von denen einkalkuliert und im Prinzip offener Rechtsbruch.


    Wenn der Papa Unterstützung im Umgang mit rechtswidrig handelnden Jobcenter braucht, da kann ich gerne ein paar unverbindliche Tipps geben. Weiteres per PN.

  • Eines ganz klar: im Unterhaltsvorschuß ist rein rechnerisch das Kindergeld enthalten. Dies bedeutet im Klartext, dass hier die Mutter ohnehin auch finanziell zuschustert. Natürlich gibt es Fälle, in denen auch das betreuende Elternteil sich an den Umgangskosten beteiligen muss. In der Regel dann, wenn dieses Elternteil die Entfernung gesetzt hat.


    Aber, dieses Problem ist vorrangig ein Problem ALG II Empfänger/Job-Center.


    Herzlichst


    TK