Scheidung - Muss ich das Haus verkaufen?

  • Hallo


    Hoffe ich bekomme hier die notwenigen Infos. Es ist etwas kompliziert ich versuch es aber mal zu erklären.


    Ich bin seit 12 Jahren verheiratet und reiche jetzt nach dem Trennungsjahr die Scheidung ein. Sie hat in den 12 Jahren Ehe nicht gearbeitet und lebte nur von meinem Geld.
    Das Elternhaus von meiner Frau hatten wir übernommen und wurde auf ihren Namen umgeschrieben. Es war eine Schenkung. Dafür habe ich dann die Schulden die auf dem Haus waren übernommen und abgezahlt.
    Danach kauften wir uns ein eigenes Haus und fingen an es zu sanieren. Unser Haus läuft auf uns beide und der Vertrag der Finanzierung auf der Bank auch.
    Während der Sanierung ging uns das Geld aus und wir verkauften das Elternhaus meiner Frau. Davon zahlte sie 100.000€ nachweislich an die Bank von dem Darlehn ab. Das restliche Geld sollte in die Sanierung unseres Hauses laufen. Obwohl mehr als genügend Geld da war, reichte es nicht und verschwand auf unerklärlicher Weise.
    Unser Haus ist nur zu 70€ fertig saniert. Es wurde sehr viel gepfuscht und von Handwerkern falsch berechnet und gemacht. Es besteht eine 4 Seitige Mängelliste und man schätzte um das Haus fertig zu machen und alles zu reparieren das man noch mal gute 80.000€ rein investieren muss.
    Ein befreundeter Gutachter war hier und er schätzte das Haus auf maximal 200.000€ eher weniger.
    Restschulden inkl. Ablösezinsen an die Bank wären 150.000€
    Schulden die wegen Sanierung auf meinem Namen gemacht wurden auch noch mal 18.000€ Private Schulden auf beide Namen ca. 10.000€


    Nun will meine noch Frau das Haus verkaufen und ihr ist es egal ob es verkauft wird oder zwangsversteigert wird.
    Ich will das Haus aber behalten und mit unseren Kindern, die Gerichtlich bei mir leben, weiter dort wohnen bleiben um ihnen ein festes Zuhause zu bieten.


    Kann meine noch Frau nach der Scheidung mich zwingen das Haus zu verkaufen?
    Kann sie eine Zwangsversteigerung ein leiten oder nur für ihre Hälfte?
    Wie lange könnte ich den Verkauf des Hauses in die länge ziehen?
    Kann sie von mir für ihre Hälfte Miete verlangen trotz der ganzen Mängel? Makler schätzten die Miete bei dem derzeitigen Stand und Mängel auf maximal 200 bis 300€ im Monat. Sie beteiligt sich nicht an der Tilgung vom Haus die ich alleine trage. Kann sie trotzdem Miete verlangen?


    Mir ist diese Klärung wichtig da ich mit meiner neuen Partnerin zusammen ziehen will aber das nicht machbar ist so lange ich nicht weiß, ob und für wie lange ich das Haus behalten kann. Nicht das wir zusammen ziehen und meine noch Frau kann das Haus einige Monate danach verkaufen oder mich dazu zwingen.


    Hoffe hier kann mir jemand was dazu sagen.



    Lg,

  • Hallo,


    also, unter den üblichen Vorbehalten: zwingen kann sie dich wohl eher nicht. das werden vermutlich dann eher die Banken tun. Denke bitte daran, dass Du nach der Scheidung mehr Steuern und vielleicht auch Unterhalt zahlen musst (außer Du heiratest gleich wieder). Wenn ihr beide im Grundbuch eingetragen seid, müsst Ihr Euch eben einigen. Solange das nicht passiert ist, kann keiner verkaufen. Und das kann dauern.


    Ob sie Miete verlangen kann, weiß ich nicht, aber ich weiß, dass der Wohnvorteil beim Unterhalt eine Rolle spielt.

  • Hallo Streeboy,


    Ich gehe dovon aus dass ihr z.Zt. noch eine Zugewinngemeinsvhaft bildet.


    Man muss wissen, was war das Haus von den Schwiegerteltern bei der Schenkung wert?


    Euer gemeinsames Haus ist 200 000€ wert. Sind noch Restkredite für das Haus ausstehend ?


    Wer hatte wie viel am Tag der Hochzeit? /(Immo,Bankkonto,Wertpapiere,Lebensversichrungen usw,)


    lg
    edy

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  • Wegen den Banken mach ich mir keine Gedanken, die Raten kann ich alleine aufbringen so wie die kompletten Fixkosten vom Haus.
    Mir geht's nur darum, ob sie mich zwingen kann das Haus zu verkaufen oder sie in einem bestimmten Zeitraum sie aus zu zahlen.


    Unterhalt muss ich nicht zahlen, da ich Krankheitsbedingt ausgesteuert somit erst mal arbeitslos bin. Wird auch noch ne Weile dauern bis ich wieder fit bin. Dafür geht sie jetzt endlich mal nach 12 Jahren wieder arbeiten. Zwar nur Halbtags aber sie geht. Ihr neuer Lebenspartner geht auch arbeiten.


    Wie meinst du das mit dem gleich Heiraten? Soll das heißen wenn ich Unterhalt an meine Ex Frau zahlen müsste aber direkt wieder neu Heiraten würde, dann müsste ich keinen Unterhalt an meine Ex Frau zahlen??


    Das Elternhaus ging für 150.000€ weg. Davon 100.000€ in unser Haus gesteckt die an die Bank ging. das Restliche Geld ist weg und ich weiß nicht wo es hin ging.
    Unser Haus ist höchstens 200.000€ Wert. Die Photovoltaikanlage so wie der Pool hatte um die 35.000€ gekostet was alleine auf meinen Namen läuft und auch der Vertrag so wie Rechnungen auf meinen alleinigen Namen.
    Wir haben eine Zugewinngemeinschaft.
    auf dem Haus liegen noch 150.000€ bei der Bank Schulden, dann die 18.000€ für Handwerker und Materialien für die Sanierungen die auf meinen Namen laufen.


    Beide gingen mit 0 in die Ehe rein ich eher noch mit 15.000€ Schulden.


    Lg,

  • Hallo,


    Meine Frage war, wie hoch war der Wert der Schenkung (Haus) ?


    lg
    edy

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  • Hallo,
    nein, aber Du wirst nach der Splittingtabelle besteuert, wenn Du verheiratet bist, und das ist wesentlich günstiger. Wenn Du unverheiratet bist, musst Du mehr Steuern bezahlen. Das meinte ich damit. Mit dem Unterhalt hat das nichts zu tun.


    Du schreibst, dass Du Abtragung, Reparaturen und Nebenkosten für das Haus allein tragen kannst, andererseits bist Du arbeitslos und bleibst es noch eine Weile. Das finde ich erstaunlich und ich hoffe, Du hast da richtig gerechnet.

  • @edy
    Steht da. 150.000€ war es wert und wurde zu der Summe veräußert. 100.000€ davon an die Bank zur Reduzierung des Darlehns. Der Rest hat sie irgendwie weggeschafft.


    @thz2906
    Richtig. Das tu ich schon ne weile. Es ist zwar echt hart so eng zu leben aber es geht und ist ja auch nicht für ewig. Muss nur wieder gesund werden. Reparaturen oder fertig stellen geht finanziell da alles schon vor 2 Jahren gekauft wurde und im Keller lagert. Leisten für das mir zu kaufen hätte ich nicht können.



    Lg,

  • Hallo streetboy,


    Wer steht im Grundbuch ?


    sorry wenn ich wieder was überlesen habe.


    lg
    edy

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  • Habe ich gefunden:


  • Hallo,


    Hallo,wie hoch ist der Restkredit des Hauses? ( nicht irgendwelche andere Kredite)
    lg
    edy

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  • 150.000€


    @thz2906


    Danke. Miete könnte sie aber nur verlangen, wen sie sich auch an dem Darlehn beteiligt die Schulden vom Haus zu begleichen oder?
    Bei Miete müsste sie auch die Reparaturen erledigen?
    Also Abdichten, isolieren wegen starker Wärmeverlusten und die Heizung funktioniert auch nicht so richtig usw... Da ansonsten Mietminderung da wären?


    Aber das wichtigste ist eigentlich zu wissen, ob ich mich weigern kann, das Haus jetzt zu verkaufen. Ob und für wie viele Jahre ich das raus ziehen kann. Ich will mit meiner neuen Partnerin auch zusammen ziehen und die zieht hier nicht eher ein, bis wir nicht wissen ob und wie lange ich den Verkauf raus ziehen kann. Nicht das sie einzieht und einige Monate später wird das Haus verkauft

  • Hallo,


    Ihr seid doch eine Zugewinngemeinschaft, oder? Keine Gütertrennung vereinbart? Wenn das so ist, ist sie quasi per Heirat automatisch an den Raten fürs Haus beteiligt, da Ihr die ja aus dem Familieneinkommen bestreitet. In so fern erübrigt sich Fragestellung, nehme ich an.


    M.W. kann Dich niemand zwingen, irgend etwas zu unterschreiben, das Du nicht willst. Wenn das Haus Euch beiden gehört, sind für den Kaufvertrag und Grundbuchübertrag beide Unterschriften nötig. Aber Deine Frau kann nicht ohne Deine Unterschrift Eurer gemeinsames Haus verkaufen. Wir sind ein freies Land. Wenn Du nicht willst, unterschreibe den Kaufvertrag nicht. Punkt.


    Etwas anderes ist es, wenn Ihr die Raten nicht mehr bezahlen könnt. Dann verschafft sich die Bank den Zugriff auf das Haus und es kann zwangsversteigert werden, ich vermute, im Zuge einer Pfändung, aber darüber wissen andere hier sicher mehr.

  • Nachtrag:


    wegen der Kosten für Reparaturen usw.: Es ist kein Mietverhältnis! Es gibt ja keinen Mietvertrag. Das Haus gehört Euch beiden, so lange Ihr verheiratet seid. Also seid Ihr auch beide gesamtschuldnerisch dafür verantwortlich, dass es in Schuss gehalten wird. Wenn einer von Euch beiden einen Reparaturauftrag vergibt und die Kosten dafür trägt, so fehlt dieser Betrag ja am Ende auf dessen Konto, wenn beim Aufdröseln des gemeinsamen Vermögens auf die Konten geschaut wird, wieviel noch zu verteilen ist. Und an dem Punkt seid Ihr dann wieder beide an der Reparatur beteiligt, auch wenn nur einer von euch es beauftragt hat.


    Ich hoffe, Du verstehst ungefähr, wie ich es meine.


    Und ich hoffe, es stimmt.

  • Hallo Thorsten,


    ich sehe einiges anders als du


    lg
    edy

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