Vater der Kinder hat neuen Job mit geringerem Einkommen

  • Hallo,
    ich habe 2 Kinder im Alter von 9 und 12 Jahren.


    Mein Ex Mann eröffnete mir, dass er sich psychisch nicht mehr in der Lage fühlt als Marktleiter zu arbeiten und das er jetzt nur noch als 3. Kraft arbeitet.
    Ich hatte ihn gebeten zum Arzt zu gehen, vielleicht mal krank zu machen. Aber nein.
    Er möchte weniger arbeiten.
    Er verdient dann nur
    noch 1400€ netto.
    bisher hatte er 1800€.
    Jedenfalls hatte ich mich mündlich
    darauf eingelassen das er mir noch 400€
    zahlt.
    das wollte er jetzt schriftlich. Was ich ablehne.


    weiss jemand ob er einfach
    eine schlechtere Stellung annehmen kann?


    Er droht mir das er das vom
    Jugendamt neu berechnen lassen will, Anwalt ist ihm zu teuer.
    Er denkt, weil ich mehr verdiene wäre es ungerecht, ich arbeite aber in 3 Schichten und wenn ich meine Eltern nicht hätte, könnte ich den Job so auch nicht machen. Ich arbeite
    nicht Vollzeit, die Kinder brauchen mich noch.


    Ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll.


    LG
    sunshine

  • Hallo,


    nein, darf er nicht so einfach.


    Wenn Du einen Unterhaltstitel hast, lasse ihn vollstrecken. Wenn Du keinen hast, gehe zum Jugendamt und beantrage Beistandschaft. Die sorgen dafür, dass Du einen Titel bekommst. Da steht drauf, was er zu zahlen hat.

  • Hallo sunshine ,


    wenn jemand aus gesungheitlichen Gründen weniger arbeiten muss, ist es immer schwierig
    was dagegen zu tun.


    Natürlich sollte er nicht einfach ein "Gefälligkeitsgutachten" des Hausarztes vorlegen.


    Was hat er denn bis jetzt immer gezahlt? wer hat die Berechnung vorgenommen?


    lg
    edy

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  • Danke für eure Antworten :)


    Da er ein 3. drittes Kind mit der neuen Lebensgefährtin hat, hatte er letztes Jahr eine Berechnung vom Anwalt vornehmen lassen,
    da musste er unseren Kindern bisher 530€
    zahlen.


    das er jetzt 400€ zahlen will ist schon okay, aber ich mag das nicht unterschreiben, wie er das gerne will. Mich beschleicht das Gefühl das er das mit Absicht macht.
    ich habe Verständnis für Burnout etc, aber da geht man doch erstmal zum Arzt und lässt sich nicht freiwillig degradieren.


    Beim Jugendamt war ich bisher nie.
    Im Rahmen der Scheidung wurde das damals schon berechnet.

  • Hallo sunshine,


    Lass eine Berechnung vom Jugendamt vornehmen.


    Da er ein 3. drittes Kind mit der neuen Lebensgefährtin hat, hatte er letztes Jahr eine Berechnung vom Anwalt vornehmen lassen,da musste er unseren Kindern bisher 530€


    Da hat sein Anwalt für ihn gerechnet.


    Das Jugendamt oder dein Anwalt würde bestimmt anders rechnen.


    Auf Kindesunterhalt für die Zukunft kann man vertraglich nicht verzichten,


    Ich glaube selbst ein unterschriebener Vertrag wäre ungültig.


    Also ab zum Jugendamt.


    lg
    edy

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  • Moin,


    naja, was heißt anders rechnen. Bei einem netto von 1800 € bzw. bereinigt 1710 € beträgt der Unterhalt (Zahlbetrag) für ein 9-jähriges Kind 317 € und für ein 12-jähriges 387 €. Das sind zusammen 704 €. Mal ausgehend davon, dass er mit der neuen Partnerin, von der er ein drittes Kind hat, zusammenlebt, hat er einen Selbstbehalt von 880 Euro, also ist es kein Mangelfall.


    Man könnte allenfalls noch zu seinen Gunsten anführen, dass er ein drittes Kind zu ernähren hat und somit in der DDT aus Einkommensgruppe 2 in die 1 rutscht (wobei ich nicht weiß, ob das tatsächlich so gemacht wird: er ist ja diesem Kind gegenüber nicht in dem Sinne finanziell unterhaltspflichtig, wie nach einer Trennung von der Mutter --- vielleicht können Tk oder edy was dazu sagen). Dann sind es 297 und 364 Euro, also zusammen 661 Euro, die er zu zahlen hätte. Und das wäre dann das Minimum.


    Wenn er einen minderbezahlten Job annimmt, weil er nicht mehr arbeiten will, kann es ihm blühen, dass ihm ein fiktives Einkommen angerechnet wird.


    Wie gesagt, gehe zum Jugendamt und beantrage dort für Deine Kinder Beistandschaft. Dann kümmern die sich um den ganzen Kram. Dennoch sollte die Berechnung auch nochmal gründlich geprüft werden. Laut Beiträge von Erfahrenen in diesem Forum rechnet man dort auch nicht immer richtig. Angeblich können das nur Rechtsanwälte, aber das scheint hier ja so auch nicht der Fall gewesen zu sein.


    Viel Erfolg!

  • Hallo zusammen.
    Vielleicht durfte er aus psychologischen Gründen auch nicht mehr Marktleiter sein, weil sein "Chef" ihn aus sozialen und gesundheitlichen Gründen "versetzt" hat. Führungskräfte müssen auch gesund sein. Ist aber nur eine Vermutung.


    Bei "euch" ist aber eine neue Berechnung erforderlich, mit 1400 Netto ist es schwer für drei Kinder zu sorgen.


    LG

  • Hallo,


    Mein Ex Mann eröffnete mir, dass er sich psychisch nicht mehr in der Lage fühlt als Marktleiter zu arbeiten und das er jetzt nur noch als 3. Kraft arbeitet.


    hat er einen Selbstbehalt von 880 Euro,



    Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Erwachsenen, beträgt für Erwerbstätige


    1080€.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    ich denke, es kommt immer aufs "Verschulden" an. Grundsätzlich hat ein Unterhaltspflichtiger eine Erwerbsobliegenheit, um seiner Unterhaltspflicht nachkommen zu können, die in der Regel ja tituliert ist. Wenn er auf eigene Initiative und ohne Not den Job wechselt und weniger verdient, wird man den Titel kaum wieder kassieren. Das ist dann sein Problem. Was anderes ist es, wenn er unverschuldet arbeitslos wird und einen Job annehmen muss, wo er weniger verdient (wobei man erwarten kann, dass er sich weiter um einen besser bezahlten Job bemüht), oder ernsthaft krank und arbeitsunfähig oder eingeschränkt arbeitsfähig wird, was dann aber entsprechend (vermutlich amtsärztlich) nachzuweisen ist (und das ja auch gegenüber dem Arbeitsamt).


    Solange ein Unterhaltstitel nicht kassiert ist, gilt er und kann jederzeit vollstreckt werden. Es ist nicht Aufgabe des Unterhaltsempfängers, sich darum zu kümmern, wie der Unterhaltspflichtige es hinbekommt, dass er zahlungsfähig ist, oder sich um einen neuen Titel zu bemühen.

  • Hallo,

    [quote='edy','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2185-Vater-der-Kinder-hat-neuen-Job-mit-geringerem-Einkommen/?postID=8666#post8666']


    ich dachte, wenn er in einem Haushalt mit jemand anderem zusammenlebt, dann nur 880€? Ist das nun doch falsch?


    du hast recherchiert?


    google mal Selbstbehalt Unterhalt


    edy

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  • Hallo Thorsten,


    nicht immer Vermutungen usw. hier einstellen.


    Und bring nicht alles durcheinander.


    recherchiere doch einfach vorher, muss ich auch oft tun.


    Hallo,
    okay, hatte ich so in Erinnerung von irgendeinem Thread hier, aber das gilt anscheinend nur, wenn der neue Partner des U-Pflichtigen wesentlich mehr verdient als er selbst.


    nein das stimmt auch nicht.


    Wenn der Pflichtige den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, dann ist es möglich bei zusammenwohnen mit einem Partner


    seinen Selbstbehalt ( dem Pflichtigen) runterzusetzen (Haushaltsersparnis).


    lg
    edy

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  • Hallo,


    Hallo edy,


    habe ich an mindestens 2 verschiedenen Stellen vorgefunden. Egal. Erzählt einem sowieso jedesmal wieder einer anders.



    wo sind diese Stellen?


    edy

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  • http://www.unterhalt.net/blog/…ehalt-beim-unterhalt.html
    Ganz unten: Absenkung nur in ganz seltenen Fällen


    http://www.kanzlei-hasselbach.…ehalt-kindesunterhalt/09/
    auch ganz unten, Punkt 8.


    Und, wie gesagt, hier im Forum hatten wir es vor einiger Zeit auch, aber das werde ich auf die Schnelle nicht wiederfinden. Ich meine damals wäre die Rede gewesen von 880 Euro reduziertem Selbstbehalt, jetzt habe ich gerade irgendwo gelesen, er kann bis zu 25% verringert werden, das wären dann sogar nur 810 €.

  • Hi Thorsten,


    da hab ich vorhin so was schönes geschrieben, und irgendwie ist es nicht angekommen. Ich versuchs nochmal.


    1. Nein, man kann nicht vertraglich vereinbaren, dass das Kind vom Unterhaltsverpflichteten keinen Unterhalt bekommt. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter. Ich kann ja auch nicht mit dir vereinbaren, dass mein Kredit, den du mir gegeben hast, von meiner Nachbarin abgezahlt wird. Was allerdings geht, ist, dass der Betreuungselternteil auf die Geltendmachung von Unterhalt verzichtet, für die Gegenwart. Das kann sich natürlich jederzeit ändern, so eine Vereinbarung ist aufkündbar. Was ist der Vorteil? Es werden dann keine Unterhaltsschulden angehäuft. Beispiel: Kind wohnt bei Mutti, Vater kann aus irgendwelchen Gründen derzeit nicht zahlen, dann kann man so eine Vereinbarung treffen. Allerdings nur, wenn Mutti jetzt nicht zur Unterhaltsvorschußkasse oder zum Job-Center zwecks Unterhaltszahlungen marschiert. Wenn das im Raum steht, muss man sich um eine Titelabänderung bemühen.


    2. Zum Unterhalt. Nach den BGB-Regeln geht Kindesunterhalt vor, erst dann kommt der Ehegattenunterhalt oder auch der Exenunterhalt. Trotzdem kann die Ehefrau bzw. der Verdienst einen Einfluß auf die Berechnung des Kindesunterhalts dann haben, wenn es sich um einen Mangelfall handelt. Im vorliegenden Fall muss der Ehemann für drei Kids bezahlen (für das Jüngste durch Naturalien), und wahrscheinlich noch für die Ehefrau. Fängt ja heute keine Frau ein paar Monate nach der Geburt wieder an mit der Arbeit. Da haben wir ja ein "roll back" in die 50er Jahre und die Zeit davor. Das mal vorausgesetzt, bedeutet, dass bei der Berechnung der Personen 4 zu berücksichtigen sind. Die Eingruppierung nach der Düsseldorfer Tabelle, die ja von zwei Unterhaltspflichtigen ausgeht, ist nach unten zu korrigieren.


    Da wir einen Mangelfall haben, ist dann das zur Verfügung stehende Geld zwischen den Kindern altersgerecht zu quoteln.


    3. Jetzt zur konkreten Frage der Berechnung. Wenn der Mann ohne Not die besser bezahlte Stelle aufgegeben hat, dann kann mit einem fiktiven Einkommen gerechnet werden. Ist aber schwer zu beweisen. Es ist ja immer so, dass der beste Sachbearbeiter nicht unbedingt die beste Führungskraft ist. Und, in diesem Fall hier würde das auch wenig Sinn machen, da er so oder so bis zum Anschlag letztlich alles verfügbare Geld abgenommen bekommt und ein höheres Gehalt ja auch hieße, dass mehr Geld für das Kind übrig bleibt, was bei ihm lebt. Und die Herabsenkung (Achtung: bis zu, nicht zwingend 850 €) des Selbstbehalts ist von einer Reihe von Faktoren abhängig. Etwa, ob die Frau für sich selbst sorgen kann, wie die sonstige Situation aussieht. Meist kommt nach meiner Erfahrung eine Herabsetzung in Betracht, so dass mehr Geld zur Verteilung zwischen den drei Kids da ist. Aber, da ist eine konkrete Einzelfallbetrachtung erforderlich.


    4. Ich sehe aber einen anderen Ansatzpunkt. Wir haben im Einzelhandel allgemeinverbindliche Tarifverträge, die gar nicht so schlecht sind. In meinem Land bekommt z.B. ein Azubi im 1. Lehrjahr bei der vereinfachten Lehre (nur 2 Jahre) etwa 1000 € Azubi-Vergütung brutto. Ich würde mal überprüfen, wie bei euch das finanziell geregelt ist. Ob diese Netto 1400 € irgendwie nachvollziehbar sind. Oder ob das der Teil des Gehaltes ist, der immer gezahlt wird, dazu noch Prämien, was weiss ich, kommen. Die sind nämlich auch Vertragsbestandteil und gehen in die Unterhaltsberechnung mit ein.


    Herzlichst


    TK

  • @timekeeper
    Mein Ex Mann bekam als Marktleiter im Einzelhandel 1x pro Jahr eine Provison
    plus Lebensmittelgutscheine. Mein Anwalt rechnete damals aus, dass umgerechnet pro Monat, er so 2000€ Verdient.Daraufhin wurde berechnet das er 580€ zahlen musste.
    Als Kind Nummer 3 kam waren es dann 530€.


    Seine Partnerin hat keine Arbeit, sie bekommt denke ich den Mindestsatz an Elterngeld vom Staat.


    Mir brauchte er kein Unterhalt zahlen. Ich musste ihm sogar Rentenpunkte abgeben, obwohl ich in den 12 Jahren Ehe, 11 Jahre eine halbe Stelle hatte. Da denkt man immer als Krankenschwester verdient man schlecht...
    Ich habe nie eine Gehaltsabrechnung gesehen in der Ehe.
    Mein Anwalt sagte mir nur, das er die letzten 2-3 Jahre so viel (wenig) verdiente wie in 2005.
    Mein Ex hatte dazu nie Stellung genommen.