Ehemann los werden, Zahlung nach scheidung

  • Guten Abend, Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll gerade und was ich noch machen kann und hoffe das ich hier Hilfe bekomme. Zu aller erst möchte ich mich von mein Mann scheiden lassen, ich habe ihn schon mehr mals gesagt das es aus ist und doch tut er immer so als wehre nichts gewesen, ich wahr auch schon bei ein Anwalt weil ich die Scheidung einreichen wollte, jedoch sagte man mir das es nicht ginge weil wir noch zusammen wohnen da dieses eine Eheliche Wohnung sei und einer ausziehen müsse. Was ich ich daran aber nicht verstehe ist das die Wohnung nur auf mein Name Leuft und er nur ein Untermieter vertrag meiner seist hat und nicht vom Vermieter also könnte ich ihn dieses doch kündigen und eine Frist von 3 Monaten einräumen und wenn er dann nicht geht die Polizei rufen?


    Des weiteren hat er ohne meiner Erlaubnis ein Handy Vertrag auf mein Namen gemacht wo ich ihn klip und klar gesagt habe das ich dieses nicht möchte auf Grund das ich mich scheiden lassen will, jedoch hat er dieses dennoch getan und alles ausgepackt und betriebsbereit gemacht. So weit wie ich das in Erfahrung gebracht habe hat er sich damit straf bar gemacht da ich meine Zustimmung nicht gab, ich wollte diesbezüglich ein Widerruf recht einlegen jedoch händigt er mir das Handy nicht aus und möchte an dieser stelle fragen was ich noch für Möglichkeiten habe?


    Eine Frage wehre noch da ich ein Kredit aufgenommen habe in der Ehe, das Konto Jedoch mir gehört und alleine dafür unterschrieben habe sagte man mir als ich die Scheidung einreichen wollte das ich den alleine bezahlen müsse in fall der Scheidung jedoch hat er sein Führerschein und Rechnungen davon bezahlt, er räumte jedoch ein das er die Hälfte der monatliche rate mit bezahlt in fall der Scheidung jedoch möchte ich dieses Vertraglich und rechtskräftig ab schlissen, so das wenn er nicht zahlt das irgendwie an ein Inkasso oder rechtlich an gehen kann. Ich hoffe das sie mir da weiter helfen können und wehre Ihnen sehr dank bar dafür


    Ich Hoffe das Ihr mir da jetzt weiterhelfen könnt weil ich weiß einfach nicht mehr weiter.

  • Hallo Lifelab,


    hier scheint ja das Geld entscheidend zu sein?


    Hast du ein eigenes Einkommen?


    Hat dein Mann ein eigenes Einkommen?


    wie hoch jeweils?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    in Ergänzung zu Edy. In Deutschland muss man ein Jahr getrennt leben, eher kann man sich nicht scheiden lassen. Und ihr lebt offensichtlich nicht mal einen Tag getrennt. Die Wohnung einer Person steht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Wenn man verheiratet ist, ist es schwierig, so eine Wohnung zu kündigen. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht, wem die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Diese Entscheidung ist dann auch gegenüber dem Vermieter verbindlich. Ob diese Vorgehensweise eine Option für dich ist, das weiss ich nicht, kann dir dein Anwalt sagen. Hinsichtlich des Telefons würde ich mich mit der Telefongesellschaft (schriftlich) in Verbindung setzen, denen mitteilen, dass du keinen Vertrag abgeschlossen hast, dass du auch niemanden bevollmächtigt hast, einen Vertrag in deinem Namen abzuschliessen. Rein vorsichtshalber den Vertrag dann noch förmlich kündigen.


    Das wäre für mich so der Einstieg in die Problematik, damit das dann in gut einem Jahr auch mit der Scheidung klappt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo!


    "Im Streitfall entscheidet das Familiengericht, wem die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Diese Entscheidung ist dann auch gegenüber dem Vermieter verbindlich."


    FALSCH. Aktuell gibt es bei uns keine Rechtsgrundlage für die Zwangsvermietungen für Wohnraum. Das letzte mal gab es das nach den 2. Weltkrieg als Wohnraum zwangsbewirtschaftet wurde.


    Richtig ist vielmehr: Mit der Zuweisung der ehelichen Wohnung hat der VM gar nichts zu tun, da ohnehin beide Ehepartner gegenüber dem VM ein Wohnrecht in der Wohnung haben.
    Vielmehr wird seitens des Gerichtes reglementiert wer den jetzt bis auf weiteres wohnen darf, der bestehende MV bleibt davon aber völlig unberührt.
    Das bedeutet z,B, der MV läuft weiterhin auf den Ehemann, er bleibt zur Mietzahlung verpflichtet, auch wenn die Wohnung der Ehefrau zugewiesen wird.
    Allerdings hindert niemand den Ehemann daran den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen. Das Gericht hat keinerlei Möglichkeit diese KÜ zu verbieten oder für ungültig zu erklären, ebenso wenig wie der VM verpflichtet werden kann mit dem verbleibenden Ehepartner einen MV abzuschließen.
    Vielmehr ist bei gemeinsamen MV auch der bleibende Partner verpflichtet der Kündigung zuzustimmen - auch wenn der VM darauf hin keinen neuen MV mit dem verbleibenden Ehepartner abschließen will.

  • Hi,


    das hab ich doch im Prinzip geschrieben. Ist doch im BGB klar geregelt. Wenn derjenige, welcher in das Mietverhältnis eintritt (das ist nämlich die juristische Konstruktion), die Miete nicht zahlt, dann hat der Vermieter natürlich die üblichen Möglichkeiten, zu kündigen. Das hat auch nichts mit Zwangsbelegungen oder Zwangsvermietungen zu tun, nicht mal im Ansatz. Allerdings gibt es die auch, bei leerem Wohnraum. Dieses Konstrukt wurde in der Nachkriegszeit erfunden, ist in vielen Städten auch durch Beschluß des örtlichen Parlaments legalisiert worden, geriet dann nur irgendwann in Vergessenheit. Wird jetzt teilweise wieder vorgekramt.


    Ist Herr Oberlehrer nun zufrieden?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK!


    "Wenn derjenige, welcher in das Mietverhältnis eintritt"


    DAS ist eben genau das, was nicht passiert. Am Mietverhältnis ändert sich überhaupt nichts, per Gericht wird lediglich das Nutzungsrecht eines Bewohners eingeschränkt.
    DAS hat jetzt nix mit "Oberlehrer" zu tun, sondern ist ein signifikanter Unterschied. Würde jemand "In das Mietverhältnis eintreten", dann würde das ja den Mietvertrag verändern - und somit dem VM einen MV auferlegen den er gar nicht möchte. DAS wäre dann Zwangsvermietung zu lasten des VM, denn das Gericht berücksichtigt bei der Wohnungszuweisung in keinster Weise die Bonität der Beteiligten. Ein "Zwangseintritt in der Mietverhältniss" würde also sehr leicht dazu führen, das der VM plötzlich einen Vertragspartner hat bei dem von vornherein absehbar ist das er die Miete gar nicht aufbringen kann.


    In der Juristerei sind solche kleinen Details halt nun einmal entscheidend.

  • sorry das ich mich jetzt erst melde und möchte mich für eure antworten bedanken,


    es ist nicht nur eine geld frage, ich sehe nur nicht ein für ihn alles zu zahlen und jetzt darauf hängen zu bleiben nur weil er denkt nur weil wir noch verheiratet sind alles machen zu dürfen und ich zahle dafür und er ist fein raus aus allem, Hauptsache ich bin Haferbar nach dem Motto. auf jeden fall möchte ich deswegen ein ein Vereinbahrung Vertrag machen da er sagt das er das zahlt da ich dem aber nicht traue möchte ich dieses gesetztes konform abschließen damit er nicht sagen kann und wenn was ist das ich da wir ein gültigen Vertrag haben belangen kann aber wie setze ich so ein Vertrag auf nach Paragraf so und so ?

  • Hallo Lifelab,


    Sehr sehr anstrengend , dein Schreibstil.


    Beantworte doch erst mal meine Fragen.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)


  • Tut mir leid edy wegen mein Schreibstil aber ich versuche alles immer ganz schnell zu machen damit er es nicht mitbekommt,
    zu deine Antworten her, wir sind beide Berufstätig und ich bekomme ca 1100 und er ca 1500