Unterhaltsanspruch abgebrochenes Studium und angefangener Ausbildung?

  • Hallo liebes Forum.


    Ich habe ein sehr spezielles Anliegen und hoffe sehr, dass sich jemand die Zeit nimmt um mir zu helfen und sich meine Geschichte dazu anhört.


    Zu allererst: Ich bin Chris und mitlerweile 21 Jahre alt. Ich habe 2015 meine allgemeine Hochschulreife erlangt und dann sofort angefangen an der Uni zu studieren.
    Meine Eltern sind geschieden und meine Mutter ist seit letztem Jahr wieder neu verheiratet und krankheitsbedingt nicht erwebstätig.
    Mein Vater ist ledig und erfolgreich Selbständig.


    Nun zu meiner schwierigen Geschichte.


    2014 wohnte ich bei meinem Vater und befand mich mitten in meinem Abitur. Ich habe bis dato immer zu meinem Vater herauf geschaut und hatte großen Respekt vor seinen Taten und dem was er sagte. An einem Tag im Sommer haben wir uns jedoch so stark gestritten (im nachhinein übertrieben, was wir beide auch selbst so sahen), woraufhin ich mit gerade eben 18 Jahren sofortig ausziehen musste. Ich bin dann zu meiner damaligen Freundin gezogen.


    Ich solle mir eine eigene Wohnung suchen und mich nicht mehr bei ihm blicken lassen waren seine Worte.


    Abgesehen von der Enttäuschung die ich erlebt habe musste ich klug sein, mein Abitur schaffen und viel Arbeiten.


    Das viele Arbeiten neben der Schule rechte natürlich nicht um mir eine eigene Wohnung zu unterhalten, also musste ich wie (bislang auch) meine Eltern auf Unterhalt ansprechen. Meine Mutter verdiente durch Ihre Erkrankung nichts, jedoch verdient mein Vater sehr gut.


    Er hat sich jedoch quer gestellt und sagte, dass ich mir jeden Cent einklagen müsse.


    Da ich jedoch keine Rechtschutzversicherung besitze war dies kompliziert. Ich musste mir einen Rechtsanwalt über das Gericht holen, was ich auch bekam.
    Dadurch konnte ich einen "Vergleich" von 304 Euro im Monat erlangen und mein Anwalt Riet mir dies anzunehmen, was ich auch tat.
    Ich habe mir dann endlich im Frühjahr 2015 eine günstige Wohnung suchen und fand sie auch.


    Mitte 2015 erlangte ich mein Abitur und habe angefangen zu Studieren und habe nebenbei immer gearbeitet. Das Studium welches ich mir ausgesucht habe war jeoch ganz anders als erhofft und die Arbeit die ich nebenbei augeübt habe hat mir unglaublichen Spaß gemacht, sodass ich mich dort mehr hinein gesteigert habe als ins Studium.


    Das Verhältnis zu meinem Vater wurde besser und wir kamen uns näher.


    Mitte 2016 habe ich mich entschieden eine Ausbildung in dem Beruf meines Nebenjobs anzufangen und das Studium zu beenden, was mein Vater sehr begrüst hat, denn es ist der Beruf seiner Selbstständigkeit.


    Der Betrieb in dem ich nebenbei arbeitete hat mir auch prompt eine Ausbildungsstelle angeboten, jedoch hat das vertragliche absolut nicht gepasst, sodass ich diese nicht annahm und es zu spät war ein anderen Betrieb für 2016 zu finden.


    Ich kündigte dort anschließend und fing bei meinen Vater im Betrieb an (bis dato), das ganze als Studentische-Aushilfe.


    Ich habe nun für August 2017 eine Ausbildungsstelle gefunden und fange dort auch an.


    Jetzt ist die Situation so, dass ich zumindest im ersten Ausbildungsjahr etwa 600 Euro raus bekomme, was erneut nicht reicht um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und mein Vater auch keinen Unterhalt zahlen möchte,mir legitlich ein Darlen zahlen will, welchen ich zurück zahlen muss.


    Das Jahreseinkommen meines Vaters beträgt etwa 100.000 Euro und mir steht dann auch keine Berufsausbildungsbeihilfe zu.
    Einen Nebenjob werde ich auchnur sehr sehr begrenzt ausüben können und mein Vater möchte dies auch nicht, denn meine Ausbildungsleistungen könnten drunter leiden (mit dem Hintergrund, dass ich in 5-6 Jahren seine Firma weiter führen soll).


    Nun meine eigentliche Frage.


    Was steht mir zu und was kann ich überhaupt machen?


    Ich bin wirklich über jede Antwort sehr dankbar.


    Liebe Grüße euer Chris

  • Hi,


    ganz grob gerechnet. 600 € abzüglich 90 € Ausbildungsaufwand (der aber wohl nicht von allen Oberlandesgerichten berücksichtigt wird, gehen wir aber mal zu deinen Gunsten davon aus), bleiben 510 € übrig. Zuzüglich Kindergeld, das macht dann 700 €. Dein Anspruch bei eigener Wohnung beträgt 735 €. Dir stehen noch 35 € Unterhalt zu. Bei dem Betrag mach ich mir keine Gedanken mehr darüber, ob der Unterhaltsanspruch eventuell wegen unzügiger Ausbildung verwirkt ist.


    Herzlichst


    TK