Plant die CDU/CSU eine drastische Erhöhung des Kindesunterhalts?

  • Hallo zusammen.
    Ein Freund von mir(auch Papa) hat mich auf folgende Links aufmerksam gemacht


    Ist es nur "heiße" Luft oder ist da etwas daran?


    Natürlich kosten Kinder Geld, aber es muß auch verdient werden. Ich war letztens selber auf einer Veranstaltung, dort ging es um die sogenannten stark gestiegenen Mangelfälle. Es haben alle eine Arbeit gehabt, doch mit Steuerklasse 1 reichte der Lohn nicht. Die anwesende Anwältin würde auch eine andere Politik oder anderes "Steuersystem" begrüßen, weil in Ihrer Kanzlei haben ca. 66% zu wenig Einkommen um überhaupt den Mindestunterhalt zu bezahlen. Natürlich bekommen Unterhaltspflichtige von ihr einen "blauen" Brief mit Aufforderung und Offenlegung des Einkommens, aber wo nichts ist.........


    Ich will jetzt aber hier kein "Faß" aufmachen. Vielleicht hat hier einer im Forum von dem Vorschlag etwas "gehört".


    Grüße




    Anm: habe die Links rausgenommen.
    TK

  • Hi AST,


    Verlinkungen zu anderen Systemen werden hier nicht gerne gesehen, ich hab die Schleichwerbung rausgenommen.


    Nun zur Sache. Wenn sich irgend jemand die Mühe gemacht hätte, mal ins BGB zu schauen, so hätte er festgestellt, dass im Gesetz keine einzige Zahl hinsichtlich der Unterhaltshöhe genannt ist. Und wenn keine Zahl genannt ist, dann kann auch keine Erhöhung geplant sein. Was soll bitteschön erhöht werden?


    Das BGB arbeitet hier mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die letztlich von Gerichten im Einzelfall auszufüllen sind. Für diese Ausfüllung gibt es für den Regelfall Hilfen wie etwa die Düsseldorfer Tabelle, die Leitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte, wenn es etwa um die berücksichtigungsfähigen Bereinigungsfaktoren geht.


    Es ist nicht vorstellbar, dass eine Partei von diesem bewährten System abweicht und einen nicht umsetzbares Gesetz ins Parlament bringt. Aber, das lässt sich ja leicht im Parteiprogramm nachlesen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo!
    " Wenn sich irgend jemand die Mühe gemacht hätte, mal ins BGB zu schauen, so hätte er festgestellt, dass im Gesetz keine einzige Zahl hinsichtlich der Unterhaltshöhe genannt ist."


    Naja, im BGB steht auch explizit das sich die Höhe des UH an den Verhältnissen des UH-EMPFÄNGERS orientiert. Trotzdem wird der UH grundsätzlich aufgrund der Verhältnisse des UH-PFLICHTIGEN festgesetzt.


    Somit können auch beliebig irgendwelche Zahlen geändert werden - mit oder ohne Gesetz.

  • Das BGB allerdings sagt nicht nur das den Zahlern ein angemessener Betrag bleiben muss, sondern genau so das sich der Zahlbetrag an den Verhältnissen des EMPFÄNGER bemisst.
    An keiner Stelle wird erwähnt das das Einkommen des UH-Pflichtigen - bis auf den Selbstbehalt - maßgeblich wäre.

  • So gravierend wird eine Erhöhung nicht ausfallen.


    Da es auch die Basis-Unterhaltsbeträge stark beeinflusst, würde auch der Unterhaltsvorschuss ganz kräftig steigen, ebenso die Leistungen an Aufstocker. Es ist angesichts des Mangelfall = Regelfall Zustandes schon lange so, dass alle Erhöhungen auch den Staat selber treffen.

  • Nochmals, der Unterhalt bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Berechtigten UND nach den Möglichkeiten des Zahlers. Konkrete Zahlen sind im BGB nicht genannt, werden auch in Zukunft dort nicht genannt werden. Insofern ist es müßig, darüber nachzudenken, ob eine Erhöhung von was auch immer kommt. Im BGB stehen nun mal keine Zahlen, sondern aus gutem Grund nur unbestimmte Rechtsbegriffe. Wie soll verfahrenstechnisch ein "Nichts" erhöht werden?


    Herzlichst


    TK