Scheidung - Kurzzeitehe - tricky

  • Hallo,
    sagen wir mal ich entschließe mich heute mich scheiden zu lassen.
    Mit welchen Kosten und Forderungen muss ich rechnen?


    Situation.
    Heirat im August 2015.
    Frau musste von August 2015 bis Januar 2016 raus aus Deutschland und Papiere holen.
    Januar 2016 Zusammenzug in eine Wohnung
    Ich bin inoffiziell im Juli 2016 wieder ausgezogen und lebe nun im Büro meiner Firma
    Bis heute.


    Ist das noch eine Kurzzeitehe?
    Kann meine noch Frau von mir für irgend was Geld verlangen?


    ABER
    Ich bin seit 2015 Aufstocker. Also beziehe Harz 4. Das Geld für Miete bekomme ich vom Jobcenter. Obwohl in diese Wohnung nur noch meine Frau lebt seit Juli 2016.


    Ich hoffe ihr könnt mich aufklären. So richtig Lust den Jobcenter zu sagen das ich seit 1 Jahr dort nicht mehr lebe mag ich auch nicht da es nur Ärger geben würde.
    Wobei die Wohnung sowieso bezahlt werden müsste weil ja meine noch Frau dort lebt.


    Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,


    du bist mir ja ein Sunnyboy. So, wie du dir das vorstellst, läuft das gar nicht. Was immer du mit Kurzzeitehe meinst, hier ist ein ganz normales Scheidungsverfahren durchzuführen. Mit Anwaltspflicht, zumindest für den Antragsteller.


    Nun zu dem anderen Problempaket. Du hast beim Job-Center u.a. unterschrieben, dass du jede Veränderung mitteilst. Wahrscheinlich auch was gleichlautendes beim Ausländeramt. Diesen Verpflichtungen bist du nicht nachgekommen. Wie das zu bewerten ist, kann ich nicht abschätzen. Ebenso wenig wie den Verstoß gegen das Meldegesetz.


    Nee, das Job-Center muss nicht unbedingt die Wohnung voll weiter bezahlen. Wie kommst du darauf? Es kann sein, dass die Wohnung für eine Person zu groß, zu teuer ist, was weiss ich. Es kann sein, dass die Ehefrau durch die Trennung ihre Aufenthaltserlaubnis verliert. Es kann sein, dass sich der Staatsanwalt für deine etwas illegalen Praktiken interessiert.


    Ich würde mich drauf konzentrieren, zunächst mal die öffentlich-rechtliche Seite in Ordnung zu bringen. Und dann einen Anwalt einschalten zwecks Vorbereitung des Scheidungsverfahrens.


    Herzlichst


    TK

  • Wir sind ja im wesentlichen noch zusammen. Nur schlafe ich dort nicht mehr.
    Und ich merke das ein zusammenleben unmöglich ist. Ich bin schwer am überlegen ob ich mich nun komplett trenne, oder ob ich die Beziehung so weiter führe.
    Wie auch immer, ich werde mich in Kürze ummelden und die Ausländerbehörde darüber in Kenntnis setzen.


    Wie gesagt kann ich mir ein Anwalt nicht leisten. Prozesskostenhilfe würde abgelehnt.
    Die bekommt man nur wenn man nachweisen kann wieviel man verdient. Das kann ich nicht.
    Das Gericht kennt Kontoauszüge Bwa's vom Steuerberater und Steuerbescheide nicht an!
    Die wollen Ausschließlich ein abschließenden Bewilligungsbescheid worauf ich schon 2 Jahre warte.


    Das Jobcenter trägt die Kosten der Wohnung. Bis zu einen Gewissen Kostenfaktor. Der Liegt 40€ über soll.
    Im schlimmsten Fall müsste ich für 1 Jahr das nachbezahlen. Mach ich dann halt auch wenn soweit ist.
    Aber darum gehts hier nicht.


    Für dich existiert faktisch keine Kurzzeitehe? Dann bist du wohl mein falscher Ansprechpartner.

  • Hi,


    vielleicht bin ich der falsche Ansprechpartner, das kann ich nicht entscheiden. Aber, das deutsche Gesetz ist dann auch die falsche Basis. Für dich. Den Versorgungsausgleich gibt es inzwischen ohnehin erst ab 3 Jahren Ehedauer, ansonsten ist alles so auseinander zu klabeustern wie bei einer Ehe von längerer Dauer, auch das Trennungsjahr ist einzuhalten. Die Kurzzeitehe ist genau so ein Fake wie die Internetscheidung. In beiden Fällen dieselbe Abwicklung mit Anwalt vor Gericht u.s.w. , nur weil weniger zu regeln ist (meist) geht es halt schneller.


    Und glaub mir mal, eine nachvollziehbare Einkommensdarlegung kennt das Gericht auch bei Selbständigen an. Gibt genug davon, die trotzdem VKH bekommen/bekamen. Und darlegen muss man ja auch fürs Finanzamt, fürs Job-Center. Man muss natürlich so einigermaßen sortiert sein. Und dieses Talent scheinst du nicht so unbedingt zu haben, weder privat noch geschäftlich.


    Herzlichst


    TK

  • Und dein Talent ist es Widersprüche darzulegen.


    Ich habe folgendes dem Gericht aufgeführt.


    6 Monate lückenlos Kopien, sortiert nach Datum von Paypal Konten, und Girokonten. Getrennt von Konto zu Konto. Geschäftlich als auch Privat.
    BWA mit Summen und Saldenlisten für das Jahr 2014 und 2015 direkt vom Steuerberater.
    Vorläufige Bewilligungsbescheide des Jobcenters für die gewünschten Zeiträume
    Steuererklärung Privat als auch Geschäftlich.
    Steuerbescheide vom Finanzamt für 2014 und 2015


    Alles sortiert, nach Datum , getrennt vom geschäftlichen und privaten in den angegebenen Fristen.
    Mehr Nachweise gelten vor deutsche Gerichte nicht außer abschließenden Bewilligungsbescheide des Jobcenters.


    So also was tun?


    Ich habe auch im Netz gelesen das das Gericht das anerkennen muss. Aber es tat es nicht. Und der Widerspruch wurde abgewiesen mit der Begründung das ich nicht darlegen konnte das ich arm bin.
    Wie ich nachweisen kann das ich arm bin blieb mir das Gericht schuldig. So jetzt klugscheiße mal weiter und gib mir bescheid wie ich mich dahingehend weiter verhalten soll.


    Dein Vorwurf ist alles andere als angemessen und die Angelegenheit mit der Kurzeitehe ist eine Reale! Es gibt sie, auch wenn das Verfahren gleichermaßen geregelt zu sein scheint.


    Ach wisst ihr was...


    Löscht den Thread und den Account. Macht mehr Ärger als das es etwas nützt...
    Ich bin nicht hier um mir irgendwelche Vorwürfe anhören zu müssen. Dafür habe ich schon ne Frau.

  • Lieber edy,


    um dieses Zauberwort "Ehe von kurzer Dauer" zu verstehen, auch wie es entstanden ist, muss man etwas weiter zurückgehen. Nach der großen Familienrechtsreform 1976 gab es Umstellungsschwierigkeiten. Die Betroffenen, die ganz neu eingerichteten Familiengerichte und auch die Anwälte hatten auch mental Probleme, das Trennungsjahr zu verstehen und umzusetzen. War es vorher nach dem Verschuldnesprinzip in krassen Fällen relativ einfach gewesen, kurzfristig und schnell geschieden zu werden. Deshalb hatte man zunächst so "in etwa" die Ansicht, man könnte zu einer Anullierung einer Ehe oder auch zu einer Scheidung unter Umgehung des Trennungsjahres kommen, wenn man bis zur Trennung kürzer als ein Jahr verheiratet war. Man wurschtelte sich also durch.


    Dieser seinerzeitigen Praxis haben dann so nach und nach die Oberlandesgerichte einen Riegel vorgeschoben. Schon 10 Jahre nach Einführung des neuen Familienrechts gab es dieses "schnelle Rausschleichen" aus der Ehe nicht mehr. Grund war nicht nur die zwingende gesetzliche Regelung, sondern auch die Erkenntnis "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich," und die Erkenntnis, dass vieles nach einem Jahr der Trennung entspannter und einfacher zu regeln ist, als direkt.


    Ich erinnere mich an einen Fall vor etwa 10 Jahren, da erfolgte die Trennung nach 14 (!) Tagen Ehe. Auch dieses Ehepaar wurde auf das Trennungsjahr verwiesen. In einem Punkt wurde einer Ehe, die nicht so lange dauerte, vor nicht allzu langer Zeit Rechnung getragen: der in Prinzip immer durchzuführende Versorgungsausgleich wird bei einer Ehedauer von unter drei Jahren nicht durchgeführt. Meist sind diese Scheidungen in der Abwicklung einfacher, weil keine Kinder da sind, noch klar ist, wer was vor der Ehe erworben hat, die "Verschmelzung" von Eigentum noch nicht so stattgefunden hat.


    Aber ansonsten gibt es nun mal keine verschiedenen "Sorten" von Ehe. Ehe ist Ehe, der Gesetzgeber unterscheidet da nun mal nicht, wenn man mal von diesem einen Punkt absieht.


    Ganz interessant ist in diesem Zusammenhang das katholische Kirchenrecht, wenn es interessiert, stelle ich dazu mal was ins Forum. Das war ja letztlich auch stark prägend bei dem alten Scheidungsrecht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    ich war die ganze Zeit deiner Ansicht denn:


    im Link steht:
    Die 10 größten Irrtümer über Ehe, Scheidung und Unterhalt! Wir räumen auf mit Halbwissen und Falschinformationen!


    Irrtum 1: „Eine Kurzehe kann ich einfach annullieren lassen."


    Richtig ist: Eine Annullierung von Kurzehen gibt es nicht. Jede Ehe - auch wenn sie nur für einen Tag lang rechtsgültig geschlossen wurde - muss zu ihrer Aufhebung den gleichen Prozess durchlaufen wie längere Ehen.



    vG
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)


  • Oha, da wurde was Wichtiges gelöscht.


    Also Beihilfe zur vorsätzlichen Falschberatung.