Kindesunterhalt Auskunftsklage etc.

  • Mein geschiedener Mann zahlt keinerlei Unterhalt und da unsere Tochter jetzt 12 Jahre alt wird, entfällt auch die Vorschußzahlung des Jugendamtes. Mein Ex befindet sich zwar in einem Insolvenzverfahren,betreibt aber selbstständig einen Handwerksbetrieb, wovon angeblich nur 700€ Verdienst monatlich seinerseits erwirtschaftet werden. Auf Anschreiben meines Anwalts, zwecks Auskunft seiner wirtschaftlichen Verhältnisse reagiert er überhaupt nicht. Muss ich bei einer Auskunftsklage tatsächlich alle Kosten vorstrecken und bleibe ich wenn er nicht zahlt auf den Gerichtskosten sitzen?
    Gibt es noch andere Möglichkeiten in zur Auskunftserteilung zu veranlassen?
    Es ist sicher, dass er mehr verdient! Es kann doch nicht sein, dass ich alles fürs Kind tue und er nur durch ignorieren aller Schreiben komplett von seinen Vaterpflichten und Verantwortung befreit wird!


    Für Tipps und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!

  • Guten Abend,


    bei einer Auskunftsklage, wie überhaupt bei jeder Klage, müssen die Kosten nicht unbedingt vorgestreckt werden, dann nicht, wenn ein Anspruch auf Verfahrenskostenbeihilfe besteht. Dann müssen auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten u.U. überhaupt nicht oder nur ratenweise gezahlt werden.


    Ich gehe einmal davon aus, dass ihre Tochter über kein Einkommen (woher auch immer) verfügt. Sonst würde sie ja keinen Unterhaltsanspruch haben. Dann dürften sicherlich die Voraussetzungen für die Verfahrenskostenbeihilfe (früher Prozesskostenbeihilfe) vorliegen. Denn es klagt ja die Tochter auf Unterhalt, nicht Sie. Sie handeln lediglich im Namen der Tochter und es kommt für die Verfahrenskostenbeihilfe auf die Vermögensverhältnisse des Klägers an (und das wäre ihre Tochter).


    M.fr.Gr.