Güterrecht

  • Hallo :) ,
    mir schwirrt gerade etwas der Kopf. Mein Ex-mann möchte vor Gericht Güterrecht einklagen Endstand April 2014 und das auch noch mit einem Stufenantrag.
    Er hatte zum Anfang unserer Ehe 1998 ca -100000 Euro Schulden und während der Ehe Insolvenz. Ich hatte ein Startkapital von 5000 Euro, Möbel und Auto.
    Das Endvermögen sieht nun so aus:
    1 Haus angeschafft Sept. 2008 für 165000 Euro zu 100 % finanziert und ich stehe alleine im Grundbuchamt
    1 Wohnung gekauft 2010 bezahlt, Wert ca 40000 Euro ich stehe alleine im Grundbuchamt
    Kapital Lebensversicherungen ca 50000 Euro
    Sparvertrag 10000 Euro
    Bausparverträge ca 45000 Euro gekoppelt mit dem Darlehen vom Haus
    --------------------------------------------------------------------------------------
    Dazu habe ich eine weitere Firmenimmobilie angeschafft 2012 für 70000 Euro
    gekoppelt mit einem Bausparvertrag mit wert ca 7900 Euro
    Renoviereungskredit 50000 Euro für die Firmenimmobilie
    Meine Kinder haben mir 10500 Euro gegeben zur zusätzlichen Schuldentilgung
    Ein Verwandter hat mir 30000 Euro geliehen für Steuernachzahlung und Steuerprüfung und diverser Rechnungen die auf die schnelle getilgt werden mussten.
    -----------------------------------------------------------
    Meine Bilanzen von 2011 - 2012 - 1013 sind 75000 Euro - 69000 Euro und 13000 Euro, letzteres wegen Umzug in die eigenen Firmenimmobilie.
    Mein Ex-Mann hat sich 2012 ein Haus ohne Schulden gekauft und wollte einen Notariellen Vertrag das ich keine Ansprüche auf sein Haus stelle und er dafür keine Ansprüche auf mein Firmenimmobilie. 2012 wusste ich noch nicht das er sich anscheinend scheiden lassen möchte und habe dem Notariellen Vertrag zugestimmt. Nun jedoch sehe ich das ich einem anderen Licht und er hat auch zu der Zeit wo es mir mit der Firma nicht so gut ging, anscheinend Geld bei Seite geschafft. 2011 war er im Urlaub und hatte da anscheinend eine Freundin dabei die sich sogar mit meinem Namen im Hotel eingebucht hatte laut Reservierungsbeleg den ich per E-Mail gefunden habe. Ich habe auch den Verdacht das er die 7000 Euro für sein Haus von meiner Firma bei Seite geschafft hat, da er auch eine Kreditkarte hatte die von meinem Konto ab gebucht wurde.
    Mich würde jetzt jedoch in erster Linie interessieren wie das ganze berechnet wird und hoffe mir kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen. Ach ja als Startvermögen hat er nicht -100000 Euro sondern 0 angegeben.

  • Hallo Martina,


    seid ih bereits geschieden?


    Ihr seid ward eine Zugewinngemeinschaft? ( also ohne Eheverträge) ?


    lg
    edy

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  • Hallo Martina,


    Ich denke eine seriöse Zugewinnberechnung kann nicht über ein Forum erfolgen.


    Du müsstet eine "Bestandsaufnahme" aller eurer Endvermögen sowie der Anfangsvermögen ( für jeden getrennt) machen.ausgenommen die beim Notar geregelten Sachen .


    1 Haus angeschafft Sept. 2008 für 165000 Euro zu 100 % finanziert und ich stehe alleine im Grundbuchamt


    Hier wäre zunächst der Restkredit abzuziehen, der verbleibende Betrag käme in dein Endvermögen usw.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,
    Er hat ein angebliches Endvermögen von ca 0 angegeben. Bei dem Haus wären 2018 noch ca 100000 Euro offen also gehe ich mal davon aus das es 2014 ca 120000 Euro schulden auf das Haus waren.
    Ich habe ja diese Schulden von 120000 Euro und das Haus hat in 5 Jahren nicht so viel Wert bekommen.
    Ich habe gedacht das bei Immobilien wo nur ein Partner im Grundbuchamt steht und das Darlehen bezahlt, der andere nur die Differenz der Wertsteigerung der Immobilie berechnen kann ?

  • Hallo Martina,


    Beim Zugewinn ist es immer gut wenn das Anfangsvermögen hoch und das Endvermögen niedrig ist.


    Er hat ein angebliches Endvermögen von ca 0 angegeben


    Und wie ist deine Meinung? hat er außer der Notarsache noch weiteres "Vermögen" ?


    Einfach angeben kann er nicht, er muss es dir nachweisen,


    lg
    edy

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  • Ja ich bin mir sicher das er mehr hat, denn er hat ja auch 2012 und 2013 noch Geld von der Kreditkarte abgehoben, oft sogar mehrere 100 Euro und das öfters im Monat oder ist 4 mal im Jahr in Urlaub gefahren usw. Hat eine eigene Firma aufgemacht zum Teil mit meinem Firmeninventar usw.

  • Ok, wenn er als Anfangsvermögen nicht mit 0 gerechnet wird sondern mit 100000 Euro Schulden und ich mit Start 5000 Euro plus dann schaut es gut für mich aus. Wenn er mit 0 gerechnet wird dann habe ich eher die Arschkarte denke ich. Ich denke ich habe dazu was gelesen das wenn der Ehepartner Schulden hatte und Insolvenz gemacht hat während der Ehe das dann als plus 100000 euro angerechnet wird, da es als Zugewinn angerechnet wird das Gesetz ist aus 2009 weil alles andere ungerecht dem anderen Partner gegenüber wäre.

  • Hallo Martina,


    Bei einer Zugewinnberechnung zählt nur noch vorhandenes Kapital.


    Ist das Endvermögen 0€ dann gibt es nicht zu verteilen.


    Ja es gibt ein negatives Anfangsvermögen ,dass als Zugewinn zählen kann.


    Beispiel dein EX :
    negatives Anfangsvermögen -10 000€- (minus)
    Endvermögen 100 000€


    sein Zugewinn wäre dann 110 000€. Diesen müsste er zur Hälfte mit dir teilen.


    lg
    edy

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  • Hallo Martina,


    achte beim Anwalt unbedingt auf den Zusatz "Fachanwalt für Familienrecht".


    vG
    edy

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  • Dann wäre das ganz grob gerechnet:
    1 Haus mit Wert von 200000 Euro :2 Personen = 100000 Euro
    1 Wohnung wert von 40000 Euro : 2 Personen = 20000 Euro
    Verträge u. Versich. 60000 Euro :2 Personen = 30000 Euro
    -----------------------
    Wäre pro Person = 150000 Euro


    Ehemann hat -100000 Euro minus am Anfang, dann am Ende 100000 Euro plus
    Ehefrau hat 5000 Euro Anfangsvermögen und am Ende 120000 Euro minus(Bausparvertrag schon abgezogen)


    Ehemann hat einen Gesamtwert von 250000 Euro
    Ehefrau hat 150000 Euro - 120000 Euro Schulden = 30000 plus - 5000 Euro Startkapital = Rest 25000 Euro


    Stimmt meine Berechnung so in etwa oder liege ich da total daneben ?

  • Hallo Martina,


    Wenn du alleine im Grundbuch der IMMO stehst, ist diese nur in dein Endvermögen


    einzustellen.


    vG
    edy

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  • Ja ich stehe in beiden Immobilien alleine im Grundbuchamt. Daher weiss ich jetzt nicht recht ob der Wert des Hauses und der Wohnung berechnet wird oder nur die Differenz, also nur die Wertsteigerung der beiden Immobilien.
    Ich habe einen Anwalt für Familienrecht.

  • Edy, hier sind wir ausnahmsweise mal nicht einer Meinung. Der "Fachanwalt" ist zwar schön, aber mein Familienrechtsanwalt meinte mal ganz cool, er sei zu beschäftigt, um sich um diesen blöden Zusatz "Fach" zu kümmern. Ist der angesehenste Anwalt in unserem kleinen Familiengericht. Wichtig ist doch, einen sachkundigen Anwalt zu finden, bei dem auch noch die Chemie zwischen Anwalt und Mandant stimmt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    richtig, wichtig ist das der Anwalt sich in der Materie auskennt.


    edy

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  • Ich halte Euch auf dem Laufenden ;-)
    Ich finde es fies wenn die Anwälte nicht konkret sagen was Sache ist und vor sich hin nuscheln. Ich hatte schon Anwälte denen musste man alles aus der Nase ziehen und ärgerlich ist auch wenn es unter anderem auch andere Lösungsmöglichkeiten gibt und sie diese nicht auf zeigen. Musste jetzt eine Sache im Urheberrecht und separat Verleumdung, Diffamierung, Beleidigung und Schmähkritik aus ein und der selben Sache an zwei verschiedene Rechtsanwälte geben.
    Der Rea. für mich jetzt, der macht Ehe, Familien und Erbrecht aber hat kein Fach davor.

  • Hallo Martina,


    Ich hatte einen Anwalt bei meiner Scheidung, der hatte Null-Ahnung und davon viel.


    Ich habe die Sache vor Gericht selbst vorgetragen ( in seinem Beisein).


    Null-Ahnung aber verdammt schnell im Rechnung schreiben.


    Habe mich seit dem viel "fortgebildet".


    vG
    edy

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  • Hi,


    der Griff in die Kloschüssel kommt überall mal vor. Sehr unerfreulich, ich hatte mal so einen Fließenleger .....Aber, ich habs hier schon mindestens einmal geschrieben. Die Wahl des richtigen Anwalts ist letztlich eine sehr individuelle. Von vielen Faktoren abhängig. Nicht unbedingt von seinem Ruf. Denn wenn man nur verlieren kann, dann ist der Anwalt nicht unbedingt schlecht. Und es gibt Verfahren, die auch ein qualitativ schlechter Anwalt nur gewinnen kann. Für mich sind immer so ein paar Kriterien entscheidend. Z.B. wie das Büro geführt wird (professionell?), wie der Informationsfluß läuft, ob die Chemie zwischen Mandant und Anwalt stimmt. Ob er Erfahrung mit dem Gericht vor Ort hat, ob man in Notfällen auch mal schnell einen Termin bekommt. Und dann dazu die fachliche Qualifikation, die man durchaus ergründen kann. Zumindest nach dem ersten GEspräch und dem ersten Schriftsatz.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo meine Lieben,ich komme gerade vom Anwalt. Es sieht nun so aus das die Immobilien auch wenn ich alleine im Grundbuchamt stehe (da in der Ehe gekauft) diese zum Gesamtvermögen zählen. Das heisst der Wert der Immobilien, abzüglich der Schulden = Restwert geteilt durch 2 Personen. Des weiteren Zählt von uns beiden das Anfangsvermögen und wie du schon geschrieben hast Edy, werden seine 100000 Euro Schulden angerechnet also als Plus 100000 Euro. Mein Exmann hat ein ein paar Euro und sein Auto als Endvermögen angegeben und das war es dann. Als erstes wird jetzt auch er aufgefordert sein Endvermögen vollständig darzulegen denn mein Anwalt glaubt das nun nicht so recht. Weiterhin hat er ja auch aus meiner Firma Inventar und Geräte mit genommen und will das jetzt noch einmal abkassieren, indem er mich aufgefordert hat, BWAs und Wirtschaftsgüter vor zu legen. Seine Rechtsanwältin versuch ziemlich zu blöfen, indem sie immer wieder schreibt ich hätte diverse Unterlagen nicht vorgelegt sowie die Kaufurkunden der Immobilien. Diese jedoch wurden schon im Jahr 2015 vorgelegt. Sie jedoch versucht immer wieder mich auf zu fordern das ich Unterlagen erbringen soll, sonst macht sie dies und das. Ich habe auch so in etwa was im Inet gelesen das es eine Einschüchterungstaktik ist.LG Martina