Trennungsunterhalt, Kredit nur Ehemann eivernehmliche Trennung

  • Servus,


    ich habe mich Mitte Juni von meiner Ehefrau
    getrennt. Wir waren 5 Jahre verheiratet und haben keine Kinder. Ich verdiene
    Netto ca. 2400 Euro und sie ist seit Juli arbeitslos (Ausbildung erfolgreich
    beendet). Wir Leben zwar noch in der gleichen Wohnung aber jeder hat sein
    Zimmer und wir machen quasi alles getrennt voneinander (Wäsche, Kochen,
    Schlafen etc) Wir wollen im guten auseinander gehen. Jedoch geht es ja wie
    immer um das leidige Thema Geld. Ich habe vor paar Jahren einen Kredit aufgenommen
    um unsere beiden Autos zu bezahlen. Ich habe alleine Unterschrieben, da meine
    Nochfrau in einer Privatinsolvenz steckte aus ihrem „Leben vor unserer Ehe“.
    Das Verfahren ist nun abgeschlossen.


    Der Kredit sollte doch als „Eheprägend“ angesehen
    werden, da wir ja „beide“ was von haben. Oder Irre ich mich? Nun zahle ich
    monatlich 400 Euro Kredit. Insgesamt sind noch ca 13.000 Euro offen. Kann das
    alles irgendwie in den Trennungsunterhalt mit einbezogen werden?



    Sie hat ab September eine Wohnung,
    Arbeitslosengeld bekommt sie wohl nur 177 Euro weil „ich“ zu viel verdien. Wir
    wollten direkt alles ohne Anwalt machen um stress zu sparen. Haben alles an
    Möbeln aufgeteilt und ich wohne auch bald woanders. Ihre Wohnung kostet ca. 300
    Euro und meine neue weil in einer anderen Stadt kostet mich ca. 800 Euro.



    Kann ich denn von ihr einen Teil der Kreditkosten
    zurück verlangen? Würde das in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden?



    Eventuell hat sie ab Oktober einen Job und erhält
    ca 1000 Euro netto. Da wir noch verheiratet sind wollen wir die Steuerklassen
    von aktuell 3/5 auf 4/4 ändern. Ist das sinnvoll? Dann habe ich noch weniger
    Netto.



    Wir wollten uns darauf einigen, dass ich ihr
    monatlich solang sie nicht arbeitet 350 Euro gebe. Kann man da von einem „Guten
    Geschäft“ ausgehen?



    Wir wissen, dass diese Ehe „gescheitert“ ist und
    wollen definitiv die Scheidung. Können wir diese trotzdem jetzt schon
    beantragen? (Ohne Trennungsjahr) Ich weiß von einem Freund das von „Beantragung“
    bis „Scheidungstermin“ es bei uns bis zu 1,5 Jahre dauern kann ,weil die
    Gerichte völlig überlastet sind.



    Ich danke für eure Antworten.

  • Hallo Peter,


    Arbeitslosengeld bekommt sie wohl nur 177 Euro weil „ich“ zu viel verdien


    Arbeitslosengeld I ist nicht vom EK des Partners abhängig. (oder geht es um ALGII ?)


    Selbst wenn du den Kredit abziehen kannst, dann bleiben noch 2000€ über.


    Diese werden auf beide aufgeteilt, wobei der der Selbstbehalt von 1200€ bleiben muss.


    Du müsstest ihr dann 800€ minus 177€ = 629€ zahlen ( seher sehr grob eingeschätzt).


    Der Deal mit den 3500€ wäre also ok für dich.


    Trennungsjahr muss eingehalten werden. ( bei Falschangabe könnte es zu einer Steuernachzahlung
    kommen).


    vG
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Trennungsjahr muss eingehalten werden. ( bei Falschangabe könnte es zu einer Steuernachzahlung
    kommen).


    DAS halte ich aber jetzt für eine gewagte Behauptung.
    An welcher Stelle würde denn die Einhaltung des Trennungsjahres steuerrelevant - insbesondere da eine frühere Scheidung ja zu einem früheren Verlust des Privilegs des Ehegattensplittings führt?


    Umgekehrt wird ein Schuh draus: Noch Splitting in Anspruch zu nehmen obwohl man schon seit Jahren getrennt lebt ist Steuerhinterziehung.


    Richtig ist zwar im Prinzip das das Trennungsjahr einzuhalten ist, allerdings wird kein Gericht tiefgreifende Nachforschungen anstellen ob die Angaben zum Beginn des Trennungsjahres denn richtig sind wenn beide Seiten gleichlautende Angaben machen.

  • Hallo ,



    DAS halte ich aber jetzt für eine gewagte Behauptung.


    Nachzahlung z.B. wenn auf Steuererklärung eins ,Status "verheiratet" und in der folgenden
    Steuererklärung Status "geschieden" steht. ( ohne Steuerklassenänderung).


    edy

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  • Sorry, aber das erklärt es für mich immer noch nicht.


    Der einzige Einfluss den ich erkenne ist die mögliche Zusammenveranlagung von verheirateten.
    Im Falle der Nichteinhaltung des Trennungsjahres - und entsprechend früherer Scheidung - fällt diese Möglichkeit ggf. früher WEG.
    Einen Steuervorteil - der nachzuzahlen wäre - sehe ich nicht.