Wird Elterngeld auf Unterhalt angerechnet?

  • Hallo zusammen,


    ich habe immer pünktlich Unterhalt für meinen Sohn aus erster Ehe gezahlt, stehe aber nun vor einem Problem: Ich werde mit dem bald zur Welt kommenden Kind aus der zweiten Ehe neun Monate in Elternzeit gehen und frage mich nun, wie es mit dem Unterhalt aussieht. Muss ich den zahlen? Obwohl meine Einkünfte ja nun viel geringer sind?


    Kennt sich jemand damit aus?


    Danke schon mal im voraus!

  • Huhu zusammen,


    gobberblast, bist du dir da sicher? Ich könnte mir vorstellen, dass der Unterhalt in dieser Zeit neu berechnet wird! Lurch, rechne doch mal dein Elterngeld aus, wie viel du überhaupt bekommst, hier zum Beispiel: https://www.kinderinfo.de/elterngeld/elterngeldrechner/ .
    Wenn man beispielsweise nur 1000 Euro Elterngeld bekommt kann man Unterhaltsansprüchen von 300 Euro ja gar nicht nachkommen. Wie soll das gehen, man muss ja schließlich auch selber noch seine laufenden Kosten decken!?
    An deiner Stelle würde ich mich mal an die Elterngeld Beratung vom örtlichen Jugendamt wenden Lurch. Die haben da bestimmt fundierte Infos zu!
    Schließlich ist alleine das Elterngeld beantragen ja schon eine Herausforderung, auch ohne mögliche Unterhaltsansprüche, die man noch dazu rechnen muss!


    Viel Freude an deiner Elternzeit!

  • Hallo!


    Die Denkweise ist hier anders herum:
    Was kann Kind 1 dafür das der UH-Pflichtige jetzt wegen eines weiteren Kindes EZ nehmen möchte?
    Genau: Nix.
    Die Lösung ist ganz einfach: Wenn Lurch den KU während der Elternzeit nicht sicherstellen kann dann ist halt keine Elternzeit möglich.

  • Hallo,


    Die Lösung ist ganz einfach: Wenn Lurch den KU während der Elternzeit nicht sicherstellen kann dann ist halt keine Elternzeit möglich.


    sehe ich genauso. Müssen denn beide Eltern sich gleichzeitig ums Kind kümmern?




    edy

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  • sehe ich genauso. Müssen denn beide Eltern sich gleichzeitig ums Kind kümmern?
    edy


    Na klar. Für das Kind ist es ja viel besser wenn ihm beide Elternteile beim Wachsen zuschauen ...


    es kann sein, dass sich durch das 2. Kind der Unterhalt für das 1. Kind reduziert, da müsste man mal rechnen. Aber nicht, weil der Zahler in Elternzeit geht, sondern weil er nunmehr für 2 Kinder aufkommen muss.


    Im Zweifelsfall nicht nur für ein weiteres Kind, sondern auch noch für dessen Mutter - somit 2 weitere UH-Berechtigte.

  • Hallo,
    ich kenne mich damit auch nicht aus, aber bin auch der Meinung, dass das erste Kind nicht finanziell vernachlässigt werden darf, egal ob man in der Zeit weniger Einkommen hat als sonst.
    Aber das Elterngeld kann man sich schon vorher genau ausrechnen, dabei ist ein Elterngeldrechner, den man finden kann, sehr hilfreich.
    Gesetzlich ist so etwas bestimmt bis ins kleinste Detail geregelt. Um sicher zu sein, sollte man sich am besten an seinen Anwalt wenden und dort noch einmal nachfragen.
    Liebe Grüße


    Lilly, ich hab den Link rausgenommen, Links sehen wir hier nicht so gerne (Schleichwerbung). Außerdem gibt es da keine Garantie auf Aktualität und Korrekheit.


    TK