Was ist denn im Kindesunterhalt alles NICHT enthalten?

  • H a l l o,


    Ich muss hier mal ne Folgefrage stellen, weil sich mir das nicht ganz erschließt:


    Was ist denn im Kindesunterhalt alles NICHT enthalten?
    Beispiele:
    Wir gehen gemeinsam essen: Zahle ich die Hälfte vom Essen der Kinder?
    Wir fahren gemeinsam in den Urlaub (denn wir verstehen uns noch super): Würde ich die Hälfte des Urlaubs der Kinder zahlen?
    Die Kinder sind an 10 Tagen im Monat bei mir - interessiert sich die Düsseldorfer Tabelle dafür? Denn ich habe ja dadurch erhöhte Mietkosten (Kinderzimmer), Verpflegungskosten, Pampers etc. und dann wollen die Kinder auch noch in den Zoo...


    Es geht mir nicht um Pfennigfuchserei, auch wenn das so klingt, ich hätte nur gern ungefähr klar für mich, wo ich sagen kann "Moment, das ist aber im Unterhalt drin" und wo nicht. Gerade beim Urlaub würde das nämlich schon empfindlich weh tun.


    Viele Grüße

  • Hi,


    es gibt "Mehrbedarf" und "Sonderbedarf" und Kosten, die normal anfallen. In die Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle gehen normale Umgangskosten mit ein. Also, Finanzierung der Kinder beim Umgangselternteil. Essen, Trinken, evtl. Zimmer, was weiss ich. Das alles ist quasi unterhaltsreduzierend mit einberechnet. Mehr- und Sonderbedarf wird üblicherweise quotelnd nach Verdienst auf die Eltern verteilt. Das, was du hier anführst, das gehört allerdings weder zum Mehrbedarf noch zum Sonderbedarf. Das sind Kosten für Unternehmungen, die man sich entweder leisten kann oder eben auch nicht. Und wenn die Eltern was gemeinsam mit den Kids unternehmen, dann müssen sie sich halt einigen. Wenn keine Einigung möglich ist, kommt dann eben die Entscheidung, ob man die Kosten alleine trägt oder aber das "Projekt" ins Wasser fällt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,
    danke für Deine Antwort erst mal:


    Hmm... also sparen die Väter, die ihre Kinder GAR nicht sehen, Geld? Klingt für mich nach einer unlogischen Belohnung. Es müsste doch einleuchten, dass Väter, die "nur" 45% betreuen, mehr kosten haben, als Väter, die 0% betreuen. Und Väter, die 50% betreuen, haben wenig Kosten mehr als die 45er, "sparen" aber bei 2 Kindern rund 600€ im Monat. Wo ist da die Logik?


    Bei uns ist es so, dass wir uns SEHR gut verstehen (also Exfrau und ich) und ich im Grunde weiß (weil ich mich getrennt habe), dass sie schlechter allein sein kann als ich. Das Wechselmodell wäre für mich gut vorstellbar - aber wir glauben auch beide, dass Kinder ein "Hauptzuhause" brauchen. Also im Interesse meiner Ex UND meiner Kinder entschieden - und dafür werde ich nun finanziell abgestraft. Würde ich auf Wechselmodell bestehen. wäre das anders. Und ein Extra Zimmer brauche ich ja auch, weil ich ungern die Kids in meinem schlafzimmer unterbringen will - die brauchen ja auch Raum, sich zu entfalten.

  • Hi,


    weisst du, man kann wirklich nicht alles regeln. Es gibt in der Jurisprudenz den "unbestimmten Rechtsbegrif." Dies ist etwa "angemessen", "erforderlich", "öffentliche Sicherheit und Ordnung" u.s.w. Das ist auszufüllen. Im Untehaltsrecht leistet die DT eine Hilfestellung, sie füllt aus. Wobei bei allen Tabellen von Regelfällen auszugehen ist. Ausnahmen werden dann auch anders bewertet, etwa behinderte Kinder, oder aber erhebliche Entfernungen, die zu Umgangskostenerhöhungen führen, die über den Fall "mittlerer Art und Güte" deutlich hinausgehen. Und eine Entscheidungsfreiheit über die Ausgestaltung des Umgangsrechts und der Umgangskosten, die muss doch nun bleiben, wirklich. Zumal - 70 % aller Kinder, die allein erzogen werden, leben nach der gängigen Definition ohnehin an der Armutsgrenze. Da finde ich die Diskussion, ob ein Zoobesuch oder ein Restaurantbesuch finanziert wird, wie zu verrechnen ist, recht müßig.Oder ob ein Vater, der sich nicht um die Kids kümmert, was einspart, und wenn ja, wie viel.


    Herzlichst


    TK