Unterbringung durch gesetzlicher Betreuer im Wohnheim

  • Guten Tag!


    Gerne möchte ich wissen ob das rechtens ist:


    Ich hatte 1 Jahr eine Unterbringung in einem Therapeutischen Wohnheim mit einer 1 jährigen Unterbringung.
    Den Vertrag hat meine gesetzliche Betreuerin unterschrieben.
    Ich müsste dafür meine Rente monatlich einsetzen- ich würde vorab darüber und über andere Dinge nicht informiert.


    Ich habe nach der Entlassung NICHTS ausser 10.000 Euro bezahlen müssen.
    Kleine Chancen dort wenn überhaupt könnte ich nicht nutzen weil alles sehr nervlich belastet war.


    Deshalb möchte ich wissen ob ich für eine Eingliederungsmassnahme nach sgbxii54 mit Unterbringung für 1 Jahr selber zahlen muss??
    Zählt das nicht das Sozialamt/Krankenkasse...


    Oder die Betreuerin ????? Die das angeordnet hat ?


    Grüsse und Danke

  • Hallo Andre,


    du bist hier in einem Forum für Familienrecht.


    Deine Fragen betzreffen das Sozialrecht.


    Wende dich an ein entsprechendes Forum.


    vG
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,
    ich schließe mich an. Es ist in erster Linie eine sozialrechtliche Frage.
    Zur Frage, ob die Betreuerin bezahlen muss: Grundsätzlich nein, da sie in deinem Namen als deine gesetzliche Vertreterin handelt. Du wirst also berechtigt und verpflichtet. Die Betreuerin muss für solche Dinge nur einstehen, wenn dir durch ihr Handeln ein Schaden zugefügt wurde.
    Viele Grüße



    PS: Hier der Beitrag von Timekeeper:


    Hi,


    das ist eigentlich kein familienrechtliches Problem. Damit solltest du in ein Sozialforum gehen. Deshalb ist meine Antwort auch sehr allgemein, auch deshalb, wies wir viele Infos nicht haben.


    Für Eingliederungsmaßnahmen gibt es verschiedene Kostenträger. Es kommt insofern darauf an, was die Ursache für die Unterbringung ist. Ganz platt: wenn es ein Betriebsunfall ist oder ein Wegeunfall, dann wird die BG oder aber die Rentenkasse oder die Krankenversicherung für die Kosten aufkommen. Je nachdem. Wenn das alles nicht greift, dann ist der Betroffene selbst für die Kosten verantwortlich, sofern genug Geld da ist. Das scheint hier der Fall zu sein. Das Sozialamt greift nur dann, wenn nicht genug Einkommen da ist/nicht genug Ersparnisse da sind.


    Du merkst schon, es macht Sinn, an ein Spezialforum zu gehen oder aber an einen Fachanwalt für Sozialrecht. Ich würde letzteres empfehlen.


    Herzlichst


    TK