14jähriger will bei Grosseltern leben.

  • Hallo an alle!
    Unser 14 jähriger Enkel ist nach der Trennung seiner nichtverheirateten Eltern bei der Mutter geblieben. Sein Vater zahlt bisher keinen Unterhalt und das Verhältnis zwischen dem Jungen und seiner Mutter und ihrem neuen Partner ist dermassen zerrüttet, dass er nun bei uns leben möchte. Wie wird die finanzielle Seite geregelt? Können wir Betreuungs-oder Pflegegeld geltend machen?
    Herzlichen Dank im Voraus für Infos!

  • Hallo,


    Nun müssen beide Eltern für den Unterhalt aufkommen.


    Haben diese Einkommen? wie hoch?


    Stimmen die Eltern einem Umzug zu euch zu?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    zunächst stimme ich @ edi zu. Ergänzend: die Großeltern sind nahe Verwandte, deshalb muss keine offizielle Pflegestelle eingerichtet werden, das Kind kann dort ohne Einschaltung des Jugendamtes leben. Für den Unterhalt sind nach wie vor primär die Eltern zuständig.


    Das Unterhaltsvorschußgesetz greift nach meiner Erinnerung, wenn das Kind bei einem alleinerziehendem Elternteil lebt. Also hier nicht. Bleibt die Einrichtung einer Pflegestelle, was aber auch nicht so einfach ist. Dann bedarf es nämlich der Pflegebefugnis, und dann prüft das Jugendamt auch nach, u.a. die finanziellen Möglichkeiten der Eltern und ob das Kind sachgerecht untergebracht ist. Bleibt weiterhin noch etwas, nämlich ALG II. Da müsste der Enkel allerdings nicht nur in der Bedarfsgemeinschaft leben, sondern insgesamt dann ein Sozialfall vorliegen. Allerdings ist das Kindergeld auf jeden Fall an die Großeltern abzuführen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Und noch ergänzend:


    Sind beide Eltern nicht leistungsfähig (können also keinen Unterhalt zahlen) ,


    wird geprüft ob die Großeltern (alle vier) an deren Stelle treten können.


    edy

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  • Hallo,


    zunächst stimme ich @ edi zu. Ergänzend: die Großeltern sind nahe Verwandte, deshalb muss keine offizielle Pflegestelle eingerichtet werden, das Kind kann dort ohne Einschaltung des Jugendamtes leben. Für den Unterhalt sind nach wie vor primär die Eltern zuständig


    Wenn es eine offizielle innerfamiliäre Pflege ist, zahlt aber das Jugendamt Unterhalt und Pflegegeld.

  • Hi,


    offiziell benötigt man eben das Zertifikat einer Pflegefamilie, mit (Mini)Ausbildung. Aber auch dann gibt es nicht automatisch Geld. Es muss klar sein, dass die Möglichkeit, das Kind zu Hause aufzuziehen nicht existiert. Und dann versucht das Jugendamt auch, den Unterhalt von den Eltern einzuholen, was ja auch Sinn macht. Wir haben auch die Konstellation, dass zwar Pflegegeld bezahlt wird, aber gleichzeitig die Großeltern als nachrangig Verpflichtete für den Unterhalt in Anspruch genommen werden.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo


    davon scheint mir einiges gegeben. Mag sein, dass das JA versucht, den Unterhalt beizutreiben, aber fass mal einem Nackten in die Taschen. Da scheint ja nix da zu sein. Das Kind lebt dann bei den Großeltern, von denen wird sicher kein Unterhalt gefordert. Das JA ist ja froh, wenn es Betreuer für aus dem Nest gefallene Küken findet. Möglicherweise wird da bei der "Gegenseite" geprüft, aber es wäre mir neu, dass die Eltern der Eltern zum Unterhalt herangezogen werden würden.


    Meine Meinung: Versuch macht klug! Probiert es aus, mehr als ein "Nein!" kann im schlimmsten Fall nicht herauskommen. Wenn es gut läuft, kriegt ihr für das Kind einen ordentlichen Batzen (Unterhalt + Pflegegeld sind ein durchaus höherer dreistelliger Betrag).


    Viel Erfolg!

  • Mein Lieber,


    ich korrigiere Dich ungern. Aber hier muss ich es nochmals tun. Die Unterbringung eines Kindes in einer offiziellen Pflegefamilie (dazu muss man sich erst einmal qualifizieren) erfolgt nur, wirklich nur dann, wenn es nicht anders geht. Und, Unterhalt für das Kind, Kindergeld, alles wird auf den Pflegebetrag angerechnet, der bezahlt wird. Und so ein dicker Batzen Geld ist es auch nicht, der da fliesst. Es gelten die ALG II Beträge, bei uns (keine Ahnung, ob das regional unterschiedlich ist) wird als Anerkennung zusätzlich ein Betrag von 160 € monatlich quasi als Dankeschön gezahlt. Das wars. Das mit dem Großelternunterhalt ergibt sich aus dem Gesetz, BGB. Auch hier meine Erkenntnisse natürlich nur aus meinem Bundesland. Ich gehe aber mal davon aus, dass das in den anderen Bundesländern auch nicht anders gehandhabt wird. Gerade bei Einrichtung von Pflegestellen um ein nahes verwandtes Kind zu pflegen, sind die Jugendämter sehr zurückhaltend. Es gibt da auch einige Gerichtsentscheidungen, die da die Voraussetzungen sehr hoch ansetzen. So wurde die Einrichtung einer Pflegestelle akzeptiert, als das Kind Vollwaise war. Das ist so ein Klassiker auf diesem Gebiet.


    Also, alles nicht so einfach.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    mag sein, und es war auch bei uns ein gewisser Kampf, bis es soweit war. Letztlich liegt es am zuständigen Sachbearbeiter bzw. Jugendpfleger beim Jugendamt, ob es durchgeht oder nicht. Und sicherlich wird das Jugendamt nicht ohne triftige Gründe eine solch teure Pflegestelle bezahlen: nur, dass der Junior den Neuen der Mama nicht leiden kann, wird nicht reichen. Das Kindeswohl muss schon erheblich beeinträchtigt sein, denke ich.


    Wie gesagt: Versuch macht klug. Letztlich sagt das Jugendamt, ob es im vorliegenden Fall zustimmt und die Kosten übernimmt oder nicht. Und im Zweifelsfall hat das letzte Wort das Familiengericht, nehme ich an (so weit ist es bei uns aber nicht gegangen).

  • Thorsten, in dem Zusammenhang vielleicht noch was von Interesse. Als die SGBs neu waren, hatten wir die Situation, dass pfiffige Familien eine grandiose Lücke fanden. Sohn, Schüler, über 18 zog zu Hause aus, offiziell zur Oma/Tante (möglichst mit anderem Namen) meldete sich dort an und bekam ALG II. Weil angeblich es zu Hause ganz schrecklich war. Tatsächlich wohnte das Kind noch zu Hause, bekam so vom Staat ein gutes zusätzliches Taschengeld und alle waren zufrieden. Dann wurde bei ALG II die 25-Jahre-Regelung eingeführt, bei Pflegegeld eben vergleichbare Kontrollen. WEil, es wurde mit dem Staatsgeld wirklich Schindluder getrieben.


    Und da gibt es auch heute noch ganz viele Lücken. Ich will hier keine Anweisungen zum Betrug reinschreiben. Aber, ein Sozialarbeiter kündigt seinen Job, zieht 300 km weg in sein Elternhaus (Erbfall war eingetreten), meldet offiziell ein Heim an, das wird bewilligt. Sein altes Jugendamt schickt in dieses Kinderheim 2 Kinder. Heimplatz = ca. 4000 € pro Kind. Die Familie des Ex-Mitarbeiters lebt gut davon. Mehr Kinder leben in diesem "Heim" nicht.


    So kommt man zu Geld, oder?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    es ist immer das gleiche: Sozialleistungen locken halt Sozialbetrüger an. Dagegen kann man wohl kaum im Vorhinein etwas tun, nur posthum entsprechende Lücken in den Regelungen und Gesetzen schließen. Schade, aber das ist ja nicht neu.


    Auf der anderen Seite finde ich es toll, dass es Familien gibt, die Pflegekinder aufnehmen und ich denke, das darf die Gesellschaft auch entsprechend honorieren (und damit meine ich weniger uns mit unserem Pflegeenkelkind --- das man sich innerhalb der Familie hilft, ist aus meiner und meiner Frau Sicht selbstverständlich), aber wir haben dadurch auch Kontakt zu anderen Pflegefamilien, die fremde Pflegekinder aufgenommen haben. Dort wird Tolles geleistet! Man muss ja auch bedenken, dass diese Kinder ausnahmslos aus schwierigen Verhältnissen kommen und möglicherweise psychisch und physisch geschädigt sind. Wenn jemand sein Brot damit verdienen will, solche Pflegekinder zu versorgen und zu betreuen, oder doch zumindest erst einmal in Obhut zu nehmen, dann ist es doch in Ordnung.


    Aber das sind freilich ganz anders gelagerte Fälle, als der, den Du beschreibst. So "reich" wie der Sozialarbeiter, den Du beschreibst, wird man davon gemeinhin nicht, oder muss halt eine entsprechende Anzahl Pflegekinder aufnehmen.

  • Du, die Anzahl der Pflegekinder ist nach oben begrenzt. Mein Fall, das war glatter Betrug. Und, es ist ja eben kein Einzelfall. Das ist das Problem. Ich hab kein Problem mit dem Konstrukt an und für sich. Ich habe erhebliche Probleme mit dem Mißbrauch. Und natürlich auch damit, dass die Erziehungsfähigkeit der Eltern, so die Fachleute, allgemein nachlässt. Wir haben zunehmend Kinder, die eigentlich nur zum Schlafen nach Hause kommen. Weil die Eltern es einfach nicht gebacken bekommen, kontinuierlich ihre Brut zu versorgen.


    Noch ein Fall: Junge Mutter, 18. Da schwanger, darf sie zu Hause ausziehen, eigene Wohnung wird von uns allen finanziert, Einrichtung auch, Erstausstattung des Kindes auch, klar. Ausbildung wird noch in der Schwangerschaft abgebrochen. Zu viel Stress, der Schulbesuch. Als das Kind 4 Monate alt ist, geht es zurück ins Elternhaus, Baby ist auch zu viel Stress. Nach weiteren 8 Monaten wieder in eigene Wohnung. Da die erste Einrichtung nicht mehr da ist, wegen des Babies neue Einrichtung vom Staat finanziert. Jugendamt stellt fest, dass die Mutter nicht zurecht kommt. Kind kommt tagsüber (bis 17.00) in eine Tagespflegefamilie, wer finanziert das wohl? Junge Mutter weigert sich, Ausbildung fortzusetzen, eben der Stress. 2x die Woche kommt jetzt der ASD zu ihr, um mit ihr gemeinsam zu putzen, einzukaufen, sie in die Geheimnisse der Haushaltsführung und Kinderpflege einzuweihen. Wer zahlt das? Aber da von zerrütteten Verhältnissen zu sprechen, ich spreche da von excuisiter Faulheit. Da sehe ich eben Ansatzpunkte. Da wäre ich z.B. für eine dauerhafte Herausnahme des Kindes. Ganz ohne Zweifel. Wär auch wesentlich preiswerter als der Zirkus jetzt.


    Mich stört halt nur der Mißbrauch ganz gewaltig. Und das Verschleudern von Geld, wo es nicht sein muss, sorry.


    Herzlichst


    TK

  • Hey


    ich kann mich da nur wiederholen: Ich stimme vollumfänglich zu!


    Über derartigen Missbrauch von gut gemeinten und ja auch sinnvollen Sozialleistungen oder aber auch über die Faulheit des Nachwuchses kann man sich schwarz ärgern: aber nützen wird es nichts. Da kann man nur froh sein, wenn man solche Teufelsbraten nicht in der Familie hat. Aber was, wenn doch?? Der erzieherische Einfluss der Eltern ist da manchmal geringer als man denkt. In fast jeder Familie findet sich irgendwo ein "schwarzes Schaf". Manchmal auch zwei. Oder drei. Obwohl die Eltern völlig unbescholtene Gutbürger sind und die Kinder weder sonderlich streng noch sonderlich nachlässig aufgezogen und sich auch immer liebevoll um sie gekümmert und viel Zeit mit ihnen verbracht haben. Mit Einsetzen der Pubertät wird da anscheinend mitunter ein Riesen-Reset-Knopf im Hirn gedrückt und alles Gelernte ist vergessen ...


    Kinder sind Individuen mit eigenem Willen. Man kann sie sich eben nicht so backen, wie man sie haben will. Leider. Schlimm ist es dann besonders für deren Kleinkinder, die all dem ja wehrlos ausgesetzt sind. Aber selbst da hat man wenig Handhabe, so lange das Kleinkind nicht explizit gequält oder vernachlässigt wird, so dass eine justiziable Kindeswohlgefährdung vorliegt.


    Aber das soll kein Grund zur Resignation sein. Trotzdem versuchen wir immer noch nach wie vor, es den Kindern anders vorzuleben und ihnen Werte und Normen zu vermitteln, von denen wir denken, dass sie sie und die Gesellschaft weiterbringen. Gar nicht so einfach in Trump-Zeiten ... ;-)