Ist Einkommen aus Nebenjob des volljährigen Kindes anrechenbar?

  • Hallo und guten Morgen,


    ist ein Einkommen aus einem Nebenjob (€ 400,-) des volljährigen Kindes, welches bei der Mutter wohnt, auf den Kindesunterhaltn anrechenbar?


    Bisher bekommt das Kind quotenmäßig den Unterhalt beider Eltern und lt. Düsseldorfer Tabelle. Das Kind hat letzten Sommer ABI gemacht und studiert und bis heute ganz normal Kindesunterhalt bezogen. Das Studium wurde im Winter abgebrochen. Nun läuft eine Bewerbung um eine Ausbildungsstelle (HIer weiss ich, dass eine zukünfigte Ausbildungsvergütung mit Abug dieser Pauschalen von € 90,- Euro angerechnet wird). Aufgrund der Zeit wird der Ausbildungsplatz aber frühestens im August 2018 geplant.
    Nun hat das Kind einen Nebenjob angefangen (€400,-). Im Netz finde ich nicht die richtige Antwort.


    FRAGE: Muss der Vater nun bis zu Beginn einer evtl. Ausbildung weiterhin seinen Unterhalt zahlen oder werden die €400,- dagegen gerechnet? ( In diesem Fall ist der Unterhalt des Vater eg darunter und die Folge wäre KEINEN Unterhalt)


    Für Antworden bin ich sehr dankbar.


    LG :)

  • Hallo
    wenn das Kind nicht in Ausbildung ist, muss der Vater überhaupt keinen Unterhalt zahlen. Nur, wenn die Bewerbung um den Ausbildungsplatz erfolgreich war, aber der Beginn erst in einigen Monaten ist, muss überbrückt werden, obwohl aktuell keine Ausbildungsituation vorliegt.

  • Hallo Thorsten,


    vielen Dank für die Antowrt erst mal. Wo steht das denn so geschrieben? Finde leider nichts......


    Ergo müsste ich ja jetzt die Zahlung einstellen, bis er die Zusage hat.....richtig? Anderseits, wenn er die Zusage nächsten Monat bekommen würde für z. B. August 2018, würde er ja folgendes erhalten:


    Seine Einkommen aus dem Nebenjob (400) + Kindesunterhalt (z.b. 300) + KG (194). Also knapp 900 Euro 1 Jahr lang.....Viel oder für einen 20 jährigen....

  • Hallo,


    im Moment musst Du keinen Unterhalt zahlen. Einkommen des Kindes aus der Ausbildung und Kindergeld die werden auf den Unterhalt angerechnet. Wenn es seinen Unterhalt durch den Nebenjob aufbessern will, was spricht dagegen, solange es die Ausbildung nicht beeinträchtigt? Ich denke, dass muss dann aber auch mit der Ausbildungsstelle geklärt werden.


    Na, mal gucken, was die anderen hier dazu sagen. So genau kenne ich mich damit auch nicht aus.

  • Einkommen des Kindes aus der Ausbildung und Kindergeld die werden auf den Unterhalt angerechnet


    ja so weit waren wir ja schon und ist mir auch bekannt.



    Es ging mir ja auch primär darum, wo das so niedergeschrieben ist.....und dass er jetzt, solange der die Stelle noch nicht fest für nä JAhr zugesagt bekommen hat, viel Geld verdient....

  • Hi,


    wenn ich es richtig sehe, dann tut das Kind im Augenblick gar nichts. Da ist dann auch kein Unterhalt zu zahlen. In dem Augenblick, in welchem er wieder eine Ausbildung/Studium aufnimmt, da ist dann wieder zu zahlen bzw. neu zu rechnen. Ich kenne zunächst einmal nur eine Übergangsfrist, die unterhaltstechnisch nicht relevant ist: die von der Beendigung der Schule bis hin zum Beginn der Ausbildung/des Studiums zum nächst möglichen Termin. Also Schulende im Juni/Juli, Beginn der Ausbildung am 1. September. Ansonsten haben die Eltern von volljährigen Kindern die Ausbildung zu finanzieren, nicht jedoch das Privatisieren oder das Warten auf einen Ausbildungsplatz.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo!


    Also,
    1. aktuell ist der Nebenjob des Kindes gar keiner - es ist seine Haupttätigkeit und entsprechend wie ganz normales Einkommen zu behandeln.
    2. Es wird Kinder zwar im Rahmen der Ausbildung durchaus eine Wartephase zugestanden, beispielsweise zwischen Ende der Schule und Beginn der Ausbildung, aber keine die 1 Jahr andauert. In der Regel gilt hier ein Maximum von 3 Monaten - evtl. noch angepasst an die konkrete Lage von Schulende und Studienbeginn.


    Im hier vorliegenden Fall besteht meines Erachtens nach gar kein Anspruch auf Unterhalt, der Sprössling muss seinen 400€ Job auf Vollzeit aufstocken und dann von diesem Einkommen leben.


    "FRAGE: Muss der Vater nun bis zu Beginn einer evtl. Ausbildung weiterhin seinen Unterhalt zahlen oder werden die €400,- dagegen gerechnet? ( In diesem Fall ist der Unterhalt des Vater eg darunter und die Folge wäre KEINEN Unterhalt)"


    Um auch darauf noch einzugehen: Wenn UH zu zahlen wäre stimmt DIESE Rechnung nun auch gar nicht.
    Es würde der Bedarf des Kindes bestimmt, dann sein eigenes Einkommen davon abgezogen. Der Rest wäre durch Unterhalt zu decken. Das wird in vielen Fällen dann weniger sein als der UH-Pflichtige bislang gezahlt hat, kann aber auch gar keine Änderung bedeuten.