Kann man Kindergeld fordern, wenn Kind verübergehend wieder beim anderen Partner lebt ?

  • Guten Morgen,


    mich interessiert folgendes:


    Das Kind (15 Jahre ) wohnt beim Vater und kommt alle 14 Tage zur Mutter. Der Vater erhält zurecht Kindergeld. Das Kind ist orndungsgemäss auch beim Vater gemeldet. Alles gut soweit.


    Nun entschließt sich das Kind vorübergehend, nicht mehr beim Vater wohnen zu wollen, sondern bei der Mutter wieder, da das Kind sich mit dem Vater zerstritten hat und auch eigentlich gar nicht mehr zurück möchte, sich aber nicht traut, ihm das vor den Kopf zu werfen. Für die Mutter kommen ja nun erhöhte Kosten auf und sie könnte das KG natürlich gebrauchen. Der Vater wehrt sich aber dagegen, das KG "auszuzahlen" bzw der Mutter anteilmässig etwas abzugeben.


    Welche Möglichkeiten hat die Mutter nun? Eine vernünftige Konversation ist mit mit Kindesvater nach mehreren Versuchen nicht mehr möglich......Dieser beharrt auch einen Titel von vor5 Jahren............


    Danke für zahlreiche Tips...


    LG

  • Hi,


    du hast zwei Baustellen. Einmal das Kindergeld, welches grundsätzlich an den zu zahlen ist, bei dem das Kind lebt, dann evtl. anteilig zu verrechnen ist. Dafür ist die Familienkasse zuständig. Mach da einen Termin aus, stell den Antrag auf Bezug des Kindergeldes dort. Wie die Kasse das dann mit dem Vater auseinander dividiert, das sollte nicht dein Problem sein.


    Dann existiert offensichtlich ein Unterhaltstitel, den du bedienen musst, so lange er in der Welt ist. Wenn sichergestellt ist, dass das Kind dauerhaft bei dir bleibt, dann sollte dafür Sorge getragen werden, dass du den Titel ausgehändigt bekommst, oder eine schriftliche Verzichtserklärung auf Wahrnehmung der Rechte aus dem Titel. Beides geht.


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK


    zum ersten: werden ich mal machen. Es ist hat schon moralisch schlecht, dass er sich nicht drauf einlässt, aber gut....


    zu zweiten: Er hat einen Titel was festgesetzte Umgangsgzeiten und was Aufenthaltbestimmungsrecht betrifft. Das war ein richterlicher Vergleich. Es war vor ca. 5 Jahren, da war sie 10 Mitlerweile ist sie 15......Sie will aber nicht mehr bei ihm wohnen......bzw traut es sich nicht, ihm so zu sagen. Nur, dass sie erst mal bei Mama wohnt und ihn max mal sehen möchte....

  • Hi,


    ich war von einem Unterhaltstitel ausgegangen. Was den Umgang angeht, so predige ich immer wieder dasselbe. Umgang kann man nicht für alles Zeiten festlegen. Das ist, überspitzt formuliert, die Klärung einer momentanen Situation. Ein Neugeborenes hat andere Bedürfnisse als eine 10-jährige, eine 15-jährige wiederum andere Bedürfnisse. Und bei den Eltern kann sich ja auch einiges ändern. Neuer Job z.B., "neues" Kind. Meine Erfahrung ist, dass bei zunehmendem Alter seltener und länger eigentlich besser passt. Da waren in dem Alter bei meinen Kids ja auch mehrere gaaaanz große Lieben in einem Jahr, intensives Freizeitleben mit Kumpels am Wochenende u.s.w.


    Niemand wird, es sei denn es liegt eine ganz akute Gefährdung des Kindes vor, ein Kind in dem Alter zwingen, bei einem Elternteil zu leben, bei dem es partout nicht leben will oder kann. Ihr solltet eine Familienberatungsstelle oder aber das Jugendamt aufsuchen, euch beraten lassen. Dann sieht man weiter. Und, irgend jemand muss es ja dem Vater sagen, einfach so was ändern, das geht ja auch nicht. Also, nehmt professionelle Hilfe in Anspruch. So eine dritte Person als Puffer zwischen Vater und Tochter, das kann ja durchaus angesagt sein.


    Herzlichst


    TK

  • Da bin ich voll bei dir !


    Jugendamt und Familienberatungsstelle ist alles schon passiert ! Alles ohne Erfolg ! Einen Anwalt wollte die Mutter bisher aus Kostengründen umgehen. Da wurde bisher immer an die Moral gepocht - leider ohne Erfolg.

  • Hi,


    schade, dass du nur so nach und nach mit den Infos kommst. Aber, trotzdem. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten. Das Kind bleibt bei dir, im Augenblick wird das ja wohl geduldet, und man wartet ab, was passiert. Mit jedem Tag, den es länger bei dir bleibt, wird angesichts des Alters des Kindes eine zwangsweise Herausnahme durch den Gerichtsvollzieher unwahrscheinlicher.


    Ob das auf Dauer eine Lösung ist, wahrscheinlich nicht, dann bleibt nur der Gang zum Gericht. Geht ja nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also nicht so furchtbar viel. Das ist dann auch nicht so teuer, wenn man denn einen Anwalt nimmt.


    Vielleicht erst mal die Zeit für sich spielen lassen?


    Herzlichst


    TK

  • Naja. schade hin oder her. Es ging ja ursprünglich nur darum, ob man KG beantragen kann, wenn das Kind "vorübergehend" beim anderen Partner wohnt....


    Von daher wollte ich nicht sofort mit der vollen Geschichte auftischen, um kurz und verständlich zu bleiben - auch für andere.......Die ganze Geschichte würde eh den Rahmen sprengen und wäre auch zu kompliziert....


    Dennoch erst mal Danke für deine Infos


    LG :-)

  • Hallo!

    Die ganze Geschichte würde eh den Rahmen sprengen und wäre auch zu kompliziert....


    Genau!
    Das typische Klientel in Familienrechtsforen sind ja Leute die, wenn überhaupt, nur kurze Texte lesen können. Vom Verstehen komplexer Zusammenhänge ganz zu schweigen.


    In diesem Sinne würde ich dringend raten eine Anwalt aufzusuchen. Der hat schdudierd und kann auch langen Erzählungen folgen.

  • Gobberblast,


    dieses Forum unterscheidet sich wohltuend von anderen, weil man respektvoll miteinander umgeht, zumindest meistens. Natürlich empfindet jeder seinen Fall als extrem kompliziert, das ist doch klar. Dass er es vielleicht gar nicht ist, dass es einer von vielen Fällen ist, diese Erkenntnis müssen wir vielleicht hier rüber bringen. Oder auch erklären, auf was es ankommt. Um eben zu helfen.


    Bitte berücksichtige das in deinen zukünftigen Antworten.


    Herzlichst


    TK

  • Timekeeper, so ist es.


    Gobberblast, ich werte deine Aussage nicht sehr hoch, zumal ich denke, dasss dies einem typisch deutsch-bürokratischem Verhalten geschuldet ist. Kleinkariert, besserwissend....typisch deutsch eben. Dennoch akzeptiere ich das so und wünsche dir noch sehr viel Spass hier im Forum.


    In diesem Sinne.......
    Take it easy und bleib gelassen..... 8)