Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

  • Hallo, hoffe ich finde in diesem Forun ein wenig Rat.
    Einige Fragen habe ich.
    1. Job Center hat mich aufgefordert Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Mein Sohn ist fast 4 Jahre alt, zum Kindsvater besteht kein Kontakt seit 2. Schwangerschaftsmonat. Er hat mir damals falsche Angaben über sein Privatleben gemacht, nicht einmal sein Nachname war der richtige. Wohnanschrift, Tel. - Nr. war alles fake.
    Bisher habe ich auch für meinen Sohn ALG 2 und Mietanteil vom Job Center bekommen...das soll nun eingestellt werden.
    Die vom Jugendamt sagte mir wenn ich nicht aktiv an der Suche vom Kindsvater helfe, dann wird der Antrag auf UV abgelehnt.
    Ich habe bisher vieles unternommen den Kindsvater ausfindig zu machen nur erschwert alles weil er in Norwegen lebt ( sagte mir jedenfalls seine Ex-Freundin, sie hat ebenfalls keine Kontaktdaten von ihm)
    2. im Falle der Auffindung des Vaters: ab wann muss er Unterhalt zahlen? Nachträglich ab Geburt? Alles zurück ans Job Center?
    ?(
    Ich danke für Antwort.




  • Hallo,


    Das JC will sparen, deshalb musst du das vorrangige UVG beantragen.


    2. im Falle der Auffindung des Vaters: ab wann muss er Unterhalt zahlen? Nachträglich ab Geburt? Alles zurück ans Job Center?


    das sollte dir doch ziemlich egal sein.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • So,


    liebe Schnecke, jetzt zu dir. Ein paar Ausführungen, damit du das System verstehst.


    ALG II ist subsidiär. Dies bedeutet, dass das Job-Center nur dann einspringt, wenn keine anderer Zahler/Verfplichtete da sind. Und die Unterhaltsvorschußkasse ist neben dem Kindsvater so ein Zahler. Sind zwar auch Steuergelder, aber vom Konstrukt her ist diese Leistung als Darlehen angelegt. Funktioniert zwar häufig nicht, aber trotzdem.


    So, jetzt kommen wir zur Berechnung. Du bildest mit deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Dies bedeutet, dass alles, was euch an Geld zufliesst, in die Berechnung eures Bedarfs einfliesst. In der praktischen Umsetzung ist das dann so, dass unter dem Strich dasselbe auf dein Konto kommen müsste wie bisher. Eben nur nicht aus 2 Töpfen, sondern aus dreien: Familienkasse (Kindergeld), Unterhaltsvorschußkasse und Job-Center. Es kann also durchaus sein, dass das Kind auch weiterhin bei den Kosten der Unterkunft auch vom Job-Center mit unterhalten wird. Guck einfach, ob du auf denselben Betrag wie vorher kommst.


    So, jetzt zu den Auflagen der Unterhaltsvorschußkasse. Ich gehe mal davon aus, dass der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht. Er konnte ja weder die Vaterschaft anerkennen, noch konnte das gerichtliche Verfahren durchgeführt werden. Auf so Fälle reagiert die Kasse allergisch, aus nachvollziehbaren Gründen. Wir haben inzwischen zu viele Fälle, in denen der Vater bewußt einvernehmlich nicht genannt wird (teilweise leben die Eltern sogar zusammen), um eben dieses Geld zu kassieren. Da gehst du wie folgt vor. Lege schriftlich dar, was du bisher gemacht hast, um den Vater zu finden. Bitte um konkrete schriftliche Anweisung, was du jetzt noch tun könntest, da ratlos. Mache vorsichtshalber nochmals eine einfache EMA-Anfrage bei seinem letzten Wohnsitz, die aktuelle Auskunft fügst du bei. Damit sollte es dann auch schnell mit dem Vorschuß klappen.


    Herzlichst


    TK