Schwierige Situationen mit kranken leiblichen Vater

  • Hallo. Ich beschreibe in kurzen Sätzen die momentane Situation. Es würde ansonsten die Seitenzahl sprengen. Ich bin seit fast 2 Jahren mit einer wundervollen Frau liiert. Sie hat 2 Kinder 4 und 9 ist seit 3 Jahren getrennt lebend vom leiblichen Vater und die Scheidung ist kurz vor Vollzug.
    Leiblicher Vater ist phsychich Krank mit einer Bi-polaren Störung bzw. Manisch - deppresiv. Kind 9 hat ADS Kind 4 alles ok. Meine Freundin, die Mutter ist also fast schon immer alleinerziehend. Der leibliche Vater kümmerte sich so gut wie nie um die Kinder. Die kleine hat er mit 2 Jahren das erste mal gesehen.
    Erst seitdem wir zusammen sind kommen sogenannte Vatergefühle. Wobei von einer emotimnal engen Bindung nicht die Rede sein kann. Die Kinder sehen sogar eher mich als Vater an. Der Exmann tyranisiert meine Freundin. Er ignoriert die ADS Erkrankung des Sohnes. Man kann nicht vernünftig mit Ihm reden. Vorallem immer nur Forderungen und Beschuldigungen seinerseits an meine Freundin. Mit dem Jugendamt und einer Beratungsstelle wurde ein Aufenthalt der Kinder beim Vater vereinbart. Jedes 2. Wochenende. Daran hällt er sich nur nach Lust und Laune. Aber es wird immer Kindesentzug vorgeworfen.
    Aber nun mal zu meinen Fragen. Kann man beim Jugendamt eine Bestätigung bzw. ärztlich atestierte Krankheit des Vater bewirken ? Das Jugendamt ignoriert einfach diese Krankheit.
    Kann sich meine Freundin in irgend einer Weise gegen den Phsychterror des Ex zu wehr setzen ( ständige anrufe, unangemeldete Besuche, ständige Vorwürfe und Beleidigungen)
    Wie kann man dem Jugendamt mehr Druck machen eine richtige Regelung zu treffen.
    Es ist sehr viel auf einmal ich weiss. Es ist auch keine leichte Situation.

  • Hi, zunächst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum. Nun zu deinen Fragen:


    Dem Jugendamt kommt in so einer Situation ausschliesslich eine beratende Funktion zu. Es kann niemanden zwingen, irgend etwas zu tun oder zu lassen. Abgesehen davon hat auch eine psychische Erkrankung nichts mit dem Umgangsrecht/der Umgangspflicht eines Elternteils zu tun. Was soll so ein Attest bewirken? Wenn man eine rechtsverbindliche Regelung haben möchte, dann bleibt nur der Gang zum Familiengericht. Aber letztlich ist es so, dass niemand ein Umgangselternteil zwingen kann, mit seinem Kind zu verkehren. Wie soll eine solche Entscheidung umgesetzt werden? Was in eurem Fall praktikabel ist, das können wir hier nicht abschätzen. Damit etwas Ordnung in die Angelegenheit kommt, sollte die Mutter dem Vater schriftlich mitteilen, dass an den Umgangswochenenden die Kinder lediglich 15 Min. bereit gehalten werden, wenn die Zeit ergebnislos verstreiche, werde man innerfamiliär anders für das Wochenende disponieren.


    So, nun zum anderen Problem. Niemand, wirklich niemand muss sich tyrannisieren lassen. Allerdings solltest du dich völlig aus der Angelegenheit raus halten. Die Mutter sollte sich jedweden Kontakt (außer bei der Kinderübergabe und bei dringenden Erfordernissen) verbitten, insbesondere Anrufe, was weiss ich, zwischendurch. Wenn sie sich unsicher fühlt, ein Anwalt übernimmt gerne die Aufgabe.


    Und wenn es in beiden Problemkreisen zu keiner Einigung kommt, ist das Familiengericht angesagt.


    Herzlichst


    TK