Sorgerecht als angehörige

  • Hallo zusammen ,ich hoffe das ich hilfreiche Antworten kriege.
    Mein Hindernisse ist das mein ältester Bruder seit 6 Jahren geschieden ist.seine suchtproblematik ist heute noch aktuell und ich als jüngster Onkel meiner neffen habe die Situation über 6 Jahre versucht zu kompensieren in dem die Kinder alle 11 tage übers Wochenende durch mich zu uns kamen .mein Bruder ist seitdem auch nicht in der Lage unterhalt zu zahlen ,es gibt Momente wo wir auch mitgeholfen haben.ihr müsst wissen das meine Mutter damals bis zu deren 8 lebensjahr die kinder großgezogen hat und so konnte meine alte Schwägerin auxh ihren Beruf nachgehen .
    aktuell ist es leider so das meine Schwägerin immer mehr auf das Geld fixiert ist und immer wenn ich die kinder abhole mich das spüren lässt .über 6 Jahre funktionierte die Kommunikation trotz der Provokation meiner Schwägerin ,haben wir versucht wegen den kinder daraus kein Problem zu machen .
    Letzte Woche jedoch hat sie uns gedroht die kinder nicht mehr zu geben .sie sagte frustrierend das nur noch der Papa sie abholen könne und ich als onkel nicht mehr .mein Bruder hat mir jedoch die Vollmacht gegeben und so hat es über 6 Jahre immer geklappt .was kann ich tun ?
    Hat sie das recht ?
    Darf ich als onkel nicht meine neffen anholen da mein Bruder aufgrund der psychischen Lage nicht i d Lage ist dies umzusetzen und mir das anvertraut hat .die kinder sind soooo gerne bei uns jedoch vor Angst der Mutter die diktatirisch rebellisch verstärkt egoistisch agiert trauen sie sich nicht mal in beisein der Mutter dies zu sagen ,wie Kinder halt sind.


    Ich hoffe auf hilfreiche Antworten .das sorgerecht hat übrigens meine Schwägerin

  • Hallo Avidan,


    wenn die Mutter der Kinder das Sorgerecht ausübt, dann ist es doch ok.


    Warum sollten dann noch mehr Leute mitmischen?


    "Viele Köche verderben den Brei"


    edy

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  • Hallo!


    Genau das ist der Punkt. Grundsätzlich kann natürlich der KV auch jemand anderen beauftragen die Kinder abzuholen. Wenn es hart auf hart kommt dürfte das sogar rechtlich durchsetzbar sein,
    ABER: Üblicherweise drehen sich solche Fälle darum das der KV keinen Führerschein hat, wegen gebrochenem Bein kein Auto fahren kann, ein anderer Verwandter ohnehin wöchentlich die Strecke fährt.
    Die Krux in diesem Fall liegt in der Tat in der Begründung. Wenn ein Richter hört der KV kann die Kinder aus psychischen Gründen nicht abholen wird er schon sehr genau nachhören WAS denn das für Gründe sind, und warum diese den Umgang ansich nicht gefährden.

  • Hi,


    nun ja, es muss ja auch nicht ein Abholer da sein. Ab einem gewissen Alter managen das die Kids doch ganz gut alleine, wenn die Eltern nicht allzu weit weg wohnen. Und so ganz klein, scheinen die Kids ja nicht mehr zu sein. Mal überlegen was da noch so gehen könnte, wenn denn der Vater überhaupt in der Lage ist, sein Umgangsrecht auszuüben, und zwar ohne Schaden für die Kinder. Vielleicht mal alles von grundauf neu bedenken. Als Einstieg.


    Herzlichst


    TK