Wechselmodel und Umzug - Haupt- oder Nebenwohnsitz der Kinder

  • Hallo liebe Gemeinde,


    Ich habe ein paar Fragen zum Thema Umzug mit Kindern in Verbindung mit dem Wechselmodel. Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.


    Folgende Situation:


    Die Eltern der beiden Kinder leben getrennt in der selben Stadt. Geteiltes Sorgerecht liegt vor. Es wird das Wechselmodel gelebt. Hauptwohnsitz ist bei der Mutter. Die Mutter möchte nun zu ihrem neuen Partner auf das Land ziehen. Die neue Entfernung beträgt ca 20 Km. An der Kita bzw. Ärzten usw. ändert sich nichts. Der Vater stimmt dem Umzug, mit der Bedingung den neuen Hauptwohnsitz auf seine Adresse zu übertragen, zu.


    1. Welches Mitbestimmungsrecht hat der Vater bei diesem Umzug?
    2. Kann er verlangen den Hauptwohnsitz der Kinder auf seine Adresse zu übertragen? Ist das nicht Erpressung?
    3. Welche Unterschiede gibt es zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz bei Kindern?
    4. Hat die "Abgabe" des Hauptwohnsitzes an den Vater Nachteile für die Kinder oder die Mutter?
    5. Was, wenn sich die Eltern nicht einigen?


    Vielen Dank schon mal im voraus!!!

  • Hi,


    da hatte ich eben so was schönes geschrieben, und irgendwie ist es verschwunden. Hat die Kabelmaus aus lauter Freude wohl aufgefressen. Also, 2. Versuch. Ich gehe davon aus, dass kein echtes Wechselmodell gelebt wird, dass die Kids bei der Mutter leben, sich aber häufig beim Vater aufhalten. Das ist die Basis für meine Antworten. Lasse mich aber gerne eines anderen belehren.


    1+5. Die Mutter kann hinziehen, wo sie will. Wenn das bisherige Modell so gestaltet ist, wie ich vermute, dann wird sie auch die Kinder mitnehmen können. Wenn der Vater meint, sie seien bei ihm besser aufgehoben, können permanent bei ihm leben, dann muss er gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.


    2-4. Erpressung - ein Blick in § 253 StGB klärt die Rechtslage. Wieso kommen die Leut heutzutage nur darauf, dass jede unangenehme Forderung eine Erpressung ist. Nee, nicht mal im Ansatz da.
    Melderecht hat mit Familienrecht nicht mal ansatzweise was zu tun. Das ist öffentliches Recht, es ist ganau festgelegt, wo wer wie gemeldet sein muss. Im Prinzip da, wo gewohnt wird, nirgendwo anders. Es ist aus einer Fülle von Gründen gerade bei Kindern wichtig, dass die Meldesituation den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Z.B. für die Berechnung von Schulplätzen (Schulentwicklungsplan), von Kita-Plätzen u.s.w. Und, bitte nicht vergessen, falsche Angaben bei der Meldebehörde können auch erhebliche Bußgelder zur Folge haben. Ergibt sich alles aus dem Meldegesetz.


    Zusammenfassung:


    Melderecht ist kein dispositives Recht. Was familienrechtlich möglich ist, hat nichts mit dem Melderecht zu tun. Wenn man sich familienrechtlich nicht einigen kann, muss das Gericht in Anspruch genommen werden.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für deine Antwort.


    Ich weiß nicht genau, wa du mit "echtes Wechselmodel" meinst aber seit ca. 2 Jahren sind die Kinder 7 Tage bei der Mutter und 7 Tage beim Vater. Und das im Wechsel. Die Betreuung der Kinder erfolgt also tatsächlich zu gleichen Teilen. Das soll auch so bleiben. Hätte ich etwas näher ausführen können. Sorry...


    Verstehe ich also richtig, dass die Mutter den Hauptwohnsitz der Kinder nicht zur neuen Wohnung "mitnehmen" kann, wenn der Vater dem nicht zustimmt? Und muss sie sich gefallen lassen, dass der Vater den Hauptwohnsitz der Kinder nun für sich behauptet? Tut sie das nicht muss ein Gericht entscheiden? Die Frage steht im Raum, warum der Vater den Hauptwohnsitz möchte. Er selbst konnte keinen Grund vorbringen.


    Fragen 3 und 4 stelle ich also lieber in einem Forum, welches sich eher mit Melderecht beschäftigt... Meinerseits bestand die Hoffnung, dass jemand anwesend ist, der einen ähnlichen Fall kennt. Ich wollte keinesfalls völlig Forumsfremde Themen besprechen. Falsche Angaben beim Einwohnermeldeamt sollen natürlich ebenfalls nicht gemacht werden. Daher versuche ich mich ja schließlich zu Informieren.


    Grüße

  • Hi,


    okay, also doch ein echtes Wechselmodell. Nochmals, der Wohnsitz der Kinder wird durch den tatsächlichen Aufenthalt der Kinder geprägt. Diese Fälle sind ja durchaus nicht selten. Die Kinder sind dann an zwei Wohnsitzen gemeldet. Ich erkenne das Problem nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Genau das sind sie. Aktuell mit Hauptwohnsitz bei der Mutter und mit Nebenwohnsitz beim Vater. Zukünftig ist das dann andersherum.


    Die Frage ist vom Prinzip her, ob sich für die Mutter bzw. die Kinder Nachteile ergeben, wenn die Kinder fortan "nur" noch den Nebenwohnsitz bei der Mutter haben. Exakt diese Frage hat natürlich wenig mit Familienrecht zu tun. Doch vielleicht haben die Folgen der Ummelden welche!?


    Grüße

  • Hi,


    nee, wir sind hier ausschließlich im öffentlichen Recht. Es spielt familienrechtlich keine Rolle, wirklich nicht, wie die Kids gemeldet sind. Ich würde mit dem Einwohnermeldeamt vorab (!) klären, wie die Kids korrekt anzumelden sind. Da hat sich melderechtlich ja letztmalig 2015 was geändert. Früher gab es Erst- und Zweitwohnsitze, dann gab es nur noch "weitere Wohnsitze" dann aus steuerlichen Gründen "Haupt- und Nebenwohnsitze." Es könnte im Falle der Einschulung eine Rolle spielen, da die Grundschule in vielen Ländern (Schulrecht ist leider Landesrecht) gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn die Kids also bei der Mutter zur Schule gehen sollten, könnte das wegen des fehlenden Hauptwohnsitzes problematisch werden, aber das wird in den deutschen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Es könnte auch Einfluß auf Kita-Gebühren haben. Jede Kita wird in Deutschland letztlich vom Steuerzahler subventioniert. Und es gibt durchaus Kommunen, die zwar auch fremde Kids aufnehmen, von diesen nicht ortsansässigen Kids aber einen kostendeckenden Beitrag verlangen. Das sollte sich aus den Verträgen und Nutzungsordnungen ergeben.


    Aber, du siehst schon, alles öffentliches Recht, mit Familienrecht hat das gar nichts zu tun.


    Herzlichst


    TK