Unterhalt versus Besuchskosten

  • Ich zahle für vier Kinder Unterhalt. Nach Unterhalt verbleibt mir der Selbstbehalt von € 1.080,00.
    Welche finanziellen Möglichkeiten bestehen, damit ich meinem Umgangsrecht nachkommen kann?
    Von den € 1.080,00 kann ich weder eine erforderliche größere Wohnung anmieten, noch die Kinder bei Besuchen ernähren.


    Bei einem Hartz IV Empfänger hat nach Gerichtsentscheiden jedes schulpflichtige Kind einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer.
    Auch höhere Umgangskosten bei mehreren Kindern können bei Hartz IV Empfängern geltend gemacht werden.
    Mir wird vom Jugendamt nur lapidar mitgeteilt, ich hätte den Mindestunterhalt zu zahlen und das Sozialamt hat eine Zuständigkeit
    abgelehnt, da ich ja eigene Einkünfte habe.

  • Hallo.


    Bei einem Selbstbehalt von 1080 Euro hast du sehr wahrscheinlich Anspruch auf SGBII-Leistungen, Neusprech: Hartz IV. Das kommt u. a. auf die Höhe deiner Werbungskosten und deine Wohnkosten an. Für das Arbeitslosengeld Zwei bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist das Jobcenter zuständig, nicht das Sozialamt. Stelle dort schriftlich einen Antrag auf das Arbeitslosengeld Zwei für dich und deine Kinder in deiner zeitweisen Bedarfsgemeinschaft. Hartnäckig den Antrag verfolgen und nicht abwimmeln lassen. Das machen die häufig mit unbedarften Antragstellern.
    Ich zahle für fünf Kinder 900 Euro Unterhalt und bekomme 400 Euro vom Jobcenter dafür zurück. Hätte ich noch die Steuerklasse III, dann wäre es finanziell nicht anders. Mit den verbleibenden, von mir gezahlten Steuer- und Sozialabgaben macht der Staat immer noch ausreichend Gewinn.


    Du mußt bei der Antragstellung mit Widerstand vom Amt rechnen. Da muß man dran bleiben und notfalls alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen.

  • Hallo vater,


    es ist in diesem Forum üblich sich freundlich zu begrüßen, halte dich bitte in Zukunft dran. Danke!


    Nun zu deiner Frage. Falsch ist die Ansicht, jedes ALG-II Kind habe einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Das Job-Center rechnet mit Quadratmetern, das sieht so aus: 45 qm für eine Person, 15 qm für jede weitere Person, die in der Wohnung mit lebt. Ob es sich dabei um ein Loft ohne Zwischenwände handelt oder aber um eine Wohnung mit ganz vielen Zwischenwänden, das ist denen einerlei. Das eigene Zimmer, das ist Standart bei Pflegekindern, also bei Fremdunterbringung eines Kindes. Dieses Kind soll die Möglichkeit haben, sich in der fremden Umgebung zurück zu ziehen.


    Bei Wochenendkontakten ist mir kein Fall bekannt, in welchem die Kinder jeweils eigene Zimmer haben müssen. Da ist es durchaus zumutbar, dass die Kids z.B. gemeinsam im Schlafzimmer pennen, der Vater auf der Wohnzimmercouch. Also wird wohl nix mit dem vom Staat finanzierten Umgang. Ob du einen Anpruch auf Wohngeld hast, das können wir hier nicht abschätzen. Musst du selbst mal durchrechnen.


    So, nun zum ALG II. Zuständig ist, wie schon richtig angemerkt, das Job-Center. Grundsätzlich ist es möglich, die Umgangskosten erstattet zu bekommen. Also Fahrtkosten sowie Tages-Verpflegungskosten für die Tage, an welchen sich die Kids mindestens xy Stunden bei dir aufhalten.


    So, nun zur Berechnungsweise. Die ist anders als die familienrechtliche. Das Job-Center schaut sich also an, was zusätzlich zur familienrechtlichen Bereingigung noch in Abzug gebracht werden kann. Achtung, es wird nicht doppelt bereinigt. Weiterhin erfolgt bei Berufstätigkeit pro 100 € Verdienst eine "anrechnungsfreie Gutschrift." Die ersten 100 € sind gar nicht zu berücksichtigen, bei den nachfolgenden 100 € sind jeweils 20 € nicht zu berücksichtigen. Also, eine andere Berechnungsweise.


    Es ist also sinnvoll, einen Antrag zu stellen, auf schriftlichem Bescheid zu bestehen und diesen dann zu überprüfen. Oder eben zu schauen, ob Wohngeld drinne ist.


    Noch eine Anmerkung. Es erstaunt mich schon, dass bei knapp 1100 € nicht mal ein Cent für einfache Verköstigung übrig ist. Das kann eigentlich nicht sein. Vielleicht mal das Ausgabeverhalten insgesamt überprüfen.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen!



    Da ist es durchaus zumutbar, dass die Kids z.B. gemeinsam im Schlafzimmer pennen, der Vater auf der Wohnzimmercouch. Also wird wohl nix mit dem vom Staat finanzierten Umgang. Ob du einen Anpruch auf Wohngeld hast, das können wir hier nicht abschätzen. Musst du selbst mal durchrechnen.


    Nee, sozialrechtlich ist es eben gerade nicht zumutbar, daß man sich den Rücken auf der Couch kaputt macht (Auch wenn der BGH das gerne so hätte). Das ist eher nur bei sehr kleinen Kindern der Fall. Das ein Wohnraummehrbedarf bestehen kann, ist auch gesetzlich in §22b Abs. 3 SGB II geregelt. Ich habe das auch so gerichtlich durchsetzen können. Man kann also weder pauschal sagen, daß der Vater auf die Couch muß, noch daß jedes Kind ein eigenes Zimmer bekommt. Auch das Geschlecht der Kinder spielt eine Rolle, ob ein weiteres Zimmer notwendig ist (Mädchen/Jungs), oder ob es eine Rückzugsmöglichkeit für ein Schulkind gibt (z. B, zum Hausaufgaben machen, ungestörtem Lernen). Jedenfalls erhöht sich der Wohnflächenbedarf für jedes Kind um 5 bis 7,5 Quadratmeter. Das ist abhängig von den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des jeweiligen Bundeslandes. Im Prinzip kannst du also bei vier Kindern wenigstens schon mal 65 bis 70 qm ansetzen. Das zu beantragen, sollte man sich also nicht vermiesen lassen.


    Zitat

    Haben die bei der Berechnung den Sozialhilfesatz zugrunde gelegt oder den Freibetrag von € 1.080,00 zzgl. höherer Mietkosten?


    Die haben den Arbeitslosengeld II Anspruch zugrundegelegt. Von deinem Erwerbseinkommen kannst du den titulierten Kindesunterhalt als Ausgabe absetzen. Außerdem bekommst du höhere Freibeträge auf dein Einkommen als im Unterhaltsrecht. Vereinfachte Beispielrechnung:


    Angenommen: Bruttoeinkommen >= 1500 Euro.
    Angenommen: Nettoeinkommen 2000 Euro


    - Freibetrag Erwerbstätigkeit SGB II: 330 Euro (Einkommen über 1.500 Euro Brutto + minderjähriges leibliches Kind)
    - (angemessene) Warmmiete: 450 Euro
    - 920 Euro Unterhalt (tituliert)


    Verbleibendes Einkommen:


    620 Euro


    Sozialrechtlicher Bedarf:


    Wohnkosten: 450 Euro
    Regelsatz Single: 416 Euro


    ergibt Gesamtbedarf von 866 Euro


    Abzgl. verbleidendes Einkommen: - 620 Euro
    ergibt einen ALGII Anspruch von 246 Euro + gesparter Rundfunkbeiträge.
    Dazu kommen dann die anteiligen Regelleistungen für die Kinder für jeden Besuchstag, den sie 12 Stunden oder länger in deinem
    Haushalt verbleiben sowie die Erstattung etwaig anfallender Fahrtkosten wg. Holen und Bringen der Kinder.


    Zitat

    Noch eine Anmerkung. Es erstaunt mich schon, dass bei knapp 1100 € nicht mal ein Cent für einfache Verköstigung übrig ist. Das kann eigentlich nicht sein. Vielleicht mal das Ausgabeverhalten insgesamt überprüfen.


    Es ist eigentlich nicht einzusehen, daß die Kinder zu Umgangszeiten mit Nudeln und Tomatensoße abgespeist werden sollen, während sie bei der Mutter, wo sie nach BGB alimentiert werden, á la carte essen. Alleine die Tatsache, daß Mangelfälle vielfach einen Anspruch auf Sozialleistungen haben (diesen aber selten einfordern), zeigt doch, daß der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt viel zu gering bemessen ist. Insofern ist die Feststellung, daß das Geld nicht für ein Essen für fünf Personen reicht, völlig zutreffend.

  • Hi,


    also bei der Mutter in Saus und Braus leben, was ist denn das für ein Blödsinn? Alle, wirklich alle Statistiken zeigen, dass die Masse der Kinder, die bei Alleinerziehenden leben, an oder unterhalb der Armutsgerenze existieren. Das ist nun mal Fakt. Und - das Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat nun mal mehr Kosten. Angefangen bei Strom, Wasser, bis hin zu Klamotten. Die ständigen Kassen in der Schule, die aufgefüllt werden müssen u.s.w. Dazu kommt die fehlende Flexibilität am Arbeitsplatz. Ein absoluter Karrierestopper. All das zusammen, das ist eben gewaltig.


    Die Tomatensauce war nur als Beispiel gewählt. Selbst kochen, hochwertig kochen, das ist nun wirklich nicht so schwer und teuer. Schaffen auch ALG II Empfänger, glaub es mir mal. Und das Sofa war ja nur als Beispiel gewählt. Habe gerade, weil mich eine Invasion von Kiddies am Wochenende erwartet, zwei sich selbst aufblasende Gästebetten gekauft. Preis pro Stück: 20 €.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen.


    Paar Ergänzungen.


    Eine titulierte Unterhaltsurkunde ist bei ALG2 von "Vorteil". weil du dein Einkommen damit "leichter" bereinigen lassen kannst. Rechne aber mit speziellen "Gegenfragen" vom Amt: "Zahlen Sie doch einfach keinen Unterhalt oder damit haben wir als Jobcenter nichts zu tun oder ......".


    Unterhaltspflichtige(mit Titel) wegen "Lohn mit Steuerklasse1" und das Elternteil mit Kind(dadurch nicht flexibel am Arbeitsmarkt) sind beide keine "Reichen". Auch bei der Mutter(in dem Beispiel) gibt es nicht jeden Tag "Hummer".


    Ich lebe in "ähnlichen" Verhältnissen vom Jobcenter(trotz Arbeit und bezahlten KU). Aber die Umgangskosten bzw. Essen zahle ich ohne weitere Hilfe. Ich kann mich sehr gut finanziell einschränken, damit mein Kind auch gutes Essen bekommt(wenn es bei mir ist) oder auch mal ins Kino oder sonstige Vergnügen machen. Mir es es wichtig, dass mein Kind "normal" aufwächst.


    Einfach ist es nicht, aber was ist schon einfach.


    MFG

  • Hi Ast,


    eine sehr ausgewogene vernünftige Antwort. Es ist einfach so, dass die Unterhaltszahler glauben, der beteuende Elternteil lebt in Saus und Braus, umgekehrt der Elternteil, bei dem die Kids leben, glauben, der Zahler lebt in Saus und Braus. Fakt ist nun mal, dass beides nicht stimmt. Etwa 70% der Kids von getrennt lebenden Elternteilen leben an der Armutsgrenze. Das muss man einfach sehen. Das können wir auch nicht wegdiskutieren und das ändert sich auch nicht dadurch, dass nunmehr der Unterhaltsvorschuß nicht mehr zeitlich begrenzt ist. Ich versuche Umgangseltenteilen immer rüber zu bringen, dass die Umgangszeit keine teure Kinderbespassungszeit sein soll, sondern, das Kind soll am Alltagsleben eben dieses Elternteils teilhaben. Dazu gehört dann vielleicht auch gemeinsames kochen, Plätzchen backen, was weiss ich. Auch sowas altmodisches wie Brettspiele (muss nicht immer ein teures neues Spiel am PC sein). Heisser Tipp: im Rot-Kreuz-Laden bei uns um die Ecke gibt es Berge von Spielen, jedes Spiel für 3-4 €. Und ich schreibe nicht nur von Tomatensauce, wie oben jemand meint. Man kann wunderbar im großen Topf für viele gemeinsam kochen,preiswert, abwechslungsreich, schmackhaft und gesund. Es muss nicht die Pizza nach Hause gebracht sein, oder der Hamburger von MC.....Wirklich nicht.


    Es kann schon funktionieren. Wenn man will, selbst flexibel ist. Und - ich habe überhaupt kein Problem damit, dass Fahrtkosten oder ein Tagessatz für die Kids bezahlt werden, wenn sie denn vom Umgangselternteil betreut werden. Nur, wenn mir jemand damit kommt, dass bei 1080 €, die zur Verfügung stehen, nicht ein Cent für eine trockene Scheibe Brot übrig ist, dann läuft da was falsch. Und das hat nichts mit den Kindern zu tun.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    ach, jetzt kommt wieder das Totschlagargument mit den armen alleinerziehenden Müttern. Meine war so arm, daß sie mit Kindergeld, Wohngeld und meinen Unterhaltszahlungen an die Kinder auskömmlich leben konnte, ohne selber Erwerbsarbeit leisten zu müssen. Außerdem hat sie sogar über 19 Monate 8.000 Euro zuviel Unterhalt kassiert. Habe ich schriftlich vom Amtsgericht.


    Es ist mir ehrlich gesagt auch egal, ob die im Haushalt nebenan beim Lieferdienst bestellen oder selber lousianischen Gumbo kochen. Das interessiert mich nur in soweit, daß die Kinder ein schmackhaftes Essen bekommen und satt werden. Ich habe sowieso keinen Einfluß darauf.


    Nach einer Studie der IFF, die den jährlichen Überschuldungsreport rausbringt, wurde schon 2011 festgestellt, daß für die Überschuldungssituation bei alleinstehenden Männern vor allem Unterhaltsverpflichtungen verantwortlich sind. Wie Timekeeper schon richtig schreibt, haben wir auch eine große Väterarmut.


    Zitat

    Nur, wenn mir jemand damit kommt, dass bei 1080 €, die zur Verfügung stehen, nicht ein Cent für eine trockene Scheibe Brot übrig ist, dann läuft da was falsch. Und das hat nichts mit den Kindern zu tun


    Bitte nicht falsch verstehen. Ich würde auch mein letztes Hemd für die Kinder geben und buttere die Mutter weiter schön mit Euroscheinen zu, um die bei Laune zu halten. Das müsste ich eigentlich gar nicht, aber das ist billiger, als noch mehr Geld an Anwälte und Familiengerichte zu verschenken. Da haben nicht mal die Kinder was davon.


    Wenn mir jemand damit kommt, daß er freiwillig auf gesetzlich verbriefte Ansprüche verzichten soll, dann läuft da was falsch.
    Der soll mal bitte vormachen und bei seiner nächsten Steuererklärung dann bitteschön nur den Arbeitnehmerpauschbetrag als Werbungskosten eintragen. Keiner ist gezwungen, die steuerrechtlichen Möglichkeiten auch wahrzunehmen, genausowenig wie die sozialrechtlichen.


    Die Messlatte ist nun mal das soziokulturelle Existenzminimum. Ich habe bisher fast 30 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und tue das immer noch. Jetzt lande ich unter dieser Messlatte, weil ich einer gesetzlichen Verpflichtung nachkomme. Also habe ich damit auch kein moralisches Problem, die Leistungen aus dieser Versicherung auch einzufordern. Im Bedarfsfall zu Leisten, ist die Versicherung nämlich auch per Gesetz verpflichtet ("do ut des") Ich kenne genug Väter, die Fahrtkosten und Verpflegung mit den 1080 Euro, wenn sie die überhaupt haben, nicht gebacken bekommen. Weil sie z. B. auch noch Kredite tilgen, die zu Ehezeiten entstanden sind und die mangels Masse unterhaltsrechtlich nicht berücksichtig werden können. Überhaupt liegt es nicht daran, daß die Väter nicht mit Geld umgehen können, sondern sich eher noch für die Möglichmachung des Umgangs verschulden. Mal selber dem Mangel aushelfen, Zeit überbrücken, das geht zur Not, aber das kann für Leute, die am Rande der sozialrechtlichen Hilfebedürftigkeit leben, kein Dauerzustand sein.


    Zitat

    Ich kann mich sehr gut finanziell einschränken, damit mein Kind auch gutes Essen bekommt(wenn es bei mir ist) oder auch mal ins Kino oder sonstige Vergnügen machen. Mir es es wichtig, dass mein Kind "normal" aufwächst.


    Ast, das ehrt dich. Kriegst vom Steuerzahler aber keine Fleißbienchen dafür. Meine Kinder wachsen auch ohne Wohlstandsverwahrlosung auf.
    Wir investieren das Geld vor allem in Bildung. Die neueste X-Box oder Playstation wird man in meiner Bude auch nicht finden.

  • Lieber Vorschreiber, bitte erklär mir mal vorab was lousianischer Gumbo ist. Das ist ganz wichtig. Ich hab da wohl eine Bildungslücke, und das geht ja gar nicht.


    Ich habe bewußt nicht die Geschlechterkeule rausgeholt, du tust das. Ich habe ganz bewußt von betreuendem und zahlendem Elternteil geschrieben. Und nicht von Mutter/Vater. Woraus liest du bei mir also das Totschlagargument "arme Mutter?" Und Kredite aus der Ehenzeit. Die Rechtsprechung sieht es so, dass es einem zur Zahlung von Unterhalt Verpflichtetem durchaus zumutbar ist, in die Inso zu gehen, um seinen Verpflichtungen gegenüber den Kindern nachzukommen. Und ich habe auch nicht mal im Ansatz nahegelegt, auf Sozialleistungen zu verzichten. Im Gegenteil, ich habe ausdrücklich noch zusätzlich auf Wohngeld hingewiesen, darauf, dass ich überhaupt kein Problem mit der Erstattung von Umgangskosten habe. So lange die Gesetze so sind, wie sie sind, ist das doch völlig in Ordnung. Wenn es uns nicht passt, dann müssen wir die Gesetze ändern, basta.


    Wieso interpretierst du da was in meine Beiträge, was nicht mal ansatzweise drinne steht? Würden dir andernfalls deine Vorurteile (böse, reiche Mama, armer Papa) den Bach runter gehen? Und es gibt ja durchaus Menschen, denen darf man alles nehmen, nur nicht ihre Vorurteile, weil dann ihr Weltbild nicht mehr funktioniert.


    Ich war eine alleinerziehende und alleinzahlende Mutter. Ich weiss, was Kinder so kosten, direkt und verdeckt, glaub es mir einfach mal. Ich hab über Jahre weit unter der damaligen Armutsgrenze gelebt. Der Grund war ein Kind mit einer autistischen Störung. Seinerzeit wurde so was noch nicht durch die Krankenkasse/Jugendamt finanziert, d.h., jede Therapiestunde kostete mich 178 DM, die Krankenkasse hat ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 12 DM dazu gegeben. Kindergeld seinerzeit: 2x 50 DM, der erhöhte Satz für das 2. Kind wurde nicht gezahlt, weil die Therapiestunden nicht anerkannt wurden. Und trotzdem, beide haben ihr Abi gebaut, beide erfolgreich studiert (freu, seeeeeehr stolze Mama). Ja, wir waren arm, aber beide Kids haben das nicht so empfunden. Und ich denke mal, das ist entscheidend, und das kann jedes, wirklich jedes Elternteil hin bekommen, wenn es will. Achtung, Vorschreiber: wieder geschlechtsneutral. Bei uns gab es auch keine Wohlstandsverwahrlosung, keine neueste Playstation. Wovon auch? Und zum Jahresabschluß in der Schule gab es ein Buch. Ich denke allerdings noch mit Schrecken an das Jahr zurück, als mein Großer binnen 12 Monaten durch 3 Schuhgroßen wuchs. Er war damals auch noch im Fußballverein, 15 Paar Schuhe in einem Jahr ....Oder als beide auf Klassenfahrt gingen. Ein Kind nach London, eines nach Berlin. Und im Winter beide ins kleine Walsertal zum Ski-Fahren. Aber, auch das hab ich geschafft. Wohl bemerkt, alles Schulveranstaltungen.


    Es ist heute vieles einfacher geworden. Es gibt Betreuungsangebote, die Schulen haben Kantinen, kosentechnisch hilft evtl. das Job-Center, die Unterhaltsvorschußkasse, das Jugendamt......Und das ist auch gut so. Aber wir haben zunehmend Erwachsene, die weder finanziell noch tatsächlich ihr Leben in den Griff bekommen. Die Erziehungsfähigkeit lässt nach, gerade die Kids aus dem ALG II Bereich verwahrlosen zusehends, obwohl doch gerade die Eltern genug Zeit hätten zum Kochen, Hausaufgaben betreuen, was weiss ich.


    Jetzt noch was wirklich geschlechtsspezifisches, man kann allerdings das auch allgemein übertragen, ich zitiere meine Großmutter: "so viel Geld kann der Mann in der Schubkarre gar nicht nach Hause bringen, wie die Frau in der Schürzentasche raustragen kann."


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen zusammen.


    Einiges ist bestimmt richtig Fresh Debugged. Leider bringt es auch meiner Sicht nichts, das Finanz-Spiel"Mann gegen Frau und umgekehrt" zu spielen. Man sollte zusammen agieren und Forderungen an Politik und Wirtschaft stellen. Es gibt auch immer wieder Sätze die mich aufregen wie z.B.: "Der Mann zahlt keinen Unterhalt oder die Frau setzt Kinder in die Welt um nicht zu arbeiten". Für mich zwei Sätze mit Unwahrheiten.
    > Der Mann zahlt vielleicht nicht, weil er bei "zonam" arbeitet und zu wenig verdient oder die Frau hatte zusammen mit dem Mann andere Pläne.
    Natürlich gibt es auch die berühmten "Schwarzen Schafe".


    Wenn wir über Arbeit sprechen(Einkommen) und über die Armut zugleich, dann stimmt was nicht. Leider werden diese Probleme schon lange nicht mehr angepackt von der Politik. Der Wirtschaft ist es fast völlig egal was bei den Familien bleibt, wichtig ist das kurzfristige Wachsen . Unser Einzelhandel hat enorme Probleme und hat noch keine Lösungen(ich kenne viele die nicht wissen ob 2018 der Arbeitsplatz sicher ist).Damit meine ich viele große Marken und "Ketten". Es gibt dann natürlich die Lösung "Kündigen" oder Lohnverzicht.
    Ich kenne einen Familienvater(arbeitet auch im Einzelhandel) der sucht eine 40 Stunden-Stelle und findet/arbeitet max. 30 Stunden in der Woche, weil der Betrieb nicht mehr bezahlen kann. Menschen ab 40 haben es nicht mehr leicht am Arbeitsmarkt.


    Es gab letztens eine Sendung "Frauen in der Rentenfalle", die fand ich interessant und zugleich schockierend. Sämtliche Probleme sind seit Jahrzehnten bekannt, aber es ändert sich nichts in Deutschland. Wir leben immer noch im Jahre "1975" der Familienpolitik.
    "Früher gab es einen Verdiener und die Frau ist zu Hause".


    Warum bin ich in Steuerklasse 1 trotz Kind? Warum bezahle ich so viele Steuern wie einer der kein Kind hat?
    Der Staat sollte gerade nach einer Trennung über andere Steuerklassen "nachdenken". Auch unsere Wirtschaft sollte merken: Wenn fast 30 % im Niedriglohnsektor arbeiten, dann wird es "eng" für die Binnenwirtschaft und für die Familien/Kinder.
    Ohne Export wäre Deutschland sehr "krank".


    Natürlich gibt es die andere Seite, die fast "keine" finanziellen Probleme haben.


    Leider ein Geld-Thema, dass viele Probleme beinhaltet. Hier sind Mann und Frau gefordert, aber auch der Staat und natürlich die Wirtschaft.


    Oder darf Frau/Mann mit niedrigen Einkommen keine Kinder mehr bekommen?
    Dann wären die Probleme sofort "kleiner". > Ironisch gemeint.


    MFG

  • Hi,


    die Steuerklassenproblematik prangere ich seit Jahrzehnten (!) an. Mir gefällt die Definition "Familie" insoweit gar nicht. Nach meinem Empfinden bin ich mit meinen beiden Kindern eine Familie, war es immer. Ja, ich war mal in der Politik, hab sogar mal in einem Stadtparlament einer nicht ganz kleinen Stadt gesessen. Aber da bin ich bei allen Parteien gegen geschlossene Türen gerannt. Mir ist es wurscht, ob da pro Kind 5 € mehr Kindergeld gezahlt werden. Das macht den Brei auch nicht fett. Aber wenn dieses Geld gebündelt genommen würde, um es in benachteiligte Kids zu stecken, Betreuung rund um die Uhr, was weiss ich, das würde gerade die sozial Schwachen doch wesentlich mehr unterstützen, bzw. deren Kinder.


    Du meinst wir sind rententechnisch nicht im Jahr 1975, wir sind viel weiter zurück. Wir beobachten einen "roll back" in die 50er Jahre und noch weiter zurück. Frau bleibt automatisch zu Hause, Frau überprüft schon bei Eheschliessung, ob sie nicht die Arbeitszeit reduzieren kann. Spätestens beim 1. Kind ist es so weit. Und nach 3 Jahren Pause kommt kaum noch eine Frau in den Beruf zurück. Der Anschluß ist einfach weg. Sie wollen auch nicht. Ich hab ja nun konsequent durchgearbeitet. Also nach 8 Wochen wieder angefangen. Wie oft ich bei Geschlechtsgenossinnen als "Rabenmutter" beschimpft worden bin, ich kann es nicht zählen.


    Wir haben ein Haltungsproblem. Das ist das Schlimme. Das kann keine Zauberfee aus der Politik ändern. Solange wir das nicht weg bekommen, solange die Gesellschaft meint, es sei erforderlich, dass Mutter/Vater 3 Jahre ausscheidet, solange wird das nix. Weder mit höherer Rente noch mit Job. Wir haben doch immer mehr Probs einfach auf die Arbeitgeber abgewälzt. 3 Jahre Pause, Job muss frei gehalten werden, dann Kinderkranktage, Anspruch auf Teilzeit u.s.w. Hast du eine Ahnung, was das alles kostet? An Verwaltung, an Zusatzaufwand? Die Reduzierung auf 30 Stunden in vielen Branchen hat auch damit was zu tun, dass dann wieder eine einheitliche Abrechnung möglich ist.


    Ich wäre schon glücklich, wenn Mädchen ihre Berufstätigkeit nicht bis zum 1. Kind planen würden, sondern bis ans Lebensende. Das wäre wirklich ein 1. Schritt in die richtige Richtung.


    Herzlichst


    TK

  • Ich sehe hier keine grundsätzliche "Steuerklassenproblematik".
    Für alleinerziehende gibt es Steuerklasse II. Das die dort enthaltenen Erleichterungen ein Witz sind ist eine andere Sache.
    Vielmehr haben Sie offensichtlich ein Problem mit dem Verständnis der Funktion der Steuerklassen, denn diese regeln lediglich die Höhe des monatlich zu zahlenden Steuerabschlags. In der Jahresrechnung spielen die Klassen keinerlei Rolle mehr. Der Unterschied ist dann lediglich eine mögliche Über- oder Unterzahlung.


    Jetzt einfach das Ehegattensplitting auf Alleinerziehende anzuwenden macht auch keinen Sinn. Von der Systematik ist das ja so ausgelegt das bei der Steuerberechnung davon ausgegangen wird das jeder der Ehepartner genau die Hälfte des Familieneinkommens erwirtschaftet hat. Verdienen ohnehin beide gleich, dann gibt es keinen Unterschied zwischen Splitting und separater Versteuerung.


    Wie stellen Sie sich denn die Anwendung auf alleinerziehende vor? Es wird bei jedem getrennten Elternteil so gerechnet als gäbe es noch einen Partner mit NULL-Einkommen?
    Somit würde bei beiden Alleinerziehenden nur noch 50% des Einkommens versteuert - was wiederum einen deutlichen Vorteil gegenüber zusammenlebenden Familien wäre. Also auch keine Lösung.


    Was ist also Ihr konkreter Vorschlag an die Politik ?

  • Gumbo ist ein Eintopf, der mit Reis als Beilage serviert wird. Darin gibt es entweder Krabben oder Shrimps, wahlweise Geflügelfleisch oder auch Räucherwurst, zur Not auch einfach nur die Gemüsegrundlage aus Sellerie, Paprika und Zwiebeln.
    Das Ganze wird in einer braunen Mehlschwitze (Roux) zusammen verquickt.


    Zitat

    Und Kredite aus der Ehenzeit. Die Rechtsprechung sieht es so, dass es einem zur Zahlung von Unterhalt Verpflichtetem durchaus zumutbar ist, in die Inso zu gehen, um seinen Verpflichtungen gegenüber den Kindern nachzukommen.


    Die Privatinsolvenz zahlt auch wieder der Steuerzahler. Warum soll der Pflichtige denn bei 1080 Euro Selbstbehalt nicht einen Eurocent für seine
    Altschulden über haben (analog zur Scheibe Brot)?


    Das ist für mich alles nichts neues. War selber insolvent. Ich bin mit Armut aufgewachsen. Ich weiß, wie es Alleinerziehenden geht. Ich bin selber mit zwei Geschwistern bei einer groß geworden und mein Vater konnte sich mit seiner selbstständigen Tätigkeit armrechnen. Seit Jahren bin ich in Elternnetzwerken tätig. Ich bin im Armutsnetzwerk tätig und besuche regelmässig die Treffen für Menschen mit Armutserfahrungen, die von der nationalen Armutskonferenz ausgerichtet werden. Da geht es auch um Verbesserungsvorschläge für Kinder, die nur mit einem Elternteil aufwachsen, um Petitionen an die politischen Funktionäre.


    Ich will mich jetzt gar nicht an der Kluft zwischen Männlein/Weiblein abarbeiten.


    Woran ich mich störe, sind solche pauschalierten Aussagen, daß bei 1080 Euro Selbstbehalt eine (zusätzliche) Scheibe Brot für einen Eurocent übrig sein muß. Ich habe nach der Trennung mit meinen fünf Kindern 2 Jahre auf 50 Quadratmetern in einer Bruchbude mit 350 Euro nach Unterhalt und Miete gehaust und den Kitt von den Fenstern gefressen, damit die Kinder was zu essen hatten. Den Selbstbehalt hatte ich auf dem Papier.


    Diese Selbstbehaltsarmut wird per Gesetz verordnet und es ist nur konsequent und folgerichtig, daß ein anderes Gesetz diesen Mangel heilt. Das muß ein Sozialstaat aushalten. Dafür habe ich drei Jahre vor Gericht gekämpft und Rechtsgeschichte geschrieben.
    Es ist schon richtig, daß die Eltern an einem Strang ziehen sollten. Machen wir ja jetzt auch, indem ich den Schauplatz vom Familiengericht in das Sozialgericht verlagert habe. Der Nährboden für die Streitbewirtschaftungskultur zwischen den Eltern muß ausgetrocknet werden und die Trennungsfolgekosten, in angemessener Weise, sozialisiert werden. Erst durch den Kostendruck im Haushaltsetat und verzweifelte Sozialdezernenten zwingt man die Regierung vom breitgesessenen Sessel. Petitionen bringen nur die 3 F's. Formlos, fristlos, fruchtlos.

  • " und die Trennungsfolgekosten, in angemessener Weise, sozialisiert werden."


    Warum jetzt bitte das? Klingt wie ein Stoß ins Horn von "Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren".
    Beide Elternteile haben sich freiwillig zu einer Partnerschaft und zu Kindern entschieden. Warum müssen jetzt die Kosten sozialisiert werden wenn sich beide wieder trennen?
    Das ist jetzt irgendwie nicht viel anders als wenn eine Großbank riskante Geschäfte macht, die Gewinne natürlich für sich beansprucht, Verluste aber bitteschön der Steuerzahler zu begleichen hat.

  • " und die Trennungsfolgekosten, in angemessener Weise, sozialisiert werden."


    Warum jetzt bitte das? Klingt wie ein Stoß ins Horn von "Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren".
    Beide Elternteile haben sich freiwillig zu einer Partnerschaft und zu Kindern entschieden. Warum müssen jetzt die Kosten sozialisiert werden wenn sich beide wieder trennen?


    Weil wir ein Sozialstaat sind. Wem das nicht paßt, der kann sich ja ein Plätzchen außerhalb der Grundgesetze suchen.
    Nur mal so als Denkanstoß, die Sozialisierungskosten von Kindern sind im Vergleich zur Sozialisierung späterer Strafgefangener und psychisch kranker, nicht arbeitsfähiger Menschen, viel geringer. Es ist auch zu erwarten, daß mit zunehmenden Alter der Kinder weniger Besuche erforderlich sind. Von daher ist keine Kostenwelle zu erwarten. Das sind auch Gesichtspunkte, die von der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung gedeckt sind. Wer das nicht will, muß sein Kreuz auf dem Wahlzettel eben woanders machen.

  • Hi,


    vielleicht mal ein Hinweis. Über 50% des Bundeshaushalts gehen in soziale Belange. Dabei sind BaföG und ähnliche Subventionen noch nicht berücksichtigt. Ebenso wenig Landesmittel (Unterhaltsvorschußkasse) oder örtliche Mittel (Leistungen des Jugendamtes, Sozialamtes, Wohngeld, Grundsicherung, was weiss ich). Es gibt mehr als 150 (teilweise verdeckte) verschiedene Förderungsmöglichkeiten von Kindern. Das hat eine Untersuchung des Familienministeriums ergeben, die vor ca. 10 Jahren in Auftrag gegeben wurde. Mal ein plattes Beispiel. Ein Kindergartenplatz kostet ca. 800 € im Monat. Wer zahlt das schon? Nur, der Staat kann nun mal nicht alles abpuffern, was zu Hause nicht geleistet wird. Weder vom tatsächlichen her noch vom finanziellen her. Die Alternative ist dann die Herausnahme des Kindes aus der Familie. Wir stoßen hier einfach an Grenzen.


    Mir geistert da ein Fall durch den Kopf, im Fernsehen gebracht. Junge Mutter, eigene Wohnung, schulische Ausbildung während der Schwangerschaft abgebrochen, lebt von ALG II. Wegen Defiziten ist das Kleinkind ganztags bei einer Pflegemutter. Zusätzlich kommt 2x die Woche halbtags jemand vom ASD im Auftrag und finanziert vom JA zur Mutter, um der jungen Frau Haushaltsführung, einkaufen beizubringen, zusätzlich theoretisch den Umgang mit dem Kleinkind näher zu bringen. Die Mutter ist den ganzen Tag zu Hause. Was bitteschön soll der Staat noch tun? Nee, die Ausbildung will sie nicht wieder aufnehmen, später mal........Wie die Rentenanwartschaften der jungen Mutter in 40 Jahren aussehen, da braucht es keine hellseherischen Fähigkeiten, um das abzuschätzen.


    Das sind die Probs, die wir haben. Zunehmend Kinder, die nur noch zum Schlafen nach Hause kommen, obwohl die Eltern nicht arbeiten, Kinder, die hier bei uns in der Früh von einem Mitarbeiter des ASD abgeholt werden, weil die Eltern nicht aus dem Bett kommen, Kinder die kaum sprechen, weil mit ihnen nicht gesprochen wird .......ich könnte da endlos weiter schreiben. Und diese Realität kann kein Sozialstaat abpuffern. Das ist die Entwicklung, die wir beobachten. Und die mir Sorgen bereitet. Nicht die paar Euronen die bei Bedürftigkeit von uns allen für den Umgang ausgegeben werden.


    Herzlichst


    TK


  • Weil wir ein Sozialstaat sind.


    Aha. Und Sozialstaat bedeutet jede Fehlentscheidung eines Bürgers dieses Staates abzufangen.
    Gut. Dann dürfte sich ja auch niemand über die "Bankenrettung" aufregen, denn diese war letztlich auch nur durch Fehlentscheidung(en) notwendig.


    Zudem ist es bei Bedürftigkeit durchaus möglich Zuschüsse für den Umgang zu bekommen.
    Nur eben wird nicht bei beiden Elternteilen ein eigenes Kinderzimmer subventioniert.
    Und das zurecht - außer natürlich Sie sind der Meinung der "Sozialstaat" hätte sich nur um die zu kümmern die laut Tabelle zu wenig Einkommen haben. Dann hätte ein Kind von Wenigverdienern plötzlich ein Anrecht auf 2 Kinderzimmer, ein Kind das das Pech hat bei Eltern zu leben die nicht getrennt sind und zusammen als Bedarfsgemeinschaft gerade so genug zu verdienen hat ein Anrecht auf 0.5 Zimmer, weil das Haushaltseinkommen eben nur für EIN Kinderzimmer für beide Kinder reicht.


    Diese Art von Sozialstaat wäre in der Tat abzulehnen, da dies letztlich zu einer Glorifizierung und Gratifizierung der Bedürftigkeit führen würde.

  • Hi,


    so ist es. Ich habe mit meinem Jüngsten bis er etwa 12 war, ein Schlafzimmer geteilt. Quergestellter Schrank, hat wunderbar funktioniert. Es gibt (von Ausnahmen abgesehen) keinen Anspruch des Kindes auf ein eigenes Zimmer. Keine Ahnung, wieso sich dieses Gerücht so eisern hält. Es gibt QM-Richtwerte und das wars. Ich kann als mündiger Bürger nun mal selbst entscheiden, wie ich mein Leben gestalte. Die Kehrseite ist eben, dass ich Fehlentscheidungen primär auch selbst zu vertreten habe. Mir fällt auf, dass vor ca. 30 Jahren die Menschen zum Anwalt kamen und nach der Rechtslage fragten. Heute ist die erste Frage, was ihnen zustehe. Das ist für mich ein gewaltiger Unterschied. Ich denke mal, es fließt genug Geld in die sozialen Töpfe. Eine ganz andere Frage ist es, ob es richtig verteilt wird.


    Und, lieber Vorschreiber, es bleibt bei gleichem Einkommen bei Verheirateten nach Steuern und Jahresausgleich wesentlich mehr übrig, als bei einem/einer Alleinerziehenden. Auch nach der Jahreserklärung. Mir ist das Steuersystem durchaus geläufig.




    Herzlichst


    TK


  • Es gibt diese "antriebslosen" Leute ohne Frage. Es sehe es selber. Es ist aber unangemessen, das zu pauschalieren. Das ist dann schlicht und einfach eine Fehleinschätzung und ein Vorurteil. Daraus abzuleiten, das Trennungeltern, die vorher noch Leistungsträger waren, so eine Mutation durchlaufen.