Probleme trotz dass ich zahle. Was tun?

  • Ich habe folgendes Problem. Ich zahle für 2 Kinder Unterhalt. Diese wurde von 3 Ämtern berechnet. Alle 3 Ämter haben auch das gleiche berechnet. Trotz dass ich regelmäßig zahle, habe ich regelmäßig Probleme mit den zwei Kindsmüttern.
    Bei der ersten habe ich das Problem dass durch die Berechnung sie weniger bekommt als Vorher. Da wurde Kindsunterhalt + Unterhalt für die Mutter berechnet. Anscheinend, verdiene ich nicht genug um den Unterhalt für die Mutter zu zahlen. Der ist durch die Berechnung nach Auskunft meines Einkommens weggefallen. Darüber beschwert sie sich natürlich. Nach einem Telefonat mit dem Amt passt das aber so. Jetzt fängt sie an meine Familie mit den Problemen bezüglich dieses Themas zu nerven und zu belästigen. Dazu kommt noch, dass sie ihren jetzigen Freund da mit ins Spiel bringen will der auch meine Familie damit nervt. (Wäre ja zu einfach direkt mit mir zu reden). Ich habe auch erfahren, dass sie wohl auch langsam Geldnot hat weil sie mit ihrem Geld falsch umgeht.


    Meine Frage dazu ist: Kann ich im schlimmsten Fall juristisch dagegen vorgehen, dass sie es unterlässt andere außer mich mit dem Unterhalt zu nerven? Ist es nicht auch eine Datenschutzverletzung wenn sie anderen erzählt was ich zahle? Mein Finanzen gehen ja niemanden was an außer sie für die Berechnung und mich.


    Bei der 2. Kindsmutter habe ich ein anderes Problem. Da ist es so, dass sie einen Anwalt eingeschaltet hat der meine Einkünfte angefordert hat. Diese habe ich ihm aber nicht gegeben da zu dem Zeitpunkt nicht klar war dass ich der Vater bin. Nach Feststellung der Vaterschaft meldeten sich bei mir 2 Ämter die von mir die Rückzahlungen des Unterhalts verlangen und natürlich auch die Einkommensauskunft. Dem bin ich auch nachgegangen. Relativ kurz darauf bekomme ich aber ein Schreiben vom Amtsgericht, dass mir ein Zwangsgeld angedroht wird weil ich dem Anwalt keine Auskünfte gemacht habe. In einem Schreiben von dem Amt wo ich Auskünfte geben musste steht aber dass sie alle Rechte zur Forderung des Unterhalts dem Amt abgetreten hat. Diese 2 Ämter haben das Gleiche berechnet wie das erste Amt von der 1. Mutter. Folglich für mich ist dass ich den Unterhalt berechne den ich vorgegeben habe. Dies tue ich ha bei beiden. Das Amtsgericht droht mir aber immer noch mit einem Zwangsgeld. Auf meine Schreiben hin, dass ich den Zuständigen Ämter eine Auskunft erteilt habe (Dabei die zu berechnende Grundlage in Kopie beigefügt) bekomme ich wieder ein Schreiben dass ich laut einem Urteil trotzdem Auskunft geben soll. Dies möchte ich aber nicht machen da einer dieser Ämter die Adresse und Namen der 1. Kindsmutter ihr gegeben haben. Meiner Meinung nach wieder eine Verletzung von Datenschutz.


    Meine Frage dazu: Muss ich dem Anwalt wirklich noch eine Auskunft machen oder ist er tatsächlich raus aus dem Spiel und das Amtsgericht liest sich nicht durch was ich den schreibe? Kann ich eine Unterlassung gegen die 2.Kindsmutter erwirken dass sie kein Kontakt zur ersten Mutter aufnimmt weil sie da für Unruhen sorgt, anscheinend Dinge erzählt die eindeutig nicht der Wahrheit entsprechen und sie mich und meine Familie aushorcht über die erste Kindsmutter?


    Für mich wird das langsam zu einer sehr belastenden Sache und ich will doch nichts anderes als Ruhe in dieser Sache. Ich muss doch auch Rechte haben wenn ich mein Unterhalt regelmäßig bezahle.
    Ich hoffe mir kann da einer helfen. Danke im Voraus.

  • Hallo AlexD,


    Ich würde dem RA die Unterlagen geben ( der hat ein Recht darauf).


    Dann wartest du die Berechnung ab, und vergleichst sie mit den anderen.


    Was die Leute so sprechen solltest du ignorieren, und auf die Berechnung hinweisen.




    edy

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  • Danke edy


    Hat er aber tatsächlich auch ein Recht drauf wenn die Kindsmutter ihre Rechte für die Forderung an die Ämter abgetreten hat?


    Mir kommt das arg spanisch vor, dass ich an 3 Stellen Auskünfte erteilen soll, der Unterhalt bereits errechnet wurde für ein Kind.

  • Hi,


    wir haben hier zwei Problemkreise.


    zu 1: es macht wenig Sinn, wenn du der Ex untersagst, mit dritten Personen Kontakt aufzunehmen. Das geht dich letztlich nichts an. Aber die Betroffenen können sich wehren. Schriftlich per Einschreiben untersagen, weiter zu belästigen, Einleitung von Gerichtsverfahren im Fall des Ignorierens ankündigen. Niemand, wirklich niemand muss sich belästigen lassen. Und, die Betroffenen sollten vorsichtshalber sauber Buch darüber führen, wann angerufen worden ist. Vielleicht langt es ja schon, wenn man die Ex eben gar nicht anhört, sondern sofort auflegt. Nur, das ist nicht dein Bereich.


    zu 2: hier tue ich mit etwas schwerer. Weil die Bezeichnung "Amt," das ist ja ein Sammelbegriff, einmal für unselbständige Abteilungen einer Behörde (Bauamt ist Abteilung der Kommune, Jugendamt auch) oder auch selbständige Behörden. Und wenn du das Jugendamt meinst, da gibt es auch wieder zwei verschiedene Funktionen, was Unterhalt angeht. Einmal gibt es die Unterhaltsvorschußkasse, da verwaltet das Jugendamt treuhänderisch Landesmittel (öffentliches Recht) und dann gibt es noch die Beistandsschaft, da wird dann quasi anwaltlich für das Kind gehandelt, also privatrechtlich.


    Soweit die Behörde/das Amt öffentlich-rechtlich tätig wird, wird sie die Auskünfte, die sie hat nicht weiter geben. Sozialdaten unterliegen einem besonderen Schutz. Ob aus privatrechtlicher Tätigkeit (Betreuung) Unterlagen weitergereicht werden, das scheinen die Jugendämter unterschiedlich zu handhaben. Der Anwalt muss also ganz von vorne anfangen. Zumal sich ja auch einiges geändert haben kann. Es wäre also sehr sinnvoll, die Unterlagen einzureichen, und nicht Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen, das bringt nichts. Dass der Anwalt dich vor Feststellung der Vaterschaft angeschrieben hat, das hatte einen ganz einfachen Grurnd. Ab da bist du nämlich im Verzug. Und offensichtlich ist ja schon ein Gericht involviert.


    Wie soll in einem Rechtsstaat jemand das Handeln einer Behörde überprüfen? Geht doch nur durch Durchsichtigkeit, Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen.


    Herzlichst


    TK

  • Besten Dank Timekeeper!


    Zu 1. Sowas habe ich mir schon gedacht. Ist natürlich der leichtere weg es zu ignorieren. Aber ich habe die Befürchtung, dass dadurch Spannung entstehen zwischen der Kindsmutter und der Oma (meine Mutter) meiner Tochter. Das möchte ich nicht. Lieber bin ich der "Arsch" als der kleinen die Oma noch zu nehmen. Ich bin leider kein Jurist. Mein Gedanke war nur, dass wenn sie andere damit nervt über Dinge die mich betreffen und mich damit auch noch schlech macht, hätte ich da Möglichkeiten.


    Zu 2. Die Ämter sind einmal ein Jobcenter und einmal ein Kreisamt Abteilung soziales und Integration, Fachdienst Grundsicherung.
    Den beiden habe ich die Auskünfte erteilt. Sprich auch nur denen die Angaben zur ersten Kindsmutter gemacht. Darum weiß ich dass einer dieser Ämter die Adresse und den Namen der ersten Kindsmutter weitergegeben haben. Auf dieser Basis sorgt sie ja für Unruhen bei der ersten Kindsmutter in dem sie mir schlecht nachredet.


    Ein Nebenschauplatz möchte ich auf keinen Fall eröffnen. Aber langsam habe ich den Eindruck, dass ich als Vater einfach nur die Gans bin die nur zum Ausschlachten dient. Hat man als Vater keine Rechte?


    Die Unterlagen die der Anwalt fordert sind von 2015-2016 die oben genannten Ämter haben Auskünfte bekommen von 2016-2017. In dem Zeitraum habe ich auch mehr verdient. Damit ist doch 2015 obsolet? Ein weiterer Gedankengang ist dass ich im §1605 (Ich glaube BGB) gelesen habe nur alle 2 Jahre Auskünfte machen muss außer es besteht der Verdacht dass ich unerheblich mehr verdiene. Was ja nachweißlich nicht der Fall ist. Das heißt für mich entweder ich hätte für 2015 die Auskünfte machen müssen dann hätte ich bis 2018 Ruhe oder ich habe jetzt Ruhe da meine Angaben neuer sind und für die Vorteilhafter zu berechnen sind.


    Ich habe nur die Befürchtung dass wenn ich dem Anwalt jetzt Angaben mache, der Teppich neu ausgerollt wird weil sie es mir heim zahlen will.


    Auf jeden Fall nochmals Dank an euch die mir mit Rat hier beistehen

  • Die Auskunft werde ich erteilen.
    Aber in dem Punkt dass das Jobcenter oder das Kreisamt Abteilung soziales und Integration, Fachdienst Grundsicherung diese Daten nicht weitergegeben hat, muss ich widersprechen. Denn bis zu dem Zeitpunkt wusste überhaupt KEINER davon dass es 2 Kinder von unterschiedlichen Müttern gibt. Erst bei der Auskunft an diese Stellen ist diese Information durchgesickert.