Berechnung Unterhalt nach Heirat

  • Ich brauche mal dringend Rat.
    Bevor ich meine derzeitige Frau kennengelernt und geheiratet habe, war ich Geringverdiener und hatte etliche Schulden. Mit Einigung des Jugendamtes und meiner Ex Partnerin wurde das Unterhalt damals auf 180 Euro festgesetzt. Diese habe ich auch immer pünktlich gezahlt und auch mal mehr wenn es möglich war.


    Mittlerweile bin ich verheiratet und habe mit meiner derzeitigen Frau einen 1 Jährigen Sohn.
    Ich bin immer noch bereit Unterhalt zu bezahlen (was ich auch tue) . Finanziell ist es mir allerdings nicht möglich den vollen Unterhalt zu zahlen. Verdiene Netto im Strich 1.250 Euro auf dem Bau.


    Jetzt meine Frage:
    Wenn meine Ex jetzt eine Neuberechnung des Unterhalts beantragt, wird meine derzeitige Frau die mehr als ich verdient (Netto 1.700 Euro) in die Berechnung mit einbezogen?
    Der Selbstbehalt liegt ja laut Internet bei 1.080 Euro. Was von meinem Einkommen gerade mal 170,00 Euro ausmachen.
    Und wie verhält sich die Berechnung des Unterhalts mit meinem zweiten Sohn?
    Laut der Düsseldorfer Tabelle müsste ich da mein Sohn jetzt 12 Jahre alt ist, normalerweise 460 Euro Unterhalt zahlen. Meine Ex bekommt das volle Kindergeld (ist ja auch klar). Ziehe ich von den 460 Euro jetzt das volle Kindergeld ab oder nur die Hälfte?


    Ich bin über jede Antwort glücklich und hoffe auf Rat.

  • Hallo Manni,


    In deiner Situation könnte dein Selbstbehalt runter gesetzt werden.


    Hier wird auch das EK deiner Frau mit zu Geltung kommen, denn auch sie ist eurem gemeinsamen Kind zu Unterhalt verpflichtet.




    Laut der Düsseldorfer Tabelle müsste ich da mein Sohn jetzt 12 Jahre alt ist, normalerweise 460 Euro Unterhalt zahlen. .


    Die 460€ sind der Bedarf des Kindes, davon wird bei Minderjährigen das hälftige KG abgezogen


    edy

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