Unterhalt Schwiegermutter?

  • Klinke mich mal ein. (ein kurzes "Hallo" wäre besser gewesen, habe ein neues Thema aufgemacht, edy)
    Die Schwiegermutter ist wegen Demenz seit einiger Zeit im Pflegeheim untergebracht. Ihre Tochter macht neuerdings Teilzeit und hat mit Steuerklasse V rund 1500 netto. Das Amt hat ihre Unterlagen schon, will nun aber auch noch Einkommen etc vom Ehemann wissen. Sogar die Größe des Wohnhauses soll er als Alleineigentümer angeben und etwaige Schulden aufführen. Das kann doch alles nicht wahr sein. Muss auch der Schwiegersohn sich vollständig nackig machen? Beim Schwager (Bruder der Ehefrau) hat das Amt sich auch gemeldet. Er hat rund 3000/Monat zur Verfügung. Von seiner Frau wollen sie aber nichts wissen oder kommt das auch noch? Was können die beiden Kinder der Schwiegermutter alles vom Verdienst absetzen? Kann man sonst noch was machen? Vielleicht Vermögen auf die eigenen Kinder übertragen, das war sowieso geplant?
    Danke für hilfreiche Informationen.

  • Hallo Borussia,


    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    Einmal editiert, zuletzt von awi47 ()

  • Danke! Jetzt hat der Schwiegersohn das dringende Bedürfnis nach einem Anwaltsgespräch. Alles will er schließlich nicht öffentlich ausplaudern. Wer weiß, ob Ämter mitlesen. Kennt jemand einen Anwalt, der sich auf Elternunterhalt spezialisiert hat und sein Honorar wirklich wert ist? Es eilt etwas. ;(
    Und ja, können die Betroffenen sich alle an einen Anwalt wenden, damit die Sache zentral behandelt in die richtigen Bahnen geleitet wird?

  • Jetzt hat der Schwiegersohn das dringende Bedürfnis nach einem Anwaltsgespräch.


    In diesem Stadium würde ich einen Anwalt nicht empfehlen. Meine Erfahrung spricht klar dagegen.


    Ein Erstgespräch kostet mindestens 200 und da hat der Anwalt noch keine Zeile geschrieben. Du wirst keine andere Auskunft bekommen als die, die ich gegeben habe.


    Mein Tipp: Auskunft geben und erst mal abwarten.


    Wenn dann eine Berechnung kommen sollte und ihr mit der Forderung nicht einverstanden seid ist immer noch Zeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Mein Tipp: Auskunft geben und erst mal abwarten.


    Wenn dann eine Berechnung kommen sollte und ihr mit der Forderung nicht einverstanden seid ist immer noch Zeit, sich an einen Anwalt zu wenden.



    Kleine Frage zwischendurch:


    Ist dann nicht bereits sämtlicher Gestaltungsspielraum entfallen? Bzw. die Zeiten und die Möglichkeiten reaktiv gegen einen Bescheid anzugehen sind doch weitaus beschränkter als im Voraus diese zu antizipieren, oder?

  • @ Wayneman,


    der Gestaltungsspielraum nach Kenntnis der drohenden Bedürftigkeit eines Elternteils (in der Regel ist das der Eingang der RWA) ist m.E. gleich Null.


    Was möchtest du denn gestalten und wie? Nenn mal mal Beispiele.


    Gegen einen Bescheid angehen kann man immer, vorausgesetzt die Forderung ist zu hoch und man hat die richtigen Argumente. Da aber die meisten Bescheide falsch sind, stehen die Chancen gar nicht so schlecht. Ich könnte hier gravierende Beispiele für fehlerhafte Forderungen nennen.


    Ein solcher Bescheid ist nicht mehr wert als eine Handwerkerrechnung.


    Wenn diese falsch ist, dann zahlt man nicht oder nur den Betrag, den man selbst für richtig erachtet oder über den man sich dann mit dem Handwerker einigt. Ist der Handwerker damit nicht einverstanden, dann muss er vor Gericht gehen.


    Das Gleiche gilt für ein SA.



    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen