Kindesunterhalt für 18-jährigen wird versucht zu umgehen........

  • Hi,


    das BaföG Amt hat geprüft, das Jugendamt hat geprüft, die Unterlagen des FA liegen zusätzlich den Ämtern vor. Und glaub mir mal, es ist nicht sehr einfach, irgendwelche Einnahmen wegzudrücken. Wobei Umsatz nicht gleich Einnahme ist. Auch das sollte man berücksichtigen. Und Betriebsprüfungen werden im Gegensatz zu früher auch in schöner Regelmäßigkeit durchgeführt. In Zusammenarbeit mit den Sozialbehörden, den Steuerbehörden, der Rentenkasse. Im Zweifelsfall wird auch noch das Hauptzollamt hinzu gezogen. So einfach, wie du dir das vorstellst, ist das also nicht mit dem Verstecken von Einnahmen. Und - ein Selbständiger, der mit einem 20 Jahre altem PKW vorfährt, sorry, ich weiss nicht, ob ich dem einen Auftrag erteilen würde.


    Wie er in seinem Betrieb sein Ausgabenmanagement betreibt, das ist seine Angelegenheit. Interessiert unter dem Stichwort "Plausibilität" nur das Finanzamt. Und wie er seine Privatausgaben gewichtet, das ist auch seine Angelegenheit. Der eine kann wirtschaften, der andere nicht.


    Sei froh, dass dein Studium durch BaföG und Kindergeld abgesichert ist, das ist ja häufig nicht der Fall. Und kämpfe nicht aussichtslose kräfteverschleißende Gefechte.


    Viel Erfolg und Freude in deinem neuen Lebensabschnitt.


    Herzlichst


    TK

  • Gobberblast, ich werte deine Aussage nicht sehr hoch, zumal ich denke, dasss dies einem typisch deutsch-bürokratischem Verhalten geschuldet ist. Kleinkariert, besserwissend....typisch deutsch eben.


    @gobberblast


    Wer hat in diesen 4 Threads wirklich geschrieben? Richtig, die Mutter.


    Wer zahlt nicht nur das Kindergeld, sondern auch BAFöG und Unterhaltsvorschuss?


    Wer reitet hier Porsche und Gaul? Wer zahlt keinen Cent Unterhalt und vermutlich auch keine Steuern?


    Und was meint der Betreiber dieses Forums?


    Viele Väter sind sehr kreativ, um ihr Einkommen zu verschleiern. So ist es Handwerkern durchaus möglich, den Großteil ihrer Arbeit „schwarz“ zu verrichten und damit ihre Einkünfte nicht zu versteuern und offenzulegen. Manche überschreiben allen Besitz und sogar die eigene Firma der neuen Lebensgefährtin und lassen sich ein lächerlich niedriges Gehalt auszahlen. Ein Vater, der allein lebt und unterhaltspflichtig ist, hat einen Selbstbehalt von 1.080 Euro. Damit kann er sein eigenes Leben bestreiten. Alles, was darüber liegt, muss er für den Unterhalt der Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle einsetzen. Mancher Vater lässt sich da lieber kündigen, als zu zahlen


    ...


    Zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss, so kann er sich diesen von dem säumigen Vater zurückholen. Allerdings ist das tatsächlich nur in knapp einem Drittel der Fälle zu realisieren. Bei den anderen zwei Dritteln ist das nicht möglich, weil die Väter sich als mittellos darstellen. Die Gemeinschaft der Steuerzahler zahlt damit letztendlich für diejenigen, die keine Verantwortung übernehmen wollen und ihren Pflichten nicht nachkommen.


    Danke, tolles Abschlusswort...so wird es wohl sein :-(


    Na denn...

  • @gobberblast
    „Nachdem Sie 287 € Bafög bekommen müssen ihre Eltern zusammen also anrechenbare Einkünfte in Höhe von ca. 1500€ haben“
    also die Mutter verdient ja schon 2.000 netto (unbereinigt). Ziehen wie mal ab, was bei der Mutter zu bereinigen ist - da kommt man doch schon an die 1500...


    ... Was in folge bedeutet das offensichtlich das Bafög-Amt seitens des KV nur minimales anrechenbares Einkommen festgestellt hat - wie offensichtlich die UHV-Kasse auch.


    bissig : Und das soll uns jetzt genau WAS sagen? Das ein nicht-leistungsfähiger KV bitteschön auch in Sack und Asche zu gehen hat? Offensichtlich besteht zwischen toschi68 uns seinem Vater kein allzu enger Kontakt - und entsprechend sind seine Aussagen zu den "Reichtümern" des KV reines Hörensagen.
    Da wird ein "Hat eine neue Lebensgefährtin die in einem Stall eine Reitbeteiligung hat" mal schnell ein "Ist so reich das ER ein eigenes Rennpferd unterhält".
    Ach ja, ein Pferd zu halte ist übrigens nicht so teuer wie manch einer Denkt. Mit 200€/Monat ist man dabei. Da gibt so mancher Raucher mehr Geld aus.
    Gäbe es das selbe Geschrei also auch wenn der KV starker Raucher wäre ???

    • Nochmals: @toschi68 ist die Mutter.
    • Seit wann prüft das BAFöG-Amt die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit?
    • Die Mutter ( @toschi68 ) wusste von Anfang an, dass Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, kam aber erst im Laufe der Diskussion damit rüber. Sie wusste also, dass der KV lt. UV-Kasse schon hinsichtlich Mindestunterhalt nicht leistungsfähig ist. Was sollte also das ganze Theater mit dem Volljährigenunterhalt? Was sollte der Thread überhaupt?
    • Frau timekeeper hat sich extrem schnell mit der Leistungsunfähigkeit des Porsche- und Pferdchen-reitenden KV abgefunden... Es sei schwierig, irgendwelche Einnahmen wegzudrücken. Siehe dazu aber diesen Forenbetreiber (Zitat oben). Frau timekeeper weiß sehr wohl wie einfach es ist (fiktive Einkünfte etc), den gesetzlichen Mindestunterhalt gerichtlich durchzubekommen... Sie weiß das, obwohl sie weder Anwalt, noch Prof noch sonstirgendetwas bei Ämtern oder Hochschulen ist.
    • Wenn das minderjährige Kind wieder zurück zum Vater zieht fehlt der Mutter Bares in Form von KG, UV und KU (denn sie ist leistungsfähig).

    Das Thema Gaul, kam das ursprünglich von mir oder von @toschi68 ???

  • 1.: WER die Frage stellt spielt doch keine wirkliche Rolle.
    2.: Gar nicht. Allerdings lässt die Höhe des gewährten Bafög einen Schluss auf das gewertete Elterneinkommen zu. Nachdem das Einkommen der KM bekannt ist auch auf das des KV. Sicher gibt es bei Bafög und UH Unterschiede, aus einem KV mit einem verschwindenden Bafög-relevanten Einkommen wird aber UH-Rechtlich nicht plötzlich ein Gutverdiener - und das müsste er sein wenn bei der Einkommenslage des Sohnes noch eine UH-Zahlung erfolgen sollte.
    3.: Ist halt einer der vielen "Die Welt ist so ungerecht - und wie bekomme ich es hin das der KV auch leiden muss" thread.
    4.: Die Aussage der KM bezüglich Porsche und Pferd lässt ÜBERHAUPT KEINEN Schluss auf das Einkommen des KV zu sondern ist reine Polemik. Deshalb auch meine Einwände zum Pferd. Nur weil jemand eine Mähre vor dem Schlachter gerettet hat und diese jetzt reitet ist er noch lange nicht wohlhabend - und ob der KV sein Geld jetzt in den Reitsport investiert oder in Kippen und Bier ist alleine SEINE Sache.
    Und SO einfach ist das mit fiktiven Einkünften jetzt auch wieder nicht. "Selbständig" heißt nicht zwingend "Gutverdiener". Wenn der KV plausibel macht das er Vollzeit arbeitet - und nicht mehr Gewinn erzielbar ist bleibt kein Raum für fiktives Einkommen.

  • Wenn der KV plausibel macht das er Vollzeit arbeitet - und nicht mehr Gewinn erzielbar ist bleibt kein Raum für fiktives Einkommen.


    Irrtum. Bei dem minderjährigen Kind besteht die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Meint ein Selbständiger, zwar Vollzeit zu strampeln, aber damit nicht genügend Einkünfte zu erzielen, ist er unterhaltsrechtlich gehalten seine Selbständigkeit aufzugeben und einen entsprechend gut bezahlten Job zu suchen. Das ist gefestigte OLG-Rechtsprechung. Mitarbeiter der UV-Kassen, JA überhaupt, sind nunmal grottenschlecht ausgebildet... sie geben schon vorher auf, zahlen dann halt einfach den UV.


    Aber in diesem besonderen Fall haben weder JA noch Mutter (und timekeeper hat das erkannt) ein besonderes Interesse den Vater in Hinblick auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Immerhin besteht nach wie vor die Gefahr, dass das Kind wieder zum Vater zieht...

  • Selbständige und Unternehmer haben, wie alle anderen auch, auf Verlangen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen (sogar über einen Zeitraum von 3 Jahren).


    Wie war das eigentlich? Wurde der Vater vom volljährigen Kind aufgefordert eine vollständige ordnungsgemäße Auskunft gem. § 1605 BGB , also zur Feststellung/Höhe einer Unterhaltsverpflichrtung, zu erteilen? Liegt dem Kind eine solche Auskunft - incl. aller Belege - vor? Oder hat es die Angaben des Vaters nur aus dem BAFöG-Bescheid?

  • Hallo!


    Irrtum. Bei dem minderjährigen Kind besteht die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Meint ein Selbständiger, zwar Vollzeit zu strampeln, aber damit nicht genügend Einkünfte zu erzielen, ist er unterhaltsrechtlich gehalten seine Selbständigkeit aufzugeben und einen entsprechend gut bezahlten Job zu suchen.


    Das ist theoretisch schon richtig, in der Praxis lässt sich daraus allerdings selten wirklich Geld gewinnen.
    Die Familiengerichte vor Ort wägen da schon sehr sorgsam ab ob es für denn betreffenden UH-Pflichtigen denn überhaupt möglich ist eine entsprechend "gut bezahlte" Stelle zu finden.



    Wie war das eigentlich? Wurde der Vater vom volljährigen Kind aufgefordert eine vollständige ordnungsgemäße Auskunft gem. § 1605 BGB , also zur Feststellung/Höhe einer Unterhaltsverpflichrtung, zu erteilen? Liegt dem Kind eine solche Auskunft - incl. aller Belege - vor?


    Man sollte eigentlich erwarten das dies im Rahmen des UHV passiert ist. Zwar hat das volljährige Kind auch Anspruch auf eine eigene Auskunft, diese dürfte ja aber kaum positiv von der Auskunft gegenüber der UHV-Kasse abweichen.


  • 1.) Was ist, wenn der Vater zwar selbsttändig, aber anscheinend nicht so viel verdient, dass er der Unterhaltszahlung "aus dem Weg gehen möchte". Er muss doch seinen Verdienst anhand Einkommensabrechungen bzw. Bilanzen nachweisen können....


    Das volljährige Kind hat also keine ordnungsgemäßen Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vaters vorliegen. :!:


    Man sollte eigentlich erwarten das dies im Rahmen des UHV passiert ist. Zwar hat das volljährige Kind auch Anspruch auf eine eigene Auskunft, diese dürfte ja aber kaum positiv von der Auskunft gegenüber der UHV-Kasse abweichen.


    In den Akten der Unterhaltsvorschusskasse befinden sich "Auskünfte" des Kindesvaters. @toschi68 kann ja mal versuchen Akteneinsicht bei den hochkompetenten Mitarbeitern des JA zu erhalten. Diese sind bei solchen Angelegenheiten erfahrungsgemäß besonders freundlich. Wie wird es ihr dabei wohl ergehen?


    Immerhin fehlen ab sofort rund 850 Euro monatlich in der Kasse.


    "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."


  • Das ist theoretisch schon richtig, in der Praxis lässt sich daraus allerdings selten wirklich Geld gewinnen.
    Die Familiengerichte vor Ort wägen da schon sehr sorgsam ab ob es für denn betreffenden UH-Pflichtigen denn überhaupt möglich ist eine entsprechend "gut bezahlte" Stelle zu finden.


    In der Praxis von @gobberblast müsste es demnach ja etliche solcher familiengerichtlicher Entscheidungen geben, die seine Behauptungen belegen. Bitte um ein paar geeignete Beispiele, vorzugsweise OLG-Entscheidungen. 8)