Kindesunterhalt für 18-jährigen wird versucht zu umgehen........

  • Es war früher für alle Neuregistrierungen als Standard aktiviert.


    Stelle gerade fest, dass es bei neueren Usern (seit...) nicht mehr so ist.


    Also hat jemand vor einiger Zeit diese Voreinstellung geändert. Warum?


    Und neu ist auch, dass alle neu registrierten User (seit...) standardmäßig als Unsichtbar herumlaufen.


    Gibt es für beide Änderungen Gründe?

  • Hallo,



    Und neu ist auch, dass alle neu registrierten User (seit...) standardmäßig als Unsichtbar herumlaufen.


    Gibt es für beide Änderungen Gründe?


    Kann ich nicht beantworten.


    kann aber von den Usern m.E. besser selbst bestimmt werden


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • @toschi68


    Konversation angekommen und beantwortet.


    Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit ausnahmsweise noch öffentlich: Es existieren unzählige Internetseiten mit sehr vielen Beispielen aus der Rechtsprechung. Sehr informativ auch Punkt 9 der Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt. Man vergleiche diesen Punkt mal mit den Leitlinien anderer OLGe...


    Was die gesteigerte Erwerbsobliegenheit für Selbständige bedeutet, das darf @gobberblast schon mal hier für lau erschnuppern (incl. BGH-Meinung). Dieser geniale Anwalt ist im Rahmen einer professionellen persönlichen Beratung (auch Online oder telefonisch) sicherlich gerne bereit (selbstverständlich auch für @gobberblast) - weitere - obergerichtliche Entscheidungen "für Selbständige" bereitzustellen. Der Anwalt schaut dafür einfach nur in seine vorliegende Literatur und berechnet anschließend etwas an Gebühren.


    Ich selbst hab Null Bock mich hier noch mehr für jemanden zu engagieren, der sich Recht und Gesetz hier von Anfang an (siehe seine Beiträge #1 und #2) - in inzwischen wohl schon krankhafter Manier - aus unterhaltspflichtiger Sicht schönredet. Amen.


    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...


  • Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...


    Das sollten SIE sich in der Tat mal dringend zu Herzen nehmen.
    Gerade das Familiengericht Frankfurt ist hinlänglich dafür bekannt regelmäßig auszuurteilen das ein AN der Vollzeit arbeitet und hierbei den Mindestlohn erreicht faktisch kein höheres Einkommen erzielen kann. Dies selbst dann wenn es rein theoretisch möglich wäre das besagter UH-Pflichtiger nur die Form seiner Tätigkeit ändern müsste.
    Im konkreten Fall: UH-Pflichtiger ist LKW-Fahrer und Mangelfall. 2 UH-Berechtigte Minderjährige. UH-Pflichtiger fährt nur lokale Touren in 35 Std. Woche. Fahrer für Fernverkehr sind gesucht - er könnte jederzeit einen entsprechenden Job finden um sich dem MintestUH zumindest mal zu nähern, hat aber keinen Bock darauf (Eine neue Familie die als Grund dienen könnte gibt es nicht). Er hat sich im Rahmen der Finanzierung des LKW-Führerscheines durch das Jobcenter sogar explizit dazu verpflichtet Fernverkehr zu fahren.


    Entscheidung des FamGerichtes Frankfurt: Ein Tätigkeitsänderung ist dem UH-Pflichtigen nicht zuzumuten, genau so wenig wie die Aufnahme einer Nebentätigkeit.
    Die klagende KM in diesem Fall war übrigens alleinerziehend und Voll berufstätig - nur um dem Gedanken vorzubeugen das das Gericht keinen armen Schlucker dazu verurteilen wollte eine KM die in wohlhabender Zweitehe lebt zu unterstützen ...


    Genau DAS meine ich mit dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

  • Die BGH-Meinung zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit Selbständiger/Unternehmer (einschl. Zurechnung fiktiver Einkünfte) scheint @gobberblast geschluckt zu haben, aber das klitzekleine Fünkchen Hoffnung in seine Einsicht zerstört er sofort wieder.


    Gerade das Familiengericht Frankfurt ist hinlänglich dafür bekannt regelmäßig auszuurteilen das ein AN der Vollzeit arbeitet und hierbei den Mindestlohn erreicht faktisch kein höheres Einkommen erzielen kann. Dies selbst dann wenn es rein theoretisch möglich wäre das besagter UH-Pflichtiger nur die Form seiner Tätigkeit ändern müsste.


    Keine Quelle, auch keine näheren Angaben zu dieser Aussage, gar nichts. Einfach so dahingesabbelt. Wie immer. Und das alles trotz deutlichem Hinweis auf die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt.


    Manch anderer würde nun dazu sagen: Eine rotzfreche Lüge.


    Entscheidung des FamGerichtes Frankfurt: Ein Tätigkeitsänderung ist dem UH-Pflichtigen nicht zuzumuten, genau so wenig wie die Aufnahme einer Nebentätigkeit.


    Auch hier: Keinerlei nachprüfbare Angaben, weder Geschäftsnummer noch Datum der Entscheidung, geschweige denn ein Link. Wieder einfach nur dahingesabbelt. Wenn es die Entscheidung des Familiengerichts Frankfurt denn überhaupt gibt! Und sollte es sie tatsächlich geben, wird die Analyse der enthaltenen Begründung mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einer anderen Interpretation kommen. @gobberblast kann und wird keine Belege liefern. Zur Erinnerung: "seine" Praxis.


    edy : Lass ihn zu diesem Thema noch einmal sabbeln, es wird wieder keine Belege geben. Danach kann der Thread meinetwegen geschlossen werden. @toschi68 interessiert dieses Thema ohnehin nicht (mehr).

  • Hallo bissig,


    Ich möchte vermeiden dass unser "kleines " Forum "zwischenmenschlich" auf ein niedriges Nivaeu sinkt.


    Unterlass bitte deine dauernden Kritiken/Beleidigungen.


    Wir sind ein Laienforum, wir wollen informieren. Die Antworten sind nicht rechtverbindlich.


    Es steht jedem frei, sich nicht an unser Forum zu wenden.


    Man denke immer daran, dass bei Beleidigungen/ Hetze usw. der "mach mal Pause Modus" eingeschaltet werden kann


    edy

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  • Ich freue mich sehr, hier noch die Aussage eines Mod zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit einstellen zu können.


    In all den Jahrzehnten, in denen ich jetzt in Unterhalssachen unterwegs bin, sind nur ganz wenig echte Fälle der "totalen Unterhaltskürzung" über meinen Schreibtisch marschiert. Die Rechtsprechung ist da auch sehr rigoros. Und insbesondere dann, wenn es darum geht, eine angemessene Arbeitsstelle zu finden. Da hat ein hessisches Familiengericht mal ganz klar geschrieben, wenn man so wenig arbeite, dann habe man ja den Rest des Tages die Zeit, sich zu bewerben. Wo denn bitte die Nachweise seien. Und dann wurde mit einem fiktiven Gehalt gerechnet. Hat beim OLG Frankfurt gehalten.


    :thumbsup:

  • Wir kennen doch alle Kollegen Bissig. Andere Meinungen sind grundsätzlich völliger inkompetenter Blödsinn.
    Keine Ahnung was er für ein Problem hat weswegen er sich so in einem Forum abarbeiten muss - es sei ihm gegönnt.
    Wenn ich am WE Zeit übrig habe suche ich im Keller das Urteil mal raus, aber irgend ein Haar gibt es daran bestimmt auch wieder .....