Entschädigung für die Nutzung des gemeinsamen Hauses

  • Liebe Forumsteilnehmer,


    nach abgelaufenem ersten Trennungsjahr möchte ich nun von meiner Noch-Ehefrau, die im gemeinsamen Haus lebt, für die Nutzung meines Anteils eine Nutzungsentschädigung ab dem nächstmöglichen Termin verlangen.


    Gibt es hierbei Fristen zu beachten oder kann dies fristlos geschehen, also zum nächsten Monat?


    Vielen Dank und Grüße,
    Uli

  • Hallo,


    wird/wurde Trennungsunterhalt gezahlt?


    Fristen kenne ich keine.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    danke für die schnelle Rückmeldung. Nein, Trennungsunterhalt wird nicht bezahlt, im Gegenzug habe ich bislang auf eine Nutzungsentschädigung verzichtet. Wir waren uns einig, dass sich das aufhebt. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann m.E. jedoch eine Entschädigung in Höhe der laut Mietspiegel erzielbaren Miete gefordert werden. Die wäre um einiges höher als das was wir bisher dafür angesetzt haben. Natürlich wird die Trennungsunterhaltsfrage dabei neu aufgeworfen.


    Zusatzfrage: Kann die nicht eingeforderte Nutzungsentschädigung als Trennungsunterhalt in Anlage U der Steuererklärung erfolgreich geltend gemacht werden?


    Viele Grüße,


    upm