Änderung der Düsseldorfer Tabelle 2018, in welcher Stufe bin ich nun bei der neuen Tabelle ???

  • Frage:
    Mein Sohn wird am 21.01.2017 18 Jahre alt.
    Das JA berechnet nun den Kindesunterhalt ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
    Zudem wird anteilmäßig für den Monat Januar der Kindesunterhalt berechnet vom 01.01. - 20.01.2018, also für die 20 Tage im Januar, wo mein Sohn noch 17 ist.
    Ich habe gestern eine Mail der Sachbearbeiterin bekommen, womit sie mir den Betrag bekannt gibt für die 20 Tage.
    Berechnet nach der DT von 2017.
    Ich habe dies mal nachgerechnet und das Ergebnis stimmt natürlich wie immer nicht.
    Wenn mein bereinigtes Einkommen bei 1800 Euro monatlich liegt, dann liege ich doch bei der DT 2018 in der Stufe 1, im Gegensatz zur DT, wo ich in Stufe 2 war.
    Also momentan zahle ich 410 Euro im Monat, Stufe 2 in der DT von 2017 + 1 Stufe höher, da ich nur einem Kind unterhaltspflichtig bin, also demnach in Stufe 3.
    Wenn ich mir die DT von 2018 anschaue, dann läge ich in Stufe 1 + eine Stufe höher, da ich nur einem Kind unterhaltspflichtig bin..also Stufe 2.
    Der daraus resultierende Zahlbetrag würde doch dann bei 394 Euro liegen 2018, anstatt 2017 bei 410 Euro, oder sehe ich das falsch ??
    Die Sachbearbeiterin vom JA schrieb nämlich nun, dass ich 2018 bei 110 % liegen würde, das wäre ja die 3. Stufe, das ist doch nicht richtig, oder?


    Danke schon mal für eure Hilfe..


    lg

    • Dauerauftrag sofort löschen. Ein neuer wird erst eingerichtet, wenn absolute Klarheit über den Volljährigenunterhalt herrscht.
    • Exakte Angaben zur Höhe der titulierten Unterhaltsverpflichtung im Forum erbeten. Anschließend wird hier der Zahlbetrag für 20 Tage (Januar 2018) Minderjähigenunterhalt ermittelt.
  • Dauerauftrag wurde schon gestoppt und für den Teilbetrag von 20 Tagen wird für Anfang Januar eine einzelne separate Überweisung getätigt, das ist klar. Desweiteren geht ab 18 der KU auf das Konto des Sohnes.


    Der Titel, der vor 8 Jahren tituliert wurde, diesen habe ich beim Notar auf 100 % titulieren lassen und natürlich befristen lassen bis zum 20.01.2018 ( Erreichen der Volljährigkeit) wurde so anerkannt vom JA.
    100% , weil der Notar dies so vorschlug, falls man mal weniger verdienen sollte in der Zukunft, einfach zur Absicherung.


    Bisher habe ich freiwillig mehr gezahlt an KIndesunterhalt, was kein Problem ist, ich zahle das, was die DT anhand meines Nettoverdienstes auswirft.
    Für die 20 Tage müsste das demnach Zeile 1 sein, + 1 Stufe, da nur einem Kind unterhaltspflichtig, also demnach Stufe 2.
    Für die Volljährigkeit gibt es keine Höherstufung mehr, heißt: Ab 18. Stufe 1
    So nach meiner Ansicht..

  • Zahlbeträge für den Zeitraum 1.1. bis 20.1.2018 (20/31) gemäß Düsseldorfer Tabelle 2018:


    100% (370) = 239 (tituliert)
    105% (394) = 254
    110% (417) = 269


    (Macht es eigentlich Sinn, jetzt darüber zu diskutieren?)

    Nach Überweisung von 254 Euro wird die Dame vom JA etwas mit den Zähnen knirschen und dann herunterschlucken. Fertig.


    Wirklich konzentrieren sollte man sich auf die weiteren Machenschaften:


    Das JA berechnet nun den Kindesunterhalt ab Vollendung des 18. Lebensjahres.


    Ich freu mich schon drauf.


    Historie

  • Ha,
    Danke :)
    Genau diese selbe Berechnung habe ich der Sachbearbeiterin vorgerechnet in der Mail zurück und dass Ihre Berechnung fehlerhaft sei :)


    Ebenso darauf hingewiesen, dass ich auf Ihre Berechnung für den Zeitraum warte, für die Zeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres, ich diese dann nach Erhalt zur Abgleichung erst dem Rechtsanwalt übergebe, der das ganze schon vorab berechnet hat :)


    Auf die Berechnung bin ich auch gespannt, da die Kindesmutter nur zu 75% Teilzeit arbeitet ohne zwingenden Grund, da hier fiktiv mit 100% gerechnet werden muss, auch weil KM einen Luxuskredit einkommensmindernd beim JA vorgelegt hat,dieser darf ebenso nicht anerkannt werden bei ihr :)



    Die Berechnung für die 20 Tage im Januar sah so aus von der Sachbearbeiterin:
    Ich weise darauf hin, dass der Unterhalt ab dem 01.01.2018 erneut verändert wird. Nach der letzten Unterhaltsberechnung beträgt der Unterhaltsanspruch deshalb: ab 01.01.2018 110 % des Mindestunterhalts der 3. Altersstufe 514,00 €abzüglich anteiliges Kindergeld 97,00 €
    Neuer Unterhalt monatlich(Zahlbetrag)417,00 € Anteilig bis 20.01.2018 ist ein Betrag von gerundet 278,00 € zu zahlen.
    Die hat wohl mit der Tabelle von 2017 gerechnet die .... :)


    Danke bissig

  • Also momentan zahle ich 410 Euro im Monat, Stufe 2 in der DT von 2017 + 1 Stufe höher, da ich nur einem Kind unterhaltspflichtig bin, also demnach in Stufe 3.


    Was soll das konkret heißen? Wurden 2017 in jedem Monat 410 gezahlt? Sicherheitshalber sollte man das komplette Jahr 2017 mal genau betrachten, denn es könnten evt. noch Rückstände geltend gemacht werden. Aus dem Thread geht auch nicht zweifelsfrei hervor, welche Beträge das JA seit der Neuberechnung im Laufe des Jahres verlangt hat.


    Hierbei jetzt also die DT 2018 völlig unbeachtet lassen!