Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Auch heute muss man als Kind ja schon die Einkunfte des Ehepartners mit angeben

    Diese Aussage ist so nicht korrekt, wird aber von den Ämtern gerne so dargestellt.


    Nur der Unterhaltsschuldner schuldet den Unterhalt, daher wird auch nur seine Jahresbruttoeinkommen relevant.


    Das ist so bei GS und wird mit dem neuen Gesetz auf viele Sozialleistungen ausgeweitet.


    LG frase

  • Noch eine Bemerkung dazu, weil nach dem Wortlaut gefragt wurde.


    Es geht oft das Gerücht um, "Schiegerkinder" wären ja auch Kinder, also Angehörige im Sinne der Erbfolge.

    Das ist falsch, Schwiegerkinder sind keine Blutsverwandten und würden daher bei einer normalen Erbfolge auch nicht erben.


    lg FRASE

  • Hallo,bin neu dabei wie ist das eigentlich mit vermögen aus immobilienverkauf,haben unsre Grosse Eigentumswohnung verkauft und uns eine kleine Eigentumswohnung gekauft ,nun ist noch ein hoher Betrag über ,so um die 100.000euro ,ich bin unterhaltspflichtig .Wurde bislang nicht zum Unterhalt herangezogen.Bin 60 Jahre und nicht berufstätig.

  • Hallo,


    dieser Thread wird mittlerweile sehr unübersichtlich,


    er ist zu groß mit den vielen Beiträgen. Keiner wird sich die Mühe geben, von Anfang an zu lesen.


    Ich werde diesen Thread nun schließen.


    Bitte im gleichnamigen Thema mit Zusatz "Fortsetzung" weiterschreiben.


    hier:


    Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

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  • edy

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