Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hopeful : Ja, bei der Süddeutschen ist das jetzt enthalten, ich habe es gefunden. Da steht noch nicht begonnen. Wenn aber das Ministerium BMAS schreibt, daß es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung gibt, so denke ich, scheint sich etwas zu tun.


    Allerdings hat die Regierung sehr viel zu tun, und dieses Thema ist m.E. nicht von hoher Priorität. Gestern habe ich einen Politiker angeschrieben. Sie wollen mir antworten. Ich warte ab, und überlege mir, ob und wie ich dann auf Medien zugehe. Allerdings freue ich mich, daß unsere Anfragen ernst genommen werden.

  • ein liebes Hallo an alle
    Es wäre schön, wenn das mit den 100.000 Euro Verdienst beschlossen würde, für noch arbeitende und jüngere... in meinem Fall völlig belanglos und wisst Ihr warum?,
    Ich bin jetzt 61, nach 1. Überprüfung muss ich nichts zahlen, mit 63 wird sicherlich die 2. Überprüfung sein, werde ich sicherlich auch nichts zahlen müssen, aber mit 65 schlagen die voll zu, da wird mein Vermögen verrentet und da bin ich die Dumme weil ich sparsam war und an die Zukunft gedacht habe ich Dussel.
    Will damit sagen, wenn man noch nicht die Regelrente erreicht hat, ist das gut aber bitte spart nichts fürs Alter.

  • aber mit 65 schlagen die voll zu


    Eine Verrentung des Vermögens ist nicht ab 65 sondern erst ab Beginn der Regelaltersrente (65 ++) möglich. Es wird die statistische Lebenserwartung (ca. 18Jahre) zu Grunde gelegt.


    Du hast aber recht.


    Beim Elternunterhalt sind die Fleißigen und Sparsamen die Dummen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • ein liebes Hallo an alle
    Es wäre schön, wenn das mit den 100.000 Euro Verdienst beschlossen würde, für noch arbeitende und jüngere... in meinem Fall völlig belanglos und wisst Ihr warum?,
    Ich bin jetzt 61, nach 1. Überprüfung muss ich nichts zahlen, mit 63 wird sicherlich die 2. Überprüfung sein, werde ich sicherlich auch nichts zahlen müssen, aber mit 65 schlagen die voll zu, da wird mein Vermögen verrentet und da bin ich die Dumme weil ich sparsam war und an die Zukunft gedacht habe ich Dussel.
    Will damit sagen, wenn man noch nicht die Regelrente erreicht hat, ist das gut aber bitte spart nichts fürs Alter.


    Im Grunde genommen "müssen" wir ja die 5% vom Brutto fürs Alter sparen. So beißt sich der Hund in den Schwanz. Egal wie man es nimmt: In seiner jetzigen Form ist der Elternunterhalt asozial. Jedem leuchtet ein, dass man Unterhalt für seine Kinder zahlt. Aber für die Eltern?

  • Für die Kinder sehe ich es ja auch ein aber NICHT für die Eltern (keinen Kontakt) und die hatten doch lange Zeit, um sich was zurück zu legen oder eine Zusatzpflegeversicherung abzuschliessen.
    Es kann nicht sein, dass in meinem Fall der Heimplatz 300,- Euro teurer ist ,als die Rente, obwohl es auch billigere Heime gibt. Und die Heime schreiben auf ihren Seiten...machen sie sich keine Sorgen, wenn die Rente nicht reicht, sprechen sie uns an, dass bezahlt das Sozialamt, manche sind noch dreister und scheiben gleich was von Elternunterhalt.
    Na ja, ich kann nur darauf hoffen, dass sich der Freibetrag erhöht.

  • Brief vom BMAS:


    Hallo,


    Ich habe mittlerweile auch den Standardbrief als Antwort bekommen. BMAS ist zuständig, aber Blabla, Gesetzgebungsverfahren ect. Immerhin kam eine Antwort.


    Doofe Frage Out of the Box:


    Reden wir hier eigentlich von 100.000 Brutto? Gibt es dann auch entsprechende Abzugsposten? Wenn nicht, kann es ja für einige, die 95 T€ haben und Abzugsposten wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, AV ect. geltend machen können nach hinten losgehen.


    Sorry, stehe gerade auf dem Schlauch und finde im Netz nichts.

  • Hallo Hilflos,
    das ist wohl in jedem Forum anders, aber ich denke wir sollten die Begrüßung als Wertschätzung der Antwortgebenden sehen.
    Steht übrigens auch in den Regeln dieses Forums.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • ein liebes Hallo an alle
    Es wäre schön, wenn das mit den 100.000 Euro Verdienst beschlossen würde, für noch arbeitende und jüngere... in meinem Fall völlig belanglos und wisst Ihr warum?,
    Ich bin jetzt 61, nach 1. Überprüfung muss ich nichts zahlen, mit 63 wird sicherlich die 2. Überprüfung sein, werde ich sicherlich auch nichts zahlen müssen, aber mit 65 schlagen die voll zu, da wird mein Vermögen verrentet und da bin ich die Dumme weil ich sparsam war und an die Zukunft gedacht habe ich Dussel.
    Will damit sagen, wenn man noch nicht die Regelrente erreicht hat, ist das gut aber bitte spart nichts fürs Alter.


    Hallo,
    natürlich ist das Schonvermögen für die zusätzliche Altersvorsorge bei Eintritt in die Regelaltersrente anzurechnen - aber wer (offiziell) während der Berufstätigkeit nichts zurück gelegt hat, hat ja auch (offiziell) kein Vermögen!

  • Hallo liebe Mitforisten,


    ich habe wieder zwei neue Antworten. Dieses Mal aus dem Ausschuss für Arbeit und soziales.


    Einmal von B90/die Grünen, die am liebsten alles ganz anders machen wollen:

    vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Namen von Markus Kurth beantworten möchte.Sie beziehen sich auf die Aussage im Koalitionsvertrag: "Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden."Wann dieser Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird, können wir Ihnen leider nicht beantworten. Diesbezüglich müssten Sie sich direkt an die Große Koalition wenden. Für uns kommt es bei der Einschätzung dieses Vorhabends ganz wesentlich auf die Ausgestaltung an. Ob sie die Kinder von pflegebedürftigen Eltern nämlich wirklich entlastet oder letztlich nur Augenwischerei ist, hängt ganz maßgeblich von der konkreten, uns bislang nicht bekannten, Ausgestaltung der Regelung ab. Wir als Grüne verfolgen grundsätzlich einen anderen Ansatz: wir fordern in diesem Zusammenhang, die Leistungen der Pflegeversicherung zu verbessern bzw. Kosten, die die Pflegebedürftigen aus unsere Sicht zu Unrecht zahlen an den richtigen Adressaten zu geben und damit den Eigenanteil zu senken um gar nicht erst "Hilfe zur Pflege" und den Rückgriff auf Angehörige entstehen zu lassen. Konkret fordern wir eine angemessene Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung. Diese war anfangs gar nicht vorgesehen, nun in einem weiterhin zu geringen Maße. Wir fordern eine Dynamisierung die sich zu 2/3 an der Lohnentwicklung und zu 1/3 an der Inflationsentwicklung orientiert. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass die medizinische Behandlungspflege wie auch bei Pflegebedürftigen die zu Hause leben von der Krankenversicherung übernommen werden. Das würde Pflegebedürftige im Heim um monatlich ca. 200 € entlasten


    Mit freundlichen Grüßen


    Johanna von XXXX Wissenschaftliche HilfskraftMarkus Kurth
    MdBBundestagsfraktion Bündnis 90/Die GrünenDorotheenstr. 10110117 Berlin



    Und dann noch von der SPD. Hier wird das Jahr 2019 als geplantes Jahr für die Ausgestaltung genannt:
    vielen Dank für Ihre o.g. Mail, welche auch an die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion weitergeleitet wurde.



    Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll.



    Die bisherige Vorhabenplanung des BMAS sieht die Umsetzung dieses Vorhabens für das Jahr 2019 vor. Das ist sicherlich für viele Angehörige pflegebedürftiger Menschen, deren Angehörige Leistungen „Hilfe zur Pflege“ beantragen müssen, ein später Zeitpunkt. Jedoch ist hier zu berücksichtigen, dass es gerade im BMAS eine große Zahl an Gesetzgebungsverfahren gibt, die alle mit ausreichender Zeit und Gründlichkeit durchgeführt werden müssen.



    Wir werden Ihre Anfrage in unsere weitere Arbeit einbeziehen. Für die etwas längere Bearbeitungszeit bitte ich um Ihr Verständnis.



    Mit freundlichen Grüßen


    Andrea TXXX


    Bitte beteiligt Euch auch an den Anschreiben. Nur wenn wir viele sind, werden wir auch gehört.


    Einen schönen Abend wünscht valdifra


  • Die Frage ist alles andere als doof! Die Ausgestaltung liegt noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass das Bruttogehalt gemeint ist. Bei dem (selten durchgeführten) Rückgriff bei der Sozialhilfe ist auch das Bruttogehalt die Grundlage. Die Ausgestaltung und etwaige Abzugsmöglichkeiten sind mWn noch komplett offen.

  • @ valdifra:


    wen hast Du konkret angeschrieben? Ich habe bisher unsere Bundestagsabgeordneten angeschrieben und Unterstützung zugesagt bekommen. Das genügt mir aber nicht, würde das gerne noch etwas ausweiten... für Kontaktadressen bin ich also jederzeit dankbar. Wenn wir das gemeinsam gezielt machen, haben wir die besten Chancen.


    Vielen Dank schon jetzt :-)

  • @ valdifra:


    wen hast Du konkret angeschrieben? Ich habe bisher unsere Bundestagsabgeordneten angeschrieben und Unterstützung zugesagt bekommen. Das genügt mir aber nicht, würde das gerne noch etwas ausweiten... für Kontaktadressen bin ich also jederzeit dankbar. Wenn wir das gemeinsam gezielt machen, haben wir die besten Chancen.


    Vielen Dank schon jetzt :-)


    Hallo hopeful,


    super, dass Du auch aktiv dabei bist! Ich habe die Parteien angeschrieben (Adressen im Netz), die Bundestagsfraktionen der Koalition (Adressen über Facebook) und die vermeintlich beteiligten Ministerien. Die haben eigene Internetseiten mit Kontaktdaten. Zum Beispiel das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wenn Du es noch etwas konkreter brauchst, schreib ruhig nochmal. Grüße!