Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Ich finde das eine gute Nachricht, also weiter dranbleiben, die Zugriffszahlen auf diesen Trade steigen ja anscheinend auch exponentiell.
    Ich mache mir langsam Sorgen um die Beamten im Amt, die den EU-ermitteln. Stellen wir uns mal vor, die werden dann in eine Leistungsabteilung (H4 oder Asyl) umgesetzt.
    Dann müssen Sie Anträge zur Auszahlung bearbeiten, da hagelt es ständig Klagen und auch der persönliche Kundenkontakt ist oft nicht feierlich :whistling:


    LG frase


  • Hallo,


    ich vermute zwar, dass Dir aktuell (noch!) keine Berechnung ins Hais fliegt - zumindest habe ich mit 20 noch nicht ausreichend verdient, um herangezogen zu werden - aber das kann sich ja je nach Job und individueller Situation schnell ändern.
    Mein Anraten: Schreibe Anfragen an Deinen gewählten MdB oder an das BMFAS...viel mehr ist aktuell nicht zu tun.
    Außer natürlich Dir einen rechtlichen Beistand zu nehmen, wenn Du mit Bescheiden nicht einverstanden bist.


    Hau rein...wer nichts tut, wird nichts bewegen!


    VG


    toaster

  • Hallo,


    das Anschreiben in CDU/SPD ist um als Buerger sichtbar zu bleiben.


    Wie wir alle sehen, gibt es jedoch Pauschalantworten. Es kann im Sommer gar kein Gesetzesentwurf kommen, wenn es noch nicht thematisiert wurde. Oder benötigt der schlaue Herr Heil nur einen Arbeitstag um was tolles zu entwerfen?


    TIP: Auch mal die Opposition anschreiben. Die haben Lust auf unbequeme Fragen im Bundestag und sind interessiert die GrlKo zu aergern.

  • So, habe hier mal die Antwort einer BMAS-Mitarbeiterin als Datei angehangen.
    Hatte im Namen meiner Mutter dorthin geschrieben.
    Neu ist für mich hier der Umstand, dass es auch um eine gerechtere Ausgestaltung der Berechnung gehen soll.
    Da bin ich aber mal gespannt, wie das dann aussieht.


    LG frase

  • Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und mache mir auch gravierende Sorgen wegen dieses leidlichen Themas. Elternunterhalt ist unglaublich unfair - da gibt es wohl keine 2 Meinungen. Zwangsenteignung durch Sippenhaft. Wir müssen uns wehren. Gerade habe ich Hubertus Heil angeschrieben und hoffe eine positive Antwort.

  • Wie ist denn das eigentlich mit den 100.000 Euro gemeint? Gilt das für eine Person oder für 2? Wenn es sich um ein Bruttoeinkommen (ist es tatsächlich das Bruttoeinkommen?) von 2 Personen handelt, ist das ja auch nicht so doll. Zu zweit kommt man da leicht drüber. Und wie soll es weitergehen bezüglich des Schonvermögens? Uns wird doch von allen Seiten eingeimpft, dass wir möglichst viel für das Alter zurücklegen sollen. Das zur Zeit gesetzlich festgelegte Schonvermögen ist dermaßen lächerlich, dass man schon gewillt ist, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern. Das möchte ich aber eigentlich gar nicht :( . Wenn uns ein großer Teil unseres über Jahrzehnte angesparten Vermögens aus Lebensversicherungen, die wir für das Rentenalter abgeschlossen haben, vom Staat weggenommen wird, muss letztendlich ja irgendwann der Saat auch für mich aufkommen.

  • Da wir ja alle noch nicht wissen, wie das geänderte Gesetz aussehen wird, sag ich mal meine Meinung.


    Im BGB ist ja klar geregelt, das leibliche Kinder herangezogen werden. Daher ist die Schwiegerkindhaftung auch in der Diskussion.
    Wenn es eine Anlehnung an die GS-Regelung gibt, wird nur das Brutto der UHP berücksichtigt. Das finde ich auch (fair), obwohl ich für die komplette Abschaffung des EU plädiere.


    LG frase

  • Das zur Zeit gesetzlich festgelegte Schonvermögen ist dermaßen lächerlich


    Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Schonvermögen. Das Schonvermögen ist individuell zu ermitteln und es betrifft das Schwiegerkind nicht.

    man schon gewillt ist, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern.


    Auch Kinder im Ausland können zur Kasse gebeten werden. Da muss man seinen Wohnsitz schon in ein sicheres Land verlegen, mit dem es keine unterhaltsrechtlichen Abkommen gibt, m.E. enorm aufwändig.


    Wenn uns ein großer Teil unseres über Jahrzehnte angesparten Vermögens aus Lebensversicherungen, die wir für das Rentenalter abgeschlossen haben, vom Staat weggenommen wird


    "Unseres Vermögens" ist sowieso falsch. Es könnte nur auf das Vermögen des Kindes zugegriffen werden. Das Vermögen des Schwiegerkindes ist tabu. Darüber hinaus wird selten Unterhalt aus Vermögen gefordert. Ist ein heißes Eisen für jeden SHT.


    Da wir ja alle noch nicht wissen, wie das geänderte Gesetz aussehen wird


    Ich möchte euren Optimismus nicht bremsen, aber m.E. kommt dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht. Der Hinweis in den Antwortschreiben auf die noch nicht gesicherte Gegenfinanzierung (bei sinkenden Steuereinnahmen) usw. sind deutlich genug.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich möchte euren Optimismus nicht bremsen


    Hallo awi, der Optimismus ist eine Lebensauffassung, die einer lebensbejahenden Grundhaltung entspricht. Diese Haltung hat mich bisher immer gut durch mein Leben begleitet.
    Daher sehe ich den Vorgang trotz der ungeklärten Finanzierung als realistisch an, denn alle Schreiben hatten auch den Inhalt, dass die Umsetzung in diese Legislaturperiode erfolgen soll.
    Ich bin froh, dass du hier als Forumsmitglied deine kompetenten Antworten zur Berechnung des EU abgibst. Das hat bestimmt nicht nur mir geholfen.
    Eine realistische Sicht, hilft auch manchmal die Dinge klarer zu sehen.
    Wenn ich mich recht erinnere, bist du ja eigentlich auch für die völlige Abschaffung des EU!
    Wo wäre deiner Meinung nach der Ansatzpunkt, dieses Vorhaben anzuschieben?
    Änderung BGB?


    LG frase

  • Eine realistische Sicht, hilft auch manchmal die Dinge klarer zu sehen.


    Ich habe inzwischen bei 3 Petitionen mitgemacht, die erste schon vor mehr als 10 Jahren. Die Antwort des Petitionsausschusses war immer: "Kein Handlungsbedarf". Die hier veröffentlichten stereotypen Antworten der Angeschriebenen lassen mich vermuten, dass es wieder nichts wird. Schon jetzt wird auf die nicht geklärte Gegenfinanzierung hingewiesen. Niemand der angeschriebenen Abgeordneten hat sich bisher wirklich intensiv mit EU beschäftigt, sonst wüsste er, dass kaum eine Gegenfinanzierung nötig ist, da der EU fast nichts in die Kassen der Kommunen einbringt, wenn man den enormen Verwaltungsaufwand gegen rechnet.

    Wenn ich mich recht erinnere, bist du ja eigentlich auch für die völlige Abschaffung des EU!


    Richtig. Der Elternunterhalt ist nicht mehr zeitgemäß. Die meisten europäischen Länder haben ihn abgeschafft.

    Wo wäre deiner Meinung nach der Ansatzpunkt, dieses Vorhaben anzuschieben?
    Änderung BGB?


    Eine Änderung des BGB wäre eine Möglichkeit, dafür sehe ich aber zur Zeit kaum Chancen. Man tut sich ja schon bei der 100.000 EUR Grenze schwer. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Verfassungsbeschwerde. Dazu braucht es aber einen Betroffenen, der diesen dornigen Weg geht. Ich hatte schon einmal eine Verfassungsbeschwerde (es ging um die sog. Schwiegerkindhaftung) vorbereitet, da wir mit einer Klage rechneten. Dann knickte der SHT aber ein und meldete sich nicht mehr. Das war vor ca. 10 Jahren.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Guten Morgen,
    ich bin teilweise auch schon skeptisch, was die Umsetzung des Koalitionsvertrages in dem Punkt EU angeht.
    Die Anmerkung, dass die Gegenfinazierung noch nicht geklärt ist, hat mich ehrlich gesagt auch etwas geschockt.
    Zur Zeit denke ich schon positiv denke aber auch über eine Klage nach.
    Die Anwältin hat mich da etwas ernüchtert, aber ich glaube oft, dass die Anwälte irgendwie keine Lust auf so was haben bzw die Honorare da zu gering für sie sind.
    Habe das anze schon mal erlebt.
    Vor das Verfassungsreicht zu gehen finde ich eine gute Idee.
    Wenn hier Mitglieder sind, die sich mit sowas auskennen ist das doch super.
    Gemeinsam sollt ir doch da etwas hinbekommen.
    Aufgeben werde ich auf alle Fälle nicht, wenn das jetzige Vorhaben nicht umgesetzt wird.

  • Also an der Gegenfinanzierung sollte und darf es nicht. Scheitern. Es geht angeblich nur um insgesamt 50 Millionen im Jahr. Die die Sozialaemter mit riesigem Verwaltungsaufwand einsammeln koennen.
    UND: WER Millionen an Gästen aus allen Erdwinkeln verpflegen kann bei dem Staat koennen 50 Millionen Ausfall kein Thema sein.
    Aufruf: Schreibt auch Eure Landtagsabg. An. Die müssen auch aufgeweckt werden - die
    Länder müssen nämlich zustimmen...