Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Für mich spielt durchaus eine Rolle, dass man möglicherweise jahrelang in meiner Lebens und Finanzplanung eingeschränkt wird und Diskussionen führen muss ob man sich selbst noch etwas mehr aufbauen darf oder selbst zum sozialfall wird. Das was wir heute selbst ansparen dürfen reicht später für uns wahrscheinlich auch nicht mehr. Zudem gehört die Pflege zu den Aufgaben eines Sozialstaates.

  • Hi,


    Spahn hat fachlich keine Kompetenz und sollte vielleicht noch einmal die Koalitionsvereinbarung lesen.


    Das sind alles Nebelbomben zur Ablenkung.


    In der Koalitiomsvereinbarung steht klar drin, dass Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab 100 T€ herangezogen werden sollen.


    Darum geht es und darum geht es auch in dem Thread.


    Aufgabe der GroKo ist genau das und nichts anderes. Einfach machen.

  • Zudem gehört die Pflege zu den Aufgaben eines Sozialstaates.

    Ist das so? Steht leider in keinem Gesetz! Wird es auch nicht! Hier ist die Familie an der Reihe.

    Ich hatte das auch lange nicht auf dem Plan, meine Mutter hatte GS bezogen ohne den Rückgriff.

    Alle Anträge habe ich für Sie gestellt, auch die Änderungsanträge usw. Sie hat auch eine kleine Rente, nach einem typischen (ost)deutschen Lebenslauf.

    Reichte narürlich nicht und musste "aufgestockt" werden. Schon damals war mit klar, wie ich ihr finanzielles Leben verbessern kann ohne die Leistungen der GS zu verlieren und tat das auch. Das Geld hat meine Mutter gespart um ihre Enkel gelegentlich zu beschenken, was ihr sehr wichtig war.

    Heute lebt sie im Pflegeheim und hat ein Taschengeld von 114,24€ im Monat. Das Amt muss über 1250€ dazu zahlen, ziehe ich die noch immer vorhandenen GS ab, bleiben bei mit 1100€ hängen. Das legt der "Sozialstaat" aus und versucht mich (und meine Familie) in Regress zu nehmen.

    Wo wären wir aber ohne diese Sozialleistungen?

    Wer schreibt denn hier und kämpft um seine Lebensleistung?

    Keine H4 oder gering Verdiener. Hier sind nur Leute denen es gut geht, besser gesagt, die leistungsfähig sind.

    Die sich durch den Regress in ihrer Lebensplanung eingeschränkt sehen, die ...

    Diskussionen führen muss ob man sich selbst noch etwas mehr aufbauen darf oder selbst zum sozialfall wird

    In einem Punkt bin ich aber anderer Meinung als ichw. Durch EU wird man nicht zum Sozialfall.

    EU ist nur im Höchstmaß ungerecht angelegt. Hier muss ich immer an die Beispiele von awi denken.

    Wer sparsam lebt ist der Dumme, wer sein Pulver verschießt und sich rechtzeitig gut verschuldet führt ein EU freies Leben.


    So zum Thema zurück, noch keine Antwort von den Bundesratsmitgliedern, die ich angeschrieben hatte.

    Freitag ist ja die Sitzung, kann es sein, das man sich hier begeckt halten möchte?


    Was mich aber etwas optimistischer stimmt, ist die Tatsache, dass die Berichterstattung in den Medien langsam das Thema mehr beachtet,

    in welcher Form auch immer.


    LG frase

  • ich meine auch nicht, dass ich akut zum Sozialfall werde. Allerdings kann man ggf. weniger für sich selbst zurücklegen, als dies mit anderer EU-Regelung möglich wäre. Für mich stellt sich die Frage, wenn ich jahrelang EU zahle (leider derzeit absehbar), und dies möglicherweise für zwei Elternteile tun müsste, ob ich so viel zurücklegen könnte, dass es für mich selbst reicht, wenn ich in Rente gehe. Hier sehe ich Defizite.

    Ist

    Wer sparsam lebt ist der Dumme, wer sein Pulver verschießt und sich rechtzeitig gut verschuldet führt ein EU freies Leben.

    dies meine ich. Ich möchte für mich selbst sparen (ohne Kinder, ohne Familie, dadurch Steuerklasse 1), deshalb Eigenheim, und werde darin beschränkt. Wenn man nun hört, dass die ges. Rente jetzt schon nciht reicht, frage ich mich schon, wie ich mir selbst eine ordentliche Pflege im Alter gewähren möchte, wenn ich diese nicht ansparen kann.


    Selbstverständlich ist die Familie in der Pflicht, und das ist grundsätzlich völlig in Ordnung, ganz persönliche Angelegenheiten wie Streit in der Familie mal außer acht gelassen. Aber wo ist die Grenze? Man soll für sich selbst vorsorgen, wird vielleicht für zwei (eigene, noch ohne das Thema Schwiegerkind) Elternteile zur Kasse gebeten, zahlt als Single-Person den höchsten Steuersatz (für die Allgemeinheit). Man will dies für sich selbst durch Eigentum vorsorgen, was durch den Wohnvorteil im Elternunterhalt negativ auswirkt. Zudem wird man bei der Planung von Renovierungen auch eingeschränkt. Und auch in Partnerschaft/Familienplanung muss man rechnen. Den Anwalt zahlt man selbst, wenn keine spezielle Rechtschutz besteht. Das Thema ist sehr komplex, wer sich hier nicht wirklich damit beschäftigt, steht ggf. durchaus alleine da, wenn er sich keinen Anwalt leisten kann. Das halte ich für inakzeptabel!


    Ist aber off topic hier, deshalb Ende an dieser Stelle. Ich gehe davon aus, dass sich das zum Guten wenden wird. Und selbstverständlich muss eine Neuregelung der Gleichheit wegen auch im Falle behinderter Eltern gelten!

  • Keine H4 oder gering Verdiener. Hier sind nur Leute denen es gut geht, besser gesagt, die leistungsfähig sind.

    Das wäre für einen Sohzialstaat allerdings ein echtes Armutszeugnis, wenn diejenigen mit wenig auch noch Unterhalt zahlen müssten... in der Hoffnung , dass diese nicht tatsächlich belangt werden, verstehe ich auch dass sie hier nicht schreiben...

  • Nun "klincke" ich mich kurz ein, auch wenn es kaum einen "interessiert". Zumindest sollte man dieses auch wissen. Ich hatte ja schon ähnliches auf Seite 23 geschrieben. >>> Es "dreht" sich aber "nur" um Kindesunterhalt!


    Auch im "Hartz4 Bereich" muss man Unterhalt zahlen und ist keine Seltenheit, meistens haben die Leute Unterhaltsurkunden. Man hat so gut wie keine Chance diese abzuändern.


    Auf Veranstaltungen sind sehr viele doch überrascht, dass dieses so überhaupt geht bzw. dass es im SBG Aufstocker durch Unterhalt gibt. Ich kenne selber sehr viele Patchwork Familien und hatte eine gute Bekannte im Jobcenter. Gibt aber zwei Seiten im Jobcenter. Man versucht Unterhalt zu "besorgen" für die meistens Alleinerziehende oder man versucht Unterhalt zu "stoppen" wenn einer zahlt(meistens Männer). Über die Urkunden spricht man im Jobcenter übrigens von Vermittlungshemmnissen, weil dieses schwere Fälle sind. >>> Meistens bleibt diese Gruppe auch Kunde, weil die Ämter keine gute Arbeit haben(eher Niedriglohn).


    Dies ist aber keine Philosophie, sondern auch ein Teil der Wahrheit. Auch wenn es hier um Elternunterhalt geht, ist es doch zumindest manchmal interessant für einige.

  • Auch im "Hartz4 Bereich" muss man Unterhalt zahlen und ist keine Seltenheit,

    Eine solche Aussage nenne ich schlichtweg Fake News.


    Zitat

    § 1603 Leistungsfähigkeit

    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

    Ich kann mir einen solchen Fall nicht vorstellen.

    Liefere den Beweis durch Fakten.

    Gerichtsurteil oder Fallbeispiel mit Zahlen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich schreibe wie erwähnt "nur" vom Kindesunterhalt, hat nichts mit Elternunterhalt zu tun. Zumindest weiß ich darüber nichts.


    Aber: Man bekomme ALG2 und muss daher nicht zahlen ist totaler "Blödsinn". Az.: 2 UF 213/15


    Hier ist das Familienrecht deutlich härter als das Sozialrecht, dies führt aber auch immer wieder zu Problemen.


    Gerade bei Kindesunterhalt wird mit fiktiven Einkommen gerechnet, gesteigerte Erwerbsobliegenheit..... Ich kenne keinen Richter(in) der dies anders sieht.. Aber "zwei" Bewerbungen oder es "versuchen" auf dem Arbeitsmarkt ist eindeutig zu wenig. >>> Wer Kinder in die Welt setzt........Ohne Urkunde kann es leichter werden nicht zu zahlen im Sozialrecht (kann vielleicht klappen), ist aber aus meiner Sicht sehr schwierig im Familienrecht. Die meisten wollen auch zahlen(die ich kenne). >>> Bei Ehegattenunterhalt ist es aber wohl doch noch anders.


    Bei Unterhaltsurkunden(meistens vom Jugendamt) ist es noch anders. Das Bundessozialgericht hat bereits 2010 darüber entschieden B 4 AS 78/10 R . Oder siehe auch L6 AS 32/12 B ER > Landessozialgericht Kiel 23.03.2012


    Den Paragraphen 11 B Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 SGBII kennen mittlerweile sehr viele Jugendämter und lehnen daher grundsätzlich auch immer eine Abänderung ab(sonst würde es sich um Unterhaltsvorschuss handeln). Sind wohl unterschiedliche "Töpfe" im Haushalt Vorschuss oder ALGII. >>> Ich bin kein Anwalt und weiß auch nicht alles über die unterschiedlichen Sozialsysteme.


    Bedeutet oft bei Urkunden in der Praxis: Der/Die Unterhaltspflichtige zahlt den vollen Kindesunterhalt(hat dabei auch ein gutes Gefühl gegenüber den Kindern) und landet aber unter dem Existenzminimum und stockt nun wieder auf. >>> Machen sehr viele in meinem Kreis, weil man meistens keine andere Wahl hat. >>> Dem AG sagen"Ich brauche 2700,- Brutto" für Unterhalt ist nicht vorgesehen und man wird wohl für geisteskrank erklärt von der Wirtschaft. Gerade bei Patchworkfamilien geht es manchmal auch nicht anders.


    Möchte die Frau oder der Mann den Kindesunterhalt einstellen trotz Titel ist es strafbar und eine Verletzung der Unterhaltspflicht. Bei einer Abänderung ist wieder das unterhaltsrechtliche Einkommen entscheidend und dort ist Arbeitslosengeld anrechenbar bei der Verpflichtung des Zahlenden. Bei dem Berechtigten aber nicht. Wegen Gerichtskosten(Unterhalt hat Vorrang) oder Gründe für eine Abänderung verzichten sehr viele auf Abänderung der Titel(war die Aussage von einem Anwalt). Auch die Jobcenter haben dies mittlerweile so verstanden, sind aber damit nicht zufrieden. Für die Vermittlung geht es um sozialpflichtige Arbeitsplätze, diese können aber auch 451,- bedeuten im Sozialrecht. Natürlich kann man damit keinen Unterhalt zahlen, aber man muss.


    Nun noch ein Beispiel: Eine Bekannte arbeitet im Discounter und zahlt den Unterhalt der DDT 379,- im Monat(Kind der dritten Stufe), der Betrag wird bei der Berechnung SBGII wieder abgezogen. Wenn die Frau ca. 2400 Brutto verdienen würde, brauchte sie nicht zum Amt. Eine andere Stelle zu finden ist leichter gesagt als getan.


    Vielleicht gibt es auch ganz andere Fälle, aber ich erlebe es ganz anders schon seit Jahren. Ich habe persönlich auch sehr viel über die Thematik mit Anwälten gesprochen. Aussage war einmal: Für uns Anwälte ist diese Problematik zwischen Sozial- und Familienrecht sehr schön, weil wir damit immer Geld verdienen können.


    Bitte daran denken> Ich schreibe über Zahlung Kindesunterhalt

  • Az.: 2 UF 213/15


    Hier ist das Familienrecht deutlich härter als das Sozialrecht

    So allgemein kann man das nicht sagen, bei Kindesunterhalt könnte es durchaus so sein und mit Recht.

    Ich verweise noch einmal auf unser Grundgesetz Art 6, Absatz 2.


    Es kommt aber wie immer auf den Einzelfall an.


    Meiner Meinung nach will sich der UHP durch Arbeitslosigkeit einer Unterhaltszahlung für sein Kind entziehen.


    Ich zitiere aus einigen Stellen des Urteils.


    "und er trotz entsprechender Auflagen der Gerichte keinerlei Erwerbsbemühungen nachweist."


    "Der Antragsgegner habe im Übrigen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht genügt. Der Hinweis des Antragsgegners auf eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung und auf den aktuellen Bezug von Sozialleistungen reiche dafür nicht aus, seine Leistungsunfähigkeit zu begründen."


    "Wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese bei gutem Willen ausüben könnte, können deswegen nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden."


    "Der Beweis, dass für den Unterhaltspflichtigen keine reale Erwerbsmöglichkeit für eine Vollzeittätigkeit besteht, wird regelmäßig mangels gegenteiliger Erfahrungssätze nur durch den Nachweis zu führen sein, dass der Unterhaltspflichtige sich hinreichend um eine Erwerbstätigkeit bemüht hat. Hierzu reicht es nicht aus, dass er sich auf die ihm vom zuständigen Jobcenter unterbreiteten Stellenangebote bewirbt"

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Muss nun los zur Arbeit.


    Mich beschäftigt eher die Thematik mit Unterhaltsurkunden(habe selber eine) und habe nur als Beispiel ein Urteil ohne Urkunde angefügt.


    Du hast natürlich Recht mit Einzelfällen und ich wollte dir eher mal die Probleme mit den Urkunden in der "Arbeitswelt" bzw. im Sozialrecht in der Praxis näher beschreiben. Nur Kindesunterhalt!


    P.S.: Mein Chef weiß auch über meine Urkunde Bescheid und habe Glück mit Ihm, es gibt auch Firmen dort wird so etwas nicht gerne gesehen. Wohl wegen Pfändungen.

  • So, morgen tagt der Bundesrat. Mal sehen ob der Antrag von SWH es in die Ausschüsse schafft.

    Die diversen Anfragen von uns haben ja den Ausschuss für Arbeit und Soziales im BMAS schon gut beschäftigt.

    Mal sehen ob Frau Tack mit Ihrer Antwort als Sprecherin dieses Ausschusses ihr Wort halten kann.

    Spannend wird ja auch noch der Umsezungstermin, denn die Legislaturperiode dauert ja noch etwas an.


    LG frase