Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/43.html
    "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). Es wird vermutet, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen nach Satz 1 die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet"


    Es geht um die unterhaltspflichtigen Personen, nicht um das Einkommen deren Ehepartner

    Woraus liest du, dass es nicht auch um das Einkommen der Ehepartner geht... :)

  • Wenn das jetzt durchgeht , wie sieht das denn dann mit sonstigem Ersparten u. Altersvorsorgevermögen aus ? Wird das dann noch geprüft und bleibt es bei der bisherigen Schonvermögensformel ? Wird das mit berücksichtigt ? Ich finde die Freibeträge nämlich auch nicht besonders üppig , wenn man nur darauf im Alter angewiesen ist. https://www.finanztip.de/elter…unterhalt-schonvermoegen/ Und wieso bekommt man überhaupt vorgeschrieben, wie viel man im Alter auf der hohen Kante haben darf ? Ich meine, man spart das doch nicht sein Leben lang , damit man dann die Eltern davon unterstützen muss, sondern das man im Alter selbst eben nicht auf den Unterhalt der Kinder/Amt angewiesen ist. Oder einfach auch nur , weil man es im Alter richtig gut haben will. Da empfinde ich so vorgebene Summen schon als Unrecht .

  • Wenn das jetzt durchgeht , wie sieht das denn dann mit sonstigem Ersparten u. Altersvorsorgevermögen aus ? Wird das dann noch geprüft und bleibt es bei der bisherigen Schonvermögensformel ? Wird das mit berücksichtigt ? Ich finde die Freibeträge nämlich auch nicht besonders üppig , wenn man nur darauf im Alter angewiesen ist. https://www.finanztip.de/elter…unterhalt-schonvermoegen/

    Das wird abzuwarten sein. Vermögen, dass das Schonvermögen/Altersvorsorgevermögen übersteigt wird - solange der UHP noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat - in eine Monatsrente, abhängig vom Alter des UHB, umgerechnet und dem Einkommen hinzugefügt.


    Bei einem UHP, der die Regelaltersrente bereits erreicht hat, wird das gesamte Altersvorsorgevermögen (abzüglich Notgroschen usw.) ebenfalls in eine Monatsrente, abhängig vom Alter des UHP, umgerechnet und dem monatlichen Einkommen hinzugefügt.


    Wenn das so beibehalten wird, kommen sicher die wenigsten auf ein Jahreseinkommen über 100.000 Euro.

  • Hallo, so ist der Deutsche, die 100.000,-- Euro im EU noch nicht durch, schon wird gerechnet 100.000,-- Euro im Jahr

    an Einkommen als Freibetrag ist auch noch nicht hoch genug.. Wenn das so wäre, wären alle Statistiken das Papier nicht Wert auf dem

    sie geschrieben sind. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen, ich glaube nicht mal 1 Prozent hier im EU-Forum

    kommen für ihre Person auf 100.000,-- Euro Einkommen im Jahr.


    Also, ich würde mich sehr freuen wenn der Freibetrag von 100.000,-- € für uns alle kommt. Ich bin zur Zeit noch nicht von EU betroffen,

    freue mich aber für alle jungen Menschen, wenn das Gesetz durchkommt, denn ihre Zukunft wird dadurch berechenbarer.


    Jede Menge Menschen werden jubeln, wenn das Gesetz so in Kraft tritt, ich auf jeden Fall.

  • Das hat nichts mit der Nationalität nichts zu tun , finde ich . Kinder die immer ein gutes Verhältnis zu Ihren Eltern hatten , unterstützen Sie eh freiwillig ohne das zu hinterfragen.


    Aber wie ist das zum Beispiel wenn jemand darauf zu spart schon mit 55 in die Rente zu gehen ? Er verzichtet im Gegensatz zu anderen für dieses Ziel viele Jahre, und wird dann eiskalt vom Elternunterhalt erwischt . Nur mal so ein Beispiel .

  • Das hat nichts mit der Nationalität nichts zu tun , finde ich . Kinder die immer ein gutes Verhältnis zu Ihren Eltern hatten , unterstützen Sie eh freiwillig ohne das zu hinterfragen.


    Aber wie ist das zum Beispiel wenn jemand darauf zu spart schon mit 55 in die Rente zu gehen ? Er verzichtet im Gegensatz zu anderen für dieses Ziel viele Jahre, und wird dann eiskalt vom Elternunterhalt erwischt . Nur mal so ein Beispiel .

    :thumbup::thumbsup::thumbup:

  • Woraus liest du, dass es nicht auch um das Einkommen der Ehepartner geht... :)



    Weil der §43 SGB XII bis jetzt so in der Rechtsprechung ausgelegt wurde, z.B. im BGH, Urteil vom 08.07.2015 - XII ZB 56/14


    Es gibt meines Wissens kein Urteil, wo das Einkommen des Ehepartners + das Einkommen des UHPs zusammengerechnet worden wären um auf eine Überschreitung der 100T Grenze überprüft zu werden.


    Man könnte sich einen eher konstruieren Fall vorstellen, wo die unterhaltspflichtige Person einen sehr reichen Ehepartner hat und durch den Taschengeldanspruch auf mehr als 100T Euro "Einkommen" kommt.. aber ich glaube nicht, dass deine Frage darauf abzieht


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • So Antwort aus Schleswig-Holstein....


    „Sehr geehrte... ,

    bei der Initiative von Schleswig-Holstein in Drs. 135/19 geht es um die familiäre Einstands- und Unterhaltspflicht, die zwischen den Kindern und ihren Eltern besteht. Bei dem in der Vorlage geltend gemachten jährliche Gesamteinkommen geht es deshalb nur um das Einkommen des Kindes bzw. der Kinder, nicht jedoch um das Familieneinkommen, das sich aus dem Verdienst des Kindes und Ehepartners zusammensetzt.

    Hier finden Sie eine kurze inhaltliche Zusammenfassung der schleswig-holsteinischen Initiative und die Drucksache mit dem vollen Wortlaut: https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=19-976-10

    Bitte beachten Sie, dass der Entschließungsantrag am 14. April 2019 erstmals im Bundesrat vorgestellt wurde. In der kommenden Woche befassen sich die Ausschüsse damit, bevor das Plenum voraussichtlich am 17. Maientscheidet, ob es die Entschließung fassen möchte oder nicht. Spricht es sich für die Entschließung aus, dann wird diese an die Bundesregierung weitergeleitet. Da Entschließungen des Bundesrates grundsätzlich keine bindende Wirkung haben, ist es der Bundesregierung freigestellt, ob sie das Anliegen aufgreift oder nicht.“



  • ich weiß nicht welche Statistiken dir vorliegen und wie du auf "nicht mal 1 Prozent hier" kommst, aber ich denke, daß es ein Zeitpunkt absehbar sein könnte, wo ein "durchschnittlicher Unterhaltspflichtiger" mehr als 100T verdient


    solche Gesetze werden nicht jährlich nachjustiert, nicht mal alle 10 Jahre ,so zumindest die Erfahrung mit dem §43 SGB XII bis jetzt


    es kann insbesondere für "alle jungen Menschen" eben wichtig sein, dass der Freibetrag nachhaltig wird und auch noch in Jahren und Jahrzehnten die potenziellen Unterhaltspflichtige schützt, für diesen Zweck sind 100T m.E. nicht hoch genug


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Sorry, bei mir hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen, es sollte nicht 1 Prozent (Erreichung des Freibetrages) sondern 10 Prozent heißen.

    Natürlich bin auch ich der Meinung, dass ein höherer Freibetrag wünschenswert ist, aber dieser Wunsch hat zur Zeit

    keine politische Mehrheit und wird sich dadurch zum jetzigen Zeitpunkt nicht verwirklichen lassen. Deshalb bin ich

    der Meinung wir könnten jubeln, wenn ab 01.01.2020 schon mal der Freibetrag von 100.000 Euro im Gesetz steht.


    Für viele wäre es eine große Erleichterung.