Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Artikel in der Süddeutschen Zeitung:


    https://www.sueddeutsche.de/po…heil-gesundheit-1.4421483


    Darin steht auch:


    Aus einem internen Entwurf des Arbeitsministeriums geht hervor, dass Heil plant, nur die Angehörigen von behinderten Menschen zu belasten, die mehr als 100 000 Euro im Jahr verdienen. Er begründet seinen Schritt damit, eine "verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung" vermeiden zu wollen, heißt es in dem Papier, das der ddeutschen Zeitung vorliegt. Mit diesem Vorschlag geht Heil noch über den Koalitionsvertrag hinaus.



    Den Hinweis bezüglich "verfassungsrechtlich bedenklicher Ungleichbehandlung" finde ich richtig.



  • Hört sich -erstmal- super an! Endlich ist mehr Musik in diesem Thema!

    Ob dies u.a. an unseren zahlreichen Mails liegt?! ;-)


    Es wäre wirklich klasse, wenn unsere Herren Abgeordnete zum 01.01.20 endlich mehr Gerechtigkeit schaffen könnten!

  • Habe selten soviel Inkompetenz „gelesen“, wie in diesem Forum. Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn. Und wie bisher wird natürlich nur auf das Einkommen des potentiellen Unterhaltsschuldners und nicht (auch) auf das des Ehegatten abgestellt. Das Einkommen des Ehegatten ist bisher nur berücksichtigt worden, um den Selbstbehalt von 1.800 € zu ERHÖHEN, nicht, um die Einkommensgrenze auszuschöpfen! Mir tun vom Lesen der letzten Kommentare schon die Augen weh!

  • Habe selten soviel Inkompetenz „gelesen“, wie in diesem Forum. Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn. Und wie bisher wird natürlich nur auf das Einkommen des potentiellen Unterhaltsschuldners und nicht (auch) auf das des Ehegatten abgestellt. Das Einkommen des Ehegatten ist bisher nur berücksichtigt worden, um den Selbstbehalt von 1.800 € zu ERHÖHEN, nicht, um die Einkommensgrenze auszuschöpfen! Mir tun vom Lesen der letzten Kommentare schon die Augen weh!

    Hi Schamane, hilf uns doch einfach mit Deinem Fach Know How und unterstütze uns.


    Mich wuerden z.B. Deine Gedanken zu Zuschlaegen und Abzugsposten bei den 100 T€ interessieren.


    Was ist mit der Altersvorsorge, erhöhte Miete, doppelte Haushaltsfuehrung, Krankheitskosten, besondere Werbungskosten, Kindesunterhalt.


    Werden diese Betraege, wie bisher, neutralisiert? Nach meiner laienhaften Auffassung schon, sonst hagelt es Klagen.

  • Habe selten soviel Inkompetenz „gelesen“, wie in diesem Forum. Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn. Und wie bisher wird natürlich nur auf das Einkommen des potentiellen Unterhaltsschuldners und nicht (auch) auf das des Ehegatten abgestellt. Das Einkommen des Ehegatten ist bisher nur berücksichtigt worden, um den Selbstbehalt von 1.800 € zu ERHÖHEN, nicht, um die Einkommensgrenze auszuschöpfen! Mir tun vom Lesen der letzten Kommentare schon die Augen weh!

    Dir ist schon klar wozu ein Forum dient? "Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn." Du unterstellst zudem mit Deiner Aussage das politische Entscheidungen stehts rational sind. Das ist ziemlich mutig (oder naiv).

  • Das ist keine Unterstellung, sondern hat rechtliche Gründe! Art. 3 GG gebietet die Gleichbehandung im Vergleich zur entsprechenden Regelung bei der Grundsicherung! Es gibt keinen einzigen sachlichen Grund, die Rechtslage hier anders zu gestalten, so einfach ist das! Schönes WE an alle, mein obiger Kommentar war nicht böse oder abfällig gemeint!

  • Habe selten soviel Inkompetenz „gelesen“, wie in diesem Forum.

    Dann bringe doch bitte mal deine Kompetenz in das Forum ein. Du bist doch Jurist, wie du schreibst. Aber was du hier verzapfst ist nur Hetze. Allerdings Hetze ohne Substanz.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Habe selten soviel Inkompetenz „gelesen“, wie in diesem Forum. Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn. Und wie bisher wird natürlich nur auf das Einkommen des potentiellen Unterhaltsschuldners und nicht (auch) auf das des Ehegatten abgestellt. Das Einkommen des Ehegatten ist bisher nur berücksichtigt worden, um den Selbstbehalt von 1.800 € zu ERHÖHEN, nicht, um die Einkommensgrenze auszuschöpfen! Mir tun vom Lesen der letzten Kommentare schon die Augen weh!

    Wenn Dir die Augen vom Lesen wehtun, würde ich Dir empfehlen, einfach nicht mehr in diesem Forum zu lesen. Ich bin (fast) sprachlos über Deinen Kommentar. Da nützt auch Deine nachträgliche "Entschuldigung" nichts, dass Du es nicht böse oder abfällig gemeint hast. Es soll hilfreich sein, vor Abgabe eines Kommentars nachzudenken.

  • Meine Fragen habe ich ja oben abgeschickt, aus meiner Sicht nicht nicht betrachtet.


    Gleichbehandlung:


    Meine Schwester ist Beamtin mit einem hohen Netto, aber geringen Brutto.


    Wenn auf das Bruttogehalt abgestellt wird, stellen sich die Beamten äusserst gut da. Als Beamter 100 T€ zu bekommen ist noch schwieriger, da die Sozialversicherung anders läuft.


    Wir müssen JETZT Einfluss nehmen, das Tor ist offen.


    Nun müssen wir der Bundesregierung helfen, das kein Schrott rauskommt.

  • Also, bis zum Ergehen der Gesetzesänderung gehe ICH davon aus, dass die Berechnungsmodalitäten bleiben wie sie sind - heißt Wohnwert Anrechnung und ggf. Einbringung des ersparten Altersvermögens nach Rentenbeginn im Verhältnis zur statistischen Restlaufzeit, in diese jährlich heruntergebrochen.

    Mit Freibeträgen, wie bisher.


    Gerne wird aber eine künftige Beschränkung auf das steuerliche Nettoeinkommen erwartet.


    Also, ICh werde bei 100.000 EUR so oder so nicht mehr betroffen sein - "leider"......

  • Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Antwort auf die Frage, was passiert mit den "Altfällen", wenn der Gesetzgeber die 100.000 € Grenze beim Elternunterhalt tatsächlich einführt. Mit Altfällen meine ich, wenn Unterhaltspflichtige bereits Zahlungen leisten, egal ob "freiwillig" oder gerichtlich verpflichtet

  • @All


    Ich verdiene leider 101.000 € und mich wuerde interessieren, ob die ueblichen Abzugsposten gelten werden.


    Einfach hart 100 T€ waere eine Katastrophe.


    Münchner sind betroffen. Dessauer nicht, obwohl der Muenchner mit den 100 sicher nicht soviel uebrig bleibt wie dem Dessauer.


    Gibt es da fundierte Einschaetzungen?

  • Die Berechnung der 100.000 € Grenze ist recht simpel.

    Jeweilige Einkunftsart minus jeweilige Werbungskosten,

    ist die Summe daraus unter 100.000 € , dann kein Unterhalt, ist die Summe über der Grenze, dann kann Unterhalt gefordert werden und es gelten dann die üblichen Regelungen zur Berechnung der Leistungsfähigkeit

  • Unikat


    Danke Dir. Wenn ich das richtig verstehe, ueber 100 gilt der bisherige Berechnungssalat mit Freibetrag, Altersvorsorgenabzug und das ganze Kram und unter wird gar nicht mehr geprüft?


    Na, was fuer eine Sauerei. Meine Schwester hat als Beamtin knapp unter 100 und wesentlich mehr Netto als ich.

  • Von den genannten 101.000 € Brutto werden noch die steuerlichen Werbungskosten abgezogen, das Ergebnis sollte dann wohl unter 100.000 € liegen ? und somit kein Unterhaltsanspruch ? so ist die bisherige Berechnung bei Grundsicherung, wird wohl auch bei Hilfe zur Pflege, etc, so sein