Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • dem Artikel liest es sich m.E. allerdings anders:

    https://www.br.de/nachrichten/…-entlastet-werden,ROY0WIq


    "Der sogenannte Mindestselbstbehalt liegt aktuell bei monatlich 1.800 Euro netto pro Person, bei Verheirateten sind es monatlich gut 3.200 Euro netto. Diese Beträge würden durch den geplanten Gesetz-Entwurf deutlich steigen."

    dümmer gehts nimmer ;(


    der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt ist Sache der Gerichte und hat mit der 100.000 € Grenze nichts zu tun

  • Und wie ist jetzt der Stand. Haben die Länder dafür oder dagegen entschieden?

    Bis jetzt gibt es noch gar keinen Stand. Änderungsentwurf zum Elternunterhalt wird erst im Bundestag beraten. Soweit ich informiert bin, gibt es da erste, zweite und dritte Lesung. Wenn der Bundestag sein O.k. gibt, geht das ganze in den Bundesrat, in dem die Länder vertreten sind. Und ob die zustimmen steht in den Sternen

  • eef :


    Ja, das ist richtig. Am 12.4. war EU als TOP auf der Bundesratssitzung und wurde anschliessend an verschiedene Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Stand dann als TOP auf einer der nächsten Sitzungen des Bundesrats (glaube im Mai), wurde dann aber kurzfristig wieder abgesetzt.


    Also im Bundesrat ist bisher noch nichts entschieden worden.


    Das steht aber auch alles hier im Thread ein paar Seiten vorher. Am besten nochmal in Ruhe alles durchlesen.

  • Es war die Überlegung, ob der Bundesrat einen Entschließungsantrag an die Regierung stellt. Da diese sich aber bereits mit dem Thema beschäftigt, ist die Entschließung derzeit nicht mehr nötig und der BR wartet vermutlich ab.

    Ich denke, wenn der BR generell ablehnend der Sache gegenüberstehen würde, hätte er nicht über einen Entschließungsantrag nachgedacht bzw. die Ausschüsse beauftragt. Daher hoffen wir mal weiter.

  • Wobei sich ja seine Antworten wohl eher nur auf den Bundestag beziehen. In "seinem" Ausschuss sitzen 41 Leute, da kriegt man zumindest mal ein gutes überparteiliches Stimmungsbild.


    Entscheidend sind leider am Ende die Länder. Hoffentlich heben die den Daumen.

  • Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass dieses "Arbeitspapier" im Finanzministerium zur Abklärung liegt.


    Was spricht dafür:

    - Koalitionsvertrag

    - Antrag SWH im Bundesrat

    - Empfehlung des Petitionsausschuss

    - vorhandenes Arbeitspapier

    - veröffentlichte Äußerungen in Abgeordnetenwatch


    Was dagegen:

    - unklare Finanzierung

    - noch kein Gesetztentwurf

    - Bundesratsentcheidung

    - Folgen der Europawahl für die regierungskoalition


    Mein Eindruck: Es geht was und es geht in die richtige Richtung.


    LG frase

  • Liebe Mitstreiter in diesem Forum, es freut mich zu sehen, dass wir immer mehr werden. Wenn viele Jüngere wüssten,

    was auf sie zukommen kann , wenn der EU nicht geändert würde, würden die Unterschriften für die Petitionen

    zum EU in die Tausende schießen. Aber man merkt erst als Betroffener wie Ungerecht dieses System ist und es absolut

    dringlich ist hier was zu ändern. Wenn man tagtäglich sieht mit welchen Lappalien unsere Politiker beschäftigt sind,

    wundert es doch schon sehr warum der EU noch nicht geändert wurde.


    Aber ich gehe fest davon aus, dass sich spätestens zum 01.01.2020 etwas tut, wir sollten auch nicht alles schlecht reden,

    es ist Bewegung drin. Wir werden hier im Forum immer mehr und das tut auch gut, man weiß man steht mit diesem

    großen Problem nicht allein da. Es tut auch sehr gut, in diesem Forum immer wieder zu lesen, wie ihr Euch einsetzt.

    Vielen Dank. Es wird und muss gelingen den EU zu ändern.

  • Wo kann man diese Petitionen unterschreiben? Ich hatte schon mal gegoogelt, aber nichts gefunden. Hätte jemand einen Link/LInks für mich?


    Und darf ich eine ganz blöde Frage stellen? Am Wochenende ist ja Wahl. Welche Parteien sind definitiv FÜR die Änderungen im Elternunterhalt. Ihr wisst das bestimmt sofort … ich müsste jetzt erst einmal mühsam suchen. Das wäre sehr nett!

  • Für mich ist das wie eine Achterbahnfahrt ... mal glaube ich, dass sich was ändern wird dann wieder nicht.

    Heute habe ich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Antwort auf meine zweite Email erhalten:
    Das Zünglein an der Waage bleibt wohl der Bundesrat ...

    Sehr geehrter Herr XXXX,


    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Mai 2019. Mit dieser erbitten Sie erneut Informationen zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung einer Unterhaltsrückgriffgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern mit einem Einkommen von bis zu 100. 000 Euro im Jahr.


    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe" (Angehörigen-Entlastungsgesetz) erarbeitet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.


    Nach erfolgter Abstimmung wird der Gesetzentwurf auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht und kann unter

    http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetze.html abgerufen werden.


    Mit freundlichen Grüßen