Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt

  • Hallo zusammen,


    kurz zur Situation:
    Ich habe mit meiner uneheliche Expartnerin ein Kind mit 8 Monaten zusammen.
    Aufgrund Trennung wird Sie nun wohl Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt fordern.
    Ich zahle es natürlich dann auch!


    Kurz zu meiner Situation:
    Einnahmen :
    - Mein Durschnitts Netto-Lohn der letzten 12 Monate: 2112,60 € - Fürs Kindergeld in Abzug zu bringen 5% -> 2006,97 €
    Ausgaben monatlich:
    - 3 Kredite ( 1x 100 Euro entstanden währende der Beziehung , 2 Kredite ausserhalb Beziehung vorher entstanden = 400 ) = Summe 500 €
    - Versicherungen ( Riester / Lebensversicherung / Unfallversicherung ) = Summe 200 €
    - Miete 600 Euro Warm


    Kurz zur Situation meiner Exfreundin:
    Einnahmen VOR der Geburt
    - Nettoeinkommen geschätzt 1700 € + 200 € Kindergeld ( sie hat bereits ein Kind ausvorangeganer Ehe )
    Einnahmen NACH der Geburt noch bis Mai 2018
    - Elterngeld 1100 € + 400 € Kindergeld ( unser gemeinsames Kind erhöht das Kindergeld (
    Einnahmen ab Mai 2018
    - Kindergeld 400 € - da Aufnahme Job erst wieder ab November 2018 geplant ist zu 50%
    Vorraussichtliche Einnahmen dann ab November 2018
    - Nettolohn ca. 850 € + 400 € Kindergeld


    Jetzt diverse Fragen:
    Laut Düsseldorfer Tabelle werde ich eingruppiert in Gruppe 1901-2300€ + Höherstufung aufgrund unterhaltspflich nur einem Kind gegenüber = Stufe 2301-2700
    -> Daraus resultiert eine Unterhaltspflich dem Kind gegenüber von 383 € abzgl. hälftiges Kindergeld 112,50 € = 270,50 €
    IST DAS SO KORREKT?


    Nächste Frage zum Thema Betreuungsunterhalt.
    Wie hoch fällt dieser auf, und welche Ausgaben sind meinerseits noch abzuziehen von meinen Einnahmen.
    Unter Berücksichtigung der 5% und des Kindesunterhaltes 270,50 bleiben nach meiner Rechnung: 2006,97 - 270,50 € = 1736,47
    Dürfen Kredite Versicherungen und Miete in Bezug auf Betreuungsunterhalt nun noch abgezogen werden?
    Wie hoch ist der Selbstbehalt für mich?


    Wie berechnet sich, was der Frau zusteht?
    Und wie berechnet sich was ich zahlen kann?


    Sollten euch Zahlenwerke fehlen, bitte um Rückinfo


    Danke für eure Antworten

  • Hallo Alfi1984xy,


    Kindergeld ist kein Einkommen der EX.


    Entsprechend deines bereinigten EK zahlst du Kindesunterhalt.


    Zur Berechnung des Betreuungsunterhaltes gilt folgendes:


    Dein bereinigtes EK minus KU = Berechnungsgrundlage des Betreuungsunterhalt.


    Dann werden beide EK addiert (Elterngeld minus 300€, plus dein EK nach Zahlung KU) und durch 2 geteilt.


    Dir muss ein SB von 1200€ bleiben.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    demnach verbleiben mir EK bereinigt 2006,97 - 270,50 € KU = 1736,47 € Berechnungsgrundlage


    Addiert wird dazu ihr EK VOR der Geburt 1700 € oder ihr EK Elterngeld aktuell 1100 €?
    Nach deiner Angabe Elterngeld 1100 € - 300 € ( woher kommen die? ) = 800 €


    = 800 € + 1736,47 € = 2536,47 € , geteilt durch 2 = 1268,24 €


    Das bedeutet ich muss ausgleichen 1736,47 € - 1268,24 € = 468,23 € ?


    Wonach richtet sich mein Selbstbehalt?
    Werden Kredite angerechnet?


    Bitte nochmals um detailiertere Aufstellung.


    DANKE

  • Hallo,


    Mein Durschnitts Netto-Lohn der letzten 12 Monate: 2112,60 € - Fürs Kindergeld in Abzug zu bringen 5% -> 2006,97 €


    hier wird das halbe KG noch nicht abgezogen. Hältiges KG wird vom Bedarf abgezogen.


    Wonach richtet sich mein Selbstbehalt?


    http://www.familienrecht-heute…bstbehalt-mangelfall.html


    ach deiner Angabe Elterngeld 1100 € - 300 € ( woher kommen die? ) = 800 €


    Hast du doch oben geschrieben? ( Eltergeld muss beantragt werden).


    Es ist immer schlecht wenn der Fragende schon selbst eine "Berechnung" vorgenommen hat


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    in Ergänzung zu edy: hier werden Meinungen ausgetauscht. Es wird geholfen, den richtigen Weg zu finden. Deshalb ja auch immer der Hinweis auf qualifizierte gemeinnützige Hilfsorganisationen oder aber auch das Jugendamt, einen Anwalt. Aber, ein Forum wird nie eine Ersatzfunktion haben, darf es nicht, geht auch nicht, einfach weil die Akte nicht vorliegt. Bitte nimm die Beratung in Anspruch, die vor Ort angeboten wird. Mit allen Unterlagen u.s.w., die du mitbringen musst. Dann weiss man auch, wie das Gericht in der Region arbeitet. Das ist ganz wichtig.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,
    ich versuche mal mit den gemachten Angaben deine Fragen zu beantworten.


    Mit deinem durchschnittlichen Einkommen in Höhe von 2112,60 Euro abzügl. der 5% Pauschale (105,63 Euro) verbleiben dir 2006,97 Euro damit wärst du der Einkommensgruppe 2 zuzuordnen.
    Bei der Berücksichtigung des Beitrages für die Riesterrente kommt es darauf an wie hoch das Vorjahresbrutto war? Bei der Lebensversicherung ob es sich dabei auch um einen Vermögensbildung handelt?


    Um was für eine Art von Krediten handelt es sich denn bzw. für was wurden sie aufgenommen?


    Miete ist bereits im Selbstbehalt enthalten.
    Ich habe jetzt erstmal die Versicherung etc. nicht berücksichtigt weil die Angaben fehlen.


    Zur Berechnung:
    Kindesunterhalt:
    Ich gehe davon aus, dass man dich in Einkommensgruppe 1 einstufen würde da du nicht in der Lage sein wirst den vollen Unterhalt für beide Unterhaltsberechtigten zu zahlen. Dazu später. (Eine Höherstufung in Einkommensgruppe 3 würde entfallen da du 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet bist (Mutter u. KInd). Bei der Düsseldorfer Tabelle kommt es nicht nur auf die minderjährigen Kinder an sondern auf die Gesamtzahl der Unterhaltsberechtigten).
    Bedarf Kind ab 01/18 348 Euro - 97 Euro (hälftiges Kindergeld) = 251 Euro


    Betreuungsunterhalt:
    Beim Betreuungsunterhalt kommt es darauf an was in deinem Fall die Mutter vor der Geburt des Kindes durchschnittlich verdient hat. Nach deinem Angaben (1700 Euro) heißt der Bedarf der Mutter beträgt 1700 Euro. Kindergeld für die Kinder (egal ob gemeinsam oder nicht) wird nicht als Einkommen bei der Mutter berücksichtigt.
    Einkommen der Mutter wird vom Bedarf abgezogen.
    Elterngeld nach deinen Angaben 1100 Euro abzügl. von 300 Euro wird vom Bedarf in Höhe von 1700 Euro abgezogen
    1700 Euro - 800 Euro (1100 Euro - 300 Euro) = 900 Euro.


    Bei den 300 Euro handelt es sich um den Sockelbetrag der nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (eine Art Freibetrag). Voraussetzung ist das die Kindesmutter 12 Monate EIterngeld bezieht und nicht 24 Monate dann würde sich der Sockelbetrag reduzieren auf 150 Euro monatlich.


    Anders als beim Ehegattenunterhalt werden beim Betreuungsunterhalt die Einkommen nicht addiert.


    Von deinem bereinigten Einkommen 2006,97 Euro - 251 Euro Kindesunterhalt verbleiben 1755,97 Euro für den Betreuungsunterhalt.
    Der Selbstbehalt beträgt 1200 Euro. Heißt 555,97 Euro die du an Betreuungsunterhalt zahlen müsstet.
    Du siehst also der Bedarf der Mutter in Höhe von 900 Euro kann nicht komplett gedeckt werden. Aus diesem Grund würde man dich beim Kindesunterhalt in die Einkommensgruppe 1 einstufen um mehr für den Betreuungsunterhalt übrig zu haben.


    Wenn die Kindesmutter dann wieder arbeiten geht ist das natürlich wieder ein anderer Fall.


    Ich hoffe ich konnte erstmal deine Fragen beantworten.


    Chrischi


    Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen das Unterhaltsfälle immer Einzelfälle sind.
    Die Antwort kann nicht als rechtsverbindlich gesehen werden.

  • Danke für die ausführliche Erklärung.
    Habe ich soweit verstanden.


    Kommt ja ein schönes Sümmchen zustande....
    Naja dann ist das so.
    Mir verbleibt also mein Selbstbehalt. 1200 €.
    Wenn ich die Kredite in Höhe von in Summe 500 € da abziehe verbleiben mir zum Leben inkl. Wohnung 700 €
    Man muss mir erklären wie sowas funktionieren soll bei hieisigen Mieten, inkl. Verpflegung und Versicherungen


    Zu den Krediten:
    2 Kredite vor der Beziehung
    1 Kredit während der Beziehung aufgenommen, ohne ihr Wissen aufgenommen


    Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Vermögensbildende.


    Chrischi, das habe ich soweit verstanden.
    Aus ihrer gescheiterten Ehe von vor meiner Zeit existiert noch ein schulpflichtiges Kind, welches ebenfalls auch bei Ihr wohnt.
    Muss der Exmann da irgendwelche Unterhalts-Zahlungen leisten, und spielen diese eine Rolle im Bezug auf meine Zahlungen?

  • Hallo Alfi,


    Aus ihrer gescheiterten Ehe von vor meiner Zeit existiert noch ein schulpflichtiges Kind, welches ebenfalls auch bei Ihr wohnt.
    Muss der Exmann da irgendwelche Unterhalts-Zahlungen leisten, und spielen diese eine Rolle im Bezug auf meine Zahlungen?


    Der leibliche Vater ist seinem Kind dem Grunde nach unterhaltpflichtig,spielt aber hier keine Rolle.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Das mit dem Kindesunterhalt ist klar.


    Jetzt meine weiteren Fragen zum Betreuungsunterhalt.
    Das habe ich soweit verstanden.


    Es werden also keinerlei Zahlungen von Ihrem Exmann mit angerechnet? Steht ihr vielleicht Geld zu von Ihm was nicht berücksichtigt ist?
    Klassenfahrten etc.?


    Wie soll ich denn von 1200 € eine Wohnung, Kredite und meinen eigenen Unterhalt zahlen können?
    Die Gesetze besagen das vielleicht so - aber wie sieht die Realität aus?

  • Hallo Alfi,


    Im "worstcase" sieht es so aus wie es ist 1200€ Selbstbehalt.


    Der wichtigste Punkt beim Unterhalt ist die Bereinigung des EK.


    Eas kommt darauf an was ein Famliengericht anerkennen wird.


    Nach Zahlungsaufforderung, solltest du eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)


  • Das bedeutet für mich, erstmal gar nichts zahlen an Betreuungsunterhalt.
    Zahlungsaufforderung abwarten, und das rechtlich prüfen lassen.
    -> dann zahlen.

  • Danke!
    Ihr habt mir sehr geholfen hier durch zu steigen.


    Ich zahle was ich muss, kein Problem.


    Ich möchte einfach nur, dass es unserem 8 Monatigen Sohn gut geht.
    Die Ex scheint genau das nicht zu kapieren, wenn gleich auch es ihr Recht ist alles übers Amt und Anwalt zu machen.
    Die Frage ist, ob man hätte es auch einvernehmlich regeln können?!
    Das wäre in meinem Interesse gewesen, nicht wohl auf Ihrem.


    Schade , dass sowas auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden muss, die für die Trennung gar nichts können.


    Im Übrigen habe ich mein Kind das letzte mal vor der Trennung gesehen, am 3.2.2018

  • Hallo,


    Ich denke hier hat die KM kaum eine andere Wahl, wenn sie staatliche Leistungen benötigt,


    muss sie so vorgehen. ( das Amt will es so).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)


  • Wenn nunmehr 2 Kinder zu ihr ziehen, welche sich in der Ausbildung befinden.
    Wird davon Geld angerechnet, welches Ihr Einkommen erhöht?