Wie oft darf ich mein Kind sehen?

  • Hallo zusammen,


    kurze Sachlage: am 3.2. habe ich mich mit meiner Partnerin dermaßen verkracht, dass sie mich vor die Tür gesetzt hat, Schloss gewechselt ( Merke:gemeinsamer Mietvertrag )
    Ob Sie das hätte dürfen steht auf einem anderen Stern.


    Aber nun zum eigentlich Thema.
    Seit dem 3.2. habe ich unseren Sohn, welcher 8 Monate alt ist nicht mehr gesehen. Wie oft darf ich ihn überhaupt sehen?
    Sie war bereits beim Jugendamt und hat dort wohl bekundet sie wolle den Kontakt nur in Form " Betreuten Umgangs".
    Was auch immer ich habe angestellt, dass Sie sowas verlangt?!


    Am 19.2. haben wir ein Gespräch beim Jugendamt ( ich bekam prompt ein Schreiben vorher zugeschicht das ich bitte unterschreiben soll zwecks Betreuten Umgang )
    - muss ich das unterschreiben? Es müssen wohl immer beide Parteien zustimmen.
    - Hat die Ex die "Zügel" in der Hand und wird ihr vom Amt alles geglaubt, oder kann ich Ihre Aussagen revidieren?
    - Unter Umständen hat sie vor dem Amt angegeben, dass ich viel Alkohol konsumiert habe und aggressiv wurde ( viel Alkohol trinke ich schon lange nicht mehr , dem kleinen bin ich auch nie gegenüber agressiv gewesen)
    - Kann ich bei so einem Gespräch beim Jugendamt auch meinen Standpunkt darstellen?
    - Ich weiß dass gravierende Dinge von beiden Elternteilen abgesprochen werden müssen?!
    Was fällt alles hierunter? Würde darunter evtl. auch fallen, dass sich das Wohnumfeld vom Nachwuchs drastisch ändert ohne mit mir abzusprechen? Meine Ex hat nach meinem Auszug ( Klar um mehr Geld zu haben ! ) ihre zwei weiteren Kinder von ihrem Exmann zu sich geholt (Kindergeld) - Die Wohnung ist aber für soviele Leute gar nicht ausgelegt. Ich würde nicht wissen ob das gut ist für die Entwicklung meine Sohnes.
    Denn somit gibt es kein Wohnzimmer mehr ( wird von den 2 weiteren Kindern bewohnt ) - und mein Sohn kann dort nicht mehr so sein wie er es vorher kannte . In Folge dessen ist er in seinen Handlungen in der Wohnung eingeschränkter wie zuvor.


    - Habe ich eigentlich das Recht regelmäßig bei der Partnerin via Whattsapp oder Anruf mich nach dem Gesundheitsbefinden und allgemeinen Ergehen vom Sohn zu erkundigen?


    Im großen und ganzen ist mir dieser betreute Umgang ein Dorn im Auge- ich wüsste nicht warum das so sein soll

  • Hallo Alfi,


    natürlich hast du ein Recht auf Umgang.


    Ich würde auch den betreuten Umgang zunächst akzeptieren.


    Deine Aussagen beim JA sollten immer nur dem Kindeswohl entsprechen.


    Einen regelmäßiger Anruf "feste Zeit" fusw, solltet ihr vereinbaren.


    Die Wohnung muss angemessen sein ( und finanzierbar).


    edy


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    das Jugendamt hat hier nur die Position eines Vermittlers. Es kann nichts aufzwingen, insoweit nichts rechtsverbindliches vereinbaren. Nein, du musst beim Jugendamt gar nichts unterschreiben. Würde ich auch nicht tun. Zumindest eine Zeit des Abwägens oder Nachdenkens sollte da sein. Also Entwurf einerRegelung mitnehmen, darüber nachdenken und dann sieht man weiter.


    Betreuter Umgang ist mit Sicherheit für eine Übergangszeit eine Option. Aber auch nur das. Wie soll man eine Beziehung zum Kind aufbauen/erhalten, wenn da immer eine dritte Person dabei ist? Und, man muss sich immer an die Arbeitszeiten des Betreuenden halten. Also, Wochenende, Feiertage, Übernachtung, Unternehmungen mit dem Kind, alles ausgeschlossen. Das muss man einfach wissen. Ich würde mir die Argumentation der Mutter und des Jugendamtes anhören, ohne schmutzige Wäsche zu waschen ein eigenes Umgangskonzept vortragen mir eine schriftliche Formulierung von einer Vereinbarung entweder mitgeben oder eben zuschicken lassen.


    Nein, du solltest nicht ständig die Mutter wie auch immer belästigen. Das geht gar nicht. Auch darüber könnt ihr morgen sprechen. Über was die Mutter wann wie informieren muss.


    Herzlichst


    TK



  • Fragen:
    - warum soll der betreute Umgang akzeptiert werden? Es kann ja jeder kommen und sagen, so und so ist es - muss das nicht belegt werden?
    - ich habe ja auch die möglichkeit das nicht zu akzeptieren
    - natürlich sollten meine Aussagen dem Kindeswohl entsprechen - aber wenn was nicht stimmt an Vorwürfen habe ich doch das recht das gegenteilige zu behaupten.
    - ist denn eine Wohnung angemessen, wenn das Wohnzimmer als Schlafzimmer verwendet wird und somit nicht für meinen Sohn verwendbar ist?
    - darf ich also durchaus durch Anrufe /Whattsapp etc. über meinen Sohn informieren? - momentan findet das nicht statt

  • Hi Alfi,


    deine Fragen können wir hier nicht beantworten, da wir nichts wissen in dem Einzelfall. Was an Wohnung angemessen ist, kommt auf den Einzelfall an. Deshalb ja mein Rat, da morgen erst einmal hinzugehen und zuzuhören, dann sachlich argumentieren, nichts zu unterschreiben.


    Nur ein Hinweis. Die Mutter bereichert sich mit Sicherheit nicht an dem Kindergeld. Kinder kosten, so eine Untersuchung des Familienministeriums von etwa 2007 im Monat etwa 400 €. Das wird nicht weniger geworden sein. Und so einen Blödsinn sollte man da in dem GEspräch nicht sagen, man macht sich damit nur lächerlich.


    Also hingehen, zuhören, nix unterschreiben und vor allen Dingen, sich nicht lächerlich machen.


    Herzlichst


    TK


  • Hi und Danke für die ausformulierungen.
    Hier noch ein paar Statements von mir welche ich beim Jugendamt vorbringen werde um den betreuten Umgang entgegen zu wirken, und meine Sachlage darzustellen
    - ich habe zum wohl des Kindes die komplette Wohnung vor Geburt renoviert, davor waren die Zustände katastrophal
    - ich war gegenüber dem Kind nie aggressiv
    - Alkohol wurde zwar vor der Geburt sehr viel konsumiert, aber seit dem der kleine da ist wurde das reduziert.
    - ihr weiterer Sohn ( der auch dort lebt ), hat oft mit ausdrücken um sich geworfen. Ich bat darum dies zu unterlassen - da ich nicht wolle,dass unser Nachwuchs in einem Umfeld aufwächst, bei dem Ausdrücke an der Tagesordnung liegen.
    - auch habe ich unserer Schlafzimmer kindgerecht eingerichtet ( Schlafzimmer in zwei teile getrennt - eins Eltern - eins Nachwuchs )
    - Auch werde ich die Frage in den Raum werfen wie ich damit umzugehen habe, dass mein Nachwuchs sich nicht mehr frei in der Wohnung bewegen kann, speziell im Wohnzimmer, da das dortige Wohnzimmer aktuell von ihren 2 weiteren Kinder ( welche vom Exmann herziehen ) als Schlafzimmer benutzt wird.


    Sind die Ansätze soweit ok? Ich möchte ja lediglich versuchen aus der Sache mit dem betreuten Wohnen heraus zu kommen, da ich einfach nicht immer die Zeit aufbringen kann, aufgrund Job, zu zeiten da zu sein während auch eine Betreuungsperson vom amt zeit hat.

  • Hi,


    fast alles ist völlig unerheblich. Konzentriere dich aufs Wesentliche. Es geht wirklich nicht darum, was in der Wohnung der Ex abgeht. Es geht nur, wirklich nur darum, warum betreuter Umgang angestrebt wird, und wie dieser zu organisieren ist, gegebenenfalls. Denn wenn du arbeitest wird ja schon der betreute Umgang kaum möglich sein, eben wegen der Dienstzeiten des Betreuungspersonals.


    Und noch etwas. Führe Protokoll, schreibe mit. Und melde dich nach dem Gespräch hier wieder.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    hier meine Reflexion vom gestrigen Tag.


    Ich wiederlegte meine Beschuldigungen ( es war wie ich bereits vermutet habe: Alkohlmissbrauch und Aggressionen )
    Wir kamen also auf keinen gemeinsamen nennen betreuten Umgang durchzuführen.


    Desweiteren war ich danach mit meiner Ex und dem kleinen 3 Stunden spazieren und siehe da:
    Wir fanden selbst zu einer Einigung - das ganze ohne betreuten Umgang stattfinden zu lassen, da es wesentlich einfacher ist ohne Drittperson Zeiten für Umgang zu finden.
    Das Amt wurde bereits heute von uns davon in Kentniss gesetzt.
    Manche Sache lösen sich eben doch einfacher wenn miteinander geredet wird statt über Ämter zu gehen.