Kurz vor der Volljährigkeit - was ist bezüglich Barunterhalt zu tun?

  • Hallo zusammen!


    Folgende Fakten liegen vor:
    Die Volljährigkeit meines Sohn ist in 2 Wochen erreicht.
    Er lebt seit kurzem in einem WG-Zimmer, die Kosten dafür trägt seine Mutter und geht zur Schule.
    Ein Unterhaltstitel beim Amt liegt nicht mehr vor.


    Die Mutter hat kein eigenes Einkommen, 2 weitere kleine Kinder (5 und 7 Jahre) und einen Ehegatten mit hohen Einkommen, durch eine eigene Firma mit einigen Angestellten.
    Kosten von deutlich über 1500.-€ pro Monat für ein Internat wurden, bis zur Beendigung vor 6 Monaten, anstandslos von der Mutter gezahlt.


    Was ist zu tun dass ich einen rechtlich sicher berechneten Anteil zum Barunterhalt zu zahlen habe?
    Wir gehen davon aus dass Mutter/Stiefvater ihre Einkünfte nicht freiwillig zur Auskunft preisgeben werden.
    Ich sehe als einzigen Weg dass mein Sohn Prozessskostenhilfe beantragt und mit Hilfe eines Anwalts die Einkommensverhältnisse klären lässt.
    Basierend auf diesen und anderen Informationen lassen sich die jeweiligen Anteile zum Barunterhalt berechnen.


    Habe ich was vergessen, gibt es noch etwas zu beachten?


    gruß Markus

  • Hi,


    der Sohn lebt nicht mehr zu Hause, ist demnächst volljährig, damit auch dann nicht mehr priviligiert. Dies bedeutet, dass die Eltern nicht mehr die Verpflichtung haben, letztlich jeden Job anzunehmen, um den Unterhalt des Sohnes zu sichern. Unerheblich ist dabei der Verdienst des Stiefvaters. Er muss für deinen Sohn nicht aufkommen. Wenn die Mutter kein Einkommen hat, muss sie sich auch um kein Einkommen bemühen, eben weil das Kind nicht mehr priviligiert ist. Und - wenn der Sohn weiss, dass die Mutter kein Einkommen hat, dann wird er auch keine Verfahrenskostenhilfe bekommen.


    Bleibt zu überlegen, was du zu bezahlen hast, für ein nichtpriviligiertes Kind, was in der Rangigkeit ganz weit nach hinten rutscht.


    Herzlichst


    TK