Unetrhaltsberechnungen Fragwürdig und ohne Nachweise

  • Guten Tag,


    Ich bin Unterhaltspflichtig und möchte auch dieser Nachkommen.
    Allerdings gibt es einige Probleme und ich hoffe hier kompetene Aussagen zu finden die mir weiter helfen.


    Zum Sachverhalt:


    Mann / Frau / 2 Kinder (13 lebt bei der Mutter / 15 lebt erkrankt und derzeit durch JA Förderung in einem Wohnheim)
    16 Jahre Ehe


    Trennung Mitte Nov.17
    Mann zieht aus, überlässt auf wunsch der Frau die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung (Schriftlich fixiert)


    Mann erziehlt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
    Frau erzielt nach langer Krankheit ab Okt.17 erstmals wieder Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
    Frau plant einen Nebenjob als Beratering / Coach...


    Kindesunterhalt für das 1.Kind (13 was bei der Mutter lebt bekannt)
    Kindesunterhalt oder Umkostenbeitrag (wie es die Anwältin nennt) für das 2.Kind im Heim vorläufig Bekannt.


    Kindergeld 1.Kind> 194€ zur Mutter
    Kindergeld 2.Kind> 194€ zum Vater und leitet es an das Jugendamt weiter (Heimunterbringung)
    ______________


    Allgemeine Fragen zur Unterghaltsaufforderung:
    Muß der Anwalt mir die Einkünfte nicht auch mit Belegen beweisen und Erklärungen zu Nebeneinkünften abgeben ?
    Ich habe mehrfach Aufgefordert aber nie einen Nachweiss erhalten.


    Der Anwalt berücksichtigt nur ein Monatliches Einkommen der Frau...
    Ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs / Weihnachtsgeld..., Frau soll noch über 20 Tage alten Urlaub ausbezahlt bekommen.


    Bei mir jedoch voll Betrachtung.
    Ist das Rechtens ?


    Die Berechnung staffelt sich wie folgt bei Ihr:
    1.Schritt:
    Frau: Monatseinkommen
    - Sozialvers. etc
    - Erwerbstätigkeitsbonus 1/7
    => Bereinigtes Netto (Einkommen Frau)
    Mann: Volles Jahreseinkommen 2018 mit geänderter LStKlasse 1
    - Jahres Sozialvers. etc
    => / 12 Monate
    => Durchschnittliches Monatseinkommen


    - Kredite
    - Schulgeld
    - Kindesunterhalt Stadt (halte ich hier falsch aufgeführt)
    => Unterhaltsrechtliches Einkommen


    2.Schritt Berechnung des Kindesunterhaltes
    Aus Unterhalsrechtliches Einkommen nach Düsseldorfer Tabelle
    - 1/2 Kindergeld
    => Kindesunterhalt (Dieser Betrag deckt sich nicht mit dem vom Jugendamt geforderten, Berechnung vom JA liegt noch nicht vor. Ist auf Postweg)


    3.Schritt Berechnung Gattenunterhalt
    Einkommen Frau
    - 1/7 Erwerbstätigkeitsbonus
    => Bonusbereinigtes EK Frau


    Unterhaltsrechtliches Einkommen Mann
    -prg Kindesunterhalt 1. Kind ( hier sollte doch der Abzug auch vom 2.Kind stattfinden, oder?)
    -Erwerbstätigkeitsbonus 1/7 (mit Abzug) ( hier zieht die Anwältin vom Einkommen vorher aber den Kindesunterhalt für das 1.Kind ab.?, sollte es nicht komplett auf das Einkommen angesetzt werden )
    => Bonusbereinigtes EK Mann


    4.Schritt Voller Unterhalt
    (BonusBereinigtes EK Frau + BonusBereinigtes EK Mann) / 2
    - BonusBereinigtes EK Frau
    = Unterhalt an Frau

    (Was hat das mit der 3/7 Quote auf sich?)


    Ich würde mich freuen hieru etwas von euch zu hören.
    Ich bin nicht unwillig den Unterhalt zu bezahlen der Zusteht.
    Jedoch wird mir schon mit Klage gedroht, obwohl ich keines der Zahlenwerke prüfen kann.
    Jugendamt schickt noch die Bescheid per Post.
    Und einen Nachweiß über die Einkünfte meiner Frau habe ich noch nie gesehen.


    Ergenzänd sei noch gesagt, dass der Mann vom Zeitpunkt der Trennung bis Heute 5000€ alleinig bezahlt .
    Steuerschulden 2016, Mietezahlung weil Frau angeblich nicht konnte (Einschließlich Jan 2018).
    Ausgaben für Kinder, Fahrkarten, Autoversicherungen etc...


    Auch Steuerschulden für 2017 werden anfallen.
    Eine Berücksichtigung der Kosten oder Stellungsnahme dazu, leistet der Anwalt nicht.


    Unangemessene Fristen setzt der Anwalt, selbst nach Aufforderung.


    In einem dem 1. Breif sollte ich Unterhalt ab Februar bezahlen da ich die Mietzahlung übernommen habe.
    Hier fehlte ein Kind (welches in Heimunterbringung ist) jedoch komplett in der Berechnung.
    In einem 2.Brief mit der oben Aufgestellten Berechnungsbasis fordert Sie den Unterhalt ab Januar 2018.


    Vielen Dank für eure Tipps im Vorfeld.


    Gruß

  • Hallo Kaffeebohne,


    Um was geht es dir?


    Kindesunterhalt Trennungsunterhalt nachehelicher Unterhalt ?


    Das KInd im Heim wird voll vom JA gefördert?


    lg
    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi


    Es geht mir eigentlich nur um den Trennungsunterhalt der vom Anwalt ermittelt wird.
    Es müssen doch Rechte beim Unterhaltspflichtigen bestehen das Einkünfte vom Unterhaltsempfänger auch mit Belegen erwiesen sind.


    Ebenso Erklärung zu Nebeneinkünften und Sonderzahlungen...


    Das Kind wird vom JA voll gefördert, Jedoch wird das Kindergeld an das Jugendamt weiergeleitet und ich Zahle einen Kostenbeitrag bzw. Kindesunterhalt an Jugendamt.


    Gruß

  • Hallo Kaffebohne,




    damit der TU richtig berechnet werden kann, benötigst du natürlich alle Angaben


    über die Einkünfte der Gegenseite.


    Der Kindesunterhalt für Kind eins, wird von deinem bereinigten EK abgezogen, der Rest dient als


    Grundlage zur Berrchnung des TU.


    Nachdem der Trennungsunterhalt feststeht, kann vereinart werden,


    wie welche Gegenleustungen usw. verrechnet werden.




    edy

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  • Edy, die Frage ist, ob für das 2. Kind auch Unterhalt zu zahlen ist. Das kommt auf den Grund der Fremdunterbringung an. Wenn ja, dann wäre zu prüfen, ob die (dauerhafte) Unterbringung allein vom Vater zu tragen ist, oder auch von der Mutter. Und erst wenn diese Posten geklärt sind, kommen wir doch zum Ehegattenunterhalt.


    Herzlichst


    TK