• Hallo zusammen,


    ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 49 Jahre und seit 5 Jahren wieder verheiratet und habe mit meiner Frau 4 Kinder. Alle zwischen 20 und 22 Jahre alt.
    Meine Frau hat 2 und ich war alleinerziehender Vater und habe ebenfalls 2 Kinder.
    Meine Tochter studiert im 4 Semester und eine Tochter von meiner Frau auch. Die 3 Tochter hat Ihre Ausbildung abgebrochen.
    Meine Frage; Das Bafög Amt sagte jetzt mündlich, dass ich 800 € Unterhalt zahlen muss. Ich verdiene 3300€ Netto, zahle unser Haus mit 1750 ab, noch 6 Monate eine Küche von 650 €. Ich habe letztes Jahr gebaut. Unterhalt habe ich bisher 400 € inkl. KG und meine Frau 2× 300 € inkl. KG an unsere Kinder bezahlt. Unsere Expartner zahlen nichts, da sie entweder überhaupt nicht arbeiten oder zu wenig verdienen. Meine Frau hat eine befristete Teilzeitstelle mit 50% 6nd etwa 1000€.
    So was nun?
    Ich habe bisher bezahlt was ging, aber die 800€ sind zu viel.
    Ich werde mich wohl mit meiner Tochter einigen, aber wie sieht es rechtlich aus? Es wird immer nur das Einkommen angerechnet. Zusammen haben meine Frau und ich nicht mehr viel zum Leben.
    Welche Berechnungsmöglichkeiten habe ich?
    Ich möchte mich jetzt schon für eure Antworten bedanken.


    Lieben Gruß Georg

  • Hallo Georg,


    Das BAFöG-Amt kann nur sagen " wir zahlen kein BAFöG mehr".


    Was macht die 3, Tochter zur Zeit?


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Die 3 Tochter geht jobben und macht parallel das Abendgymnasium.
    Ich möchte gerne die Berechnung sehen.
    Eventuell bin ja auch Unterhaltsverpflichtet gegenüber meiner Frau und das könnte ich abziehen.
    Ich habe mich eh mir meiner Tochter auf 500€ geeinigt. Der Höchstsatz beim Bafög ist außerdem 735€ und nicht 800€. Da stimmt doch die Berechnung nicht. Wieso sagt das Bafög Amt dass die nicht zahlen werden?


    Gruß Georg

  • Hallo,



    Meine Frage; Das Bafög Amt sagte jetzt mündlich, dass ich 800 € Unterhalt zahlen muss.


    Du hast mit dem BAFöG.Amt gesprochen?


    Lass dir das in einem Ablehnungsbeid bestätigen.


    edy

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  • Hi,


    das Bafög Amt ist nicht in der Lage, familienrechtliche Ansprüche zu berechnen, müssen sie auch nicht. Diese Behörde rechnet unter Berücksichtigung des Einkommens beider möglicherweise zur Zahlung Verpflichteten aus, welcher Anteil des Einkommens zur Reduzierung des Bafög-Anspruchs führt. Diese Berechnung kann (zufällig) mit der familienrechtlichen Berechnung übereinstimmen, muss aber nicht. Selbst wenn ein familienrechtlicher Anspruch nicht besteht, wird in die Bafög-Berechnung eine solche Zahlung anspruchsreduzierend einfließen.


    Also nicht verrückt machen lassen. Die Tochter wird einen Bescheid bekommen, und dann muss man mal rechnen. Und überprüfen, ob der Bescheid so passt. Eines muss dir allerdings klar sein. Stiefkinder gehen weder in die BaföG-Berechnung ein noch in die familienrechtliche. Für diese Kids haben die Eltern zu sorgen!


    Herzlichst


    TK