Unterhaltsberechnung - Wohnvorteil / Altersvorsorge

  • Liebe Forum-Community,


    ich wende mich an euch mit der Bitte, vielleicht etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen :)


    Kurzes Vorgeplänkel:
    Ich habe eine 10-jährige Tochter aus einer vergangenen Beziehung. Seit ihrer Geburt besteht eine Beistandschaft durch das Jugendamt und ich zahle auch seit der Geburt Kindesunterhalt. Ich pflege regelmäßigen Umgang mit der Kleinen und habe ihr zuliebe ein normales Verhältnis zur Kindesmutter von welcher ich mich vor ca. 8 Jahren getrennt hatte.
    Bislang wurde dieser entsprechend der Alterstufen und Neuberechnungen durch das JA tadellos angepasst und gezahlt.
    Da sich momentan jedoch meine private Situation entscheidend verändert hat (Wohneigentumskauf, Heirat, kein Schichtdienst mehr) wollte ich eine Neuberechnung durch das Jugendamt vornehmen lassen, wobei diese auf meine Anschreiben nicht reagiert haben.


    Aus diesem Grund habe ich mich über das Internet informiert und einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Neuberechnung und entsprechender Korrespondenz mit den JA beauftragt.


    Fragestellung:
    Im Antwortschreiben auf die Erstberechnung des Anwalts hat das JA folgendes angeführt:
    Ich habe seit der letzten Berechnung mit meiner Frau Eigentum (Doppelhaushälfte) erworben. Da nun das JA davon Wind bekommen hat, fordern diese weitere Angaben, da laut deren Aussage das Eigenheim als Wohnvorteil (mietfreies wohnen) zu sehen ist und somit auf das bereinigte Nettoeinkommen addiert werden muß und ich somit mehr Unterhalt leisten soll.


    Der Anwalt hatte im Beratungsgespräch diesbezüglich einfach mal nichts erwähnt.


    Ich verstehe das zum aktuellen Zeitpunkt jedoch so überhaupt nicht. Ich habe den Kauf durch eine 100% Finanzierung vollzogen, was bedeutet dass ich aktuell eine Kreditrate i.H.v. ca. 1300€ monatlich zahle ( etwa 50% Zinsen und 50% Tilgung ). Dies käme einer Miete des Objekts in etwa gleich.
    Das Ganze natürlich mit dem Hintergrund, dass wir nach Tilgung des Kredites irgendwann in weiter Zukunft mal mietfrei wohnen können.


    Ich habe ja aktuell diese monatliche Belastung nach wie vor, warum wird mir das vom JA bei der Unterhaltsberechnung als Vorteil ausgelegt.


    Noch eine Frage: Entspricht es der Tatsache, dass man für die private Altersvorsorge nur 4% vom Brutto bei der Unterhaltsberechnung anrechnen kann und die übrigen 19% nur bei einer gesetzlichen Altersvorsorge angegeben und entsprechend beachtet werden können.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Vielen Dank schonmal für jede Antwort,
    Grüße Freddy

  • Hallo Freddy,


    Ja der Wohnvorteil kann dein relevantes Einkommen erhöhen,
    Kreditzinsen kannst aber gegenrechnen.


    Zur Altersvorsorge: die 4 Prozent beziehen sich auf die sekundäre Altersvorsorge,
    ca. 18 Prozent werden beim Abzug Brutto - Nettolohn erbracht.


    edy

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