Alleiniges Aufenthaltsbestimmunsrecht als Vater

  • Hallo liebes Forum, ich habe folgende frage an euch.


    Meine noch Ehefrau und ich haben vor uns zu trennen.


    Sie will in 2 Monaten aus unserem gemeinsamen Mietshaus ausziehen und 400 km entfernt in das Haus ihres Vaters ziehen.


    Das Kind will sie natürlich mitnehmen.


    Ich finde das natürlich nicht so gut, da sie hier bei uns In den
    Kindergarten geht, (sie ist jetz 3Jahre alt) und geht seit 4 Monaten in
    den Kindergarten, hat dort auch schon freunde gefunden, es gab auch
    schon ein Entwicklungsgespräch.


    Oma und Opa(Meine Eltern) wohnen auch in der selben Stadt.


    Der Vater von meiner noch Frau ist Arzt, er bezahlt ihr einen 450 Euro
    Job, und sie bekommt unter der Hand nochmal ca. 1000 Euro einfach so
    überwiesen.Das Haus wo sie hinzieht bezahlt er natürlich auch.


    Das Haus in das sie ziehen will, ist jedoch 40km von dem Wohnsitz ihrer
    Eltern entfernt, das heißt, sie hätte dort niemanden den sie kennt.


    Meine Frau selber geht nicht Arbeiten, da sie ja genug von ihrem Vater bekommt.


    Im jetzigen Haushalt wo wir wohnen, herrschen Katastrophale zustände, meine Frau vernachlässigt den Haushalt, und das Kind.


    Es gab vor dem Kindergarten keine festen Essentermine(Frühstück,Mittag), Abends war ich Zuhause und habe dafür gesorgt.


    Nun gibt es Frühstück und Mittag im Kindergarten.


    Das Kind geht von 08.00 bis 13.00 Uhr in den Kindergarten, Ab 13.30 ist
    Mittagsschlaf bis 15.00, danach wird das Kind meistens vor dem Fernseher
    geparkt, bis ich nach Hause komme, das ist 17:30,dann gab es
    gemeinsames Abendbrot,danach bin ich meistens Baden gegangen, und habe
    mit meiner Tochter zusammen Quietscheentchen Sortiert, nach Farben und
    Größe.


    Danach habe ich meistens mein Feierabendbier getrunken, und dann ging es
    zusammen auf die Couch zum Sandmann schauen, und danach Ins
    bett.Morgens musste ich natürlich wieder los Arbeiten.


    Und dieses Prozedere wiederholt sich nun seit nunmehr 3 Jahren.


    Ich finde meine Tochter wird nicht genug gefordert, und gefördert, meine
    noch Frau geht mit ihr nicht mal raus Spazieren, oder auf den
    Spielplatz, der Haushalt sieht so schlimm aus das ich Teilweise noch
    nach meiner Arbeit die Küche und das Kinderzimmer aufräume damit man
    sich noch bewegen kann.


    Meine Frage ist ob die Chance besteht, das ich das alleinige
    Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter bekomme, wenn ich bei
    meiner Arbeit Kürzer treten würde, ich könnte mir dann natürlich das
    Mietshaus nicht mehr Leisten, aber stattdessen dafür sorge tragen, das
    es meinem Kind nicht an Ordnung und Aufmerksamkeit fehlt.


    Ich bedanke mich fürs Lesen, ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin wirklich verzweifelt.


    MfG Daniel!

  • Hi,


    ich fürchte, meine Antwort wird dir nicht gefallen. Vorab eines: wenn du dich bisher überwiegend um das Kind gekümmert hättest, also in Elternzeit gewesen wärst, würde meine Antwort anders ausfallen. Also bitte jetzt nicht die Geschlechterkeule rausholen.


    Fakt ist, dass das Kind bisher als Hauptbezugsperson seine Mutter hatte. Das ist unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Erziehung/der Hauptbezugsperson ein ganz wichtiger Gesichtspunkt. Und der wiegt sehr stark, zumindest bei so einem kleinen Kind. Dagegen spricht auch nicht der Umzug. Fakt ist, dass letztlich jedes Kind Umzüge seiner Eltern, z.B. aus beruflichen Gründen verkraften muss und auch kann. Und, die Frau zieht ja in die Nähe ihrer Eltern, also in den alten Familienverbund. 40 km sind ja nun keine Entfernung. Müssen ja nicht zu Fuß zurück gelegt werden. Und die anderen Argumente sind auch nicht so wahnsinnig überzeugend. Über Haushaltsführung lässt sich trefflich streiten, auch über Zuverlässigkeit, was die Bekochung von Kindern angeht. Selbst eine Drogenabhängigkeit und die damit verbundene Unzuverlässigkeit führt nicht zwingend zu einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Auch da müssen noch andere Fakten dazu kommen.


    Du hast also nicht so furchtbar gute Karten. Zumal das Kind an seinem neuen Wohnort ja wohl auch einen Kindergarten besuchen wird. Ich würde mich eher auf ein ausgedehntes Umgangsrecht bei dir konzentrieren. Lange gemeinsame Ferien. Und, da die Frau die Entfernung setzt, wird man sich natürlich auch darüber Gedanken machen können, wie die Umgangskosten (Holen/Verbringen des Kindes) zu verteilen sind und wie das Ganze zu organisieren ist.


    Versuch mal in der Richtung zu denken und ein tragfähiges Konzept zu entwickeln.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die Antwort,


    ich war heute beim Jugendamt, und der Mitarbeiter dort war nicht so sehr begeistert, das meine Frau sich quasi schon alles ausgemalt hat, ohne an irgendwen anders zu denken.
    Zumal hat er vorgeschlagen eine Paar Therapie durchzuführen um diverse dinge vielleicht doch noch zu klären.
    Allerdings ist meine Frau aufgrund ihrer Situation schon 3x bei Psychologen vorstellig geworden, und hat jedes mal abgebrochen, wir waren auch bei einer Paar,Ehe,Erziehungsberatung, diese hat ermpfohlen das meine Frau wohl eine Einzeltherapie machen solle, diese hat sie natürlich auch nicht beendet, sonder sind wir jetz an diesem Punkt. Der nächste Termin bei dem neuen Psychologen sollte eig, diesen Mittwoch sein, da sie aber keine Zukunft mehr sieht, hat sie auch diesen abgesagt.
    Der Psychologe hätte mich bei diesem nächsten gespräch auch gern gesehen, allerdings hat sich dies nun ja erledigt.


    Wir haben nun einen Termin in naher Zukunft, in dem Das Jugendamt meine Frau und Ich und zusammensetzen, sollte dies keine eindeutige klärung schaffen, hat er von einem Familiengericht gesprochen.


    MfG Daniel!

  • Hallo Daniel,


    der JA-Mitarbeiter scheint hier eine neutrale Person zu sein.


    halte dich weiterhin an ihn.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Liebes Forum,


    heute Abend hat mich meine noch Frau, mit meiner Tochter telefonieren lassen, dies ging aber nur 10 Minuten, da der Fernseher nebenbei lief, und Ihre Eltern auch dort zu besuch waren.
    Meine Tochter war leider sehr kurz angebunden, aber meine noch Frau sagte, sie bekommt von allem was passiert nix mit.
    Nun hat sie noch ein wenig weiter mit mir gesprochen, da meine Tochter ja nicht mehr wollte.
    Sie hat gesagt wenn sie wolle könnte sie mich aus dem Haus rauswerfen (Ich habe den Mietvertrag auch nicht mit unterschrieben, da das Haus von ihrem Vater ist).
    Und sie wolle mit mir nicht mehr zusammen unter einem Dach wohnen da sie eventuell jemandem mitbringen möchte.


    Meine Frage ist, was ich jetz tun kann, sie sind ja wie gesagt noch bis angeblich Dienstag im Urlaub.
    Soll ich dann mit ihrem neuen Freund und meiner Tocher hier zu 4 Wohnen, darf ich ihn rauswerfen? Muss ich das so hinnehmen?.
    Ich möchte gerne das unsere Tochter ein vernünftiges Verhältniss zu mir haben kann.
    Was meine Frau macht ist mir herzlich egal, aber sie hat unsere Tochter auch mit dort hin genommen, obwohl ich Urlaub habe und angeboten habe sie zu nehmen.
    Sie hat nun auch von einer Scheidung wegen härtefall gesprochen, ich weiss nicht mal was das ist.


    Ich bin euch für jede Hilfe dankbar.


    MfG
    Daniel

  • Hallo liebes Forum,


    ich war nun gestern bei einer Fachanwältin für Familienrecht.


    Sie hat mir recht nüchtern erklärt, das man definitiv nicht hoffnungslos
    dasteht, aber die deutsche Gesellschaft wohl doch eher noch zur
    Mutter/Kind bindung plädiert.


    Ich habe natürlich alle beweise usw. mitgebracht, und der Rat meiner Anwältin hat mich schon gut vorbereitet.


    Sie hat zumindest jetzt einen Plan, der vorsieht ich solle wohl eine
    Wohnung suchen im näheren Umfeld des Kiga's meiner Tochter, sowie von
    meinem Arbeitgeber ein unterschriebenes Blatt, wo drauf steht das es
    "möglich wäre" bei ihm Teilzeit zu Arbeiten.


    Allerdings gestaltet sich das mit der Wohnung gerade recht schwierig, da bei uns echt Wohnungs knappheit herrscht.


    Meine Exfrau hat natürlich nebenbei geäussert, das sie einen guten
    Job gefunden hat(Sie hat nichts gelernt...) und das unsere gemeinsame
    Tochter mit 3 ja noch garkein Soziales Umfeld hat.


    Wir haben nächste Woche einen gemeinsamen Termin beim JA.


    Seitdem drückt sie mir jede freie minute unsere Tochter auf die Augen und macht sich aus dem Staub.


    Soll mir ja recht sein, aber ich habe trotzdem die Angst das sie bald nurnoch jedes 2te Wochenende bei mir ist.


    Ich danke euch auf jeden fall für eure Hilfreichen Tipps, ich denke es wäre ohne euch noch schlimmer gelaufen, danke!


    MfG Daniel

  • Hi,


    es ist immer schlimm, wenn eine Beziehung auseinander geht und die Kinder noch klein sind. Das Plädoyer für den Verbleib des Kleinkindes bei der Mutter hat seinen Grund darin, dass in der Masse der Beziehungen eben die Mutter zu Hause bleibt, den Beruf für mindestens drei Jahre aufgibt und damit die Hauptbezugsperson für das Kind ist. Die sollte wegen der Beständigkeit, die für ein Kleinkind enorm wichtig ist, beibehalten werden. Letztlich ist also die Entscheidung des Paares für eine bestimmte Lebensform der Grund für den häufigen Verbleib des Kleinkindes bei der Mutter. Aber, dieses Modell ist nicht in Beton gemeißelt, nur, es ist natürlich wahnsinnig schwer, dagegen anzugehen.


    Mit zunehmendem Alter ändert sich das natürlich. So könnte z.B. die Einschulung so ein Zeitpunkt sein, in welchem man über einen Wechsel nachdenkt und Kinder sind ja heute auch recht selbständig, viel selbständiger, als wir es früher waren. Sie sehen bei vielen Freunden, bei denen die Eltern auch getrennt leben, die verschiedensten Modelle, machen selbst Vorschläge. Ich kenne z.B. einen Fall, in welchem ein 7-jähriges Kind den Wunsch äußerte, mal ein Jahr beim Vater zu leben. Die Eltern kamen dem Wunsch nach, das Kind ist inzwischen 12 und lebt eben mal beim Vater, mal bei der Mutter. Allen dreien geht es gut. Also, die Welt geht nicht unter, wenn das Kind jetzt weiterhin mit der Mutter zusammen lebt.


    Ich kann nur empfehlen, sich aus dem Kästchendenken (alles oder nichts) zu befreien, auch andere Modelle durchzudenken. Und zu schauen, was dem Kind guttut.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo liebes Forum,


    heute hatten wir unser Gespräch beim Jugendamt Mitarbeiter.
    Ich habe direkt offen gesagt, das ich kein Wochenend Daddy sein will, und meine Belege für Verkürtes Arbeistsrecht, sowie für die Wohnung im Selben Kiga Einzugsgebiet abgelegt.
    Meine noch Frau hat sich natürlich sehr stark heraus geredet, und ihren Standpunkt, wegzuziehen sehr klar verdeutlicht.
    Ich habe vorgeschlagen das wir ein Wechsel Modell machen, oder ab Fr nachmittam bis Mo morgen regelung.
    Für meine Frau gibt es nur ein Extrem, das Kind mit ihr oder eben nicht, sie will auf jeden fall vor Gericht.
    Der JA mitarbeiter hat klar zu verstehen gegeben das sie dann auch die Entfernungskosten zu tragen hätte, was natürlich bei Papa ist Arzt kein problem wäre.
    Über ihre Mangelnde Haushaltsführung hat sie sich mit "ich hatte alles aufgebenen weil es keinen Sinn macht, und ich würde gerne hilfe in anspruch nehmen" herausgeredet, auch ihre Erziehungsmethoden, vorm Abendbrot Essen Chips und Schokolade, kamen bein JA mitarbeiter weniger gut an.
    Dennoch muss ich sagen das dieser sehr neutral Geblieben ist, und niemanden gestärkt oder verunsichert hat, er hat lediglich beispiele genannt, die seit letzder Zeit, oder schon öfters mal vorkamen.
    Den guten Job den sie nun in ihrer alten Heimatstadt hat, ist natürlich ein Job bei ihrem Vater, dieser ist aber angeblich ein Home Office Job, meine Einwand das man solche Arbeiten auch von unserem Ausgangsort machen kann, wurde von ihr gekonnt ignoriert, und vom JA mitarbeiter wohl erkannt.


    Nun müssen wir wohl leider vor Gericht, obwohl ich merhmals zu verstehen gegeben habe, das ich definitiv an einer lösung arbeiten will, welche es aber nicht geben kann wenn es für meine Frau nur eine option gibt.
    Ich finde es sehr schade meiner Tochter gegenüber, das sie nun nurnoch einen Elternteil voll auskosten kann, und den anderen nur aufs Wochenende beschränkt.
    Welcher der beiden das ist sei mal dahin gestellt. allerdings finde ich, meine noch Frau hätte durchaus mehr verantwortung zeigen können.


    habt ihr einige Tipps die ich für den kommenden Gerichttermin nutzen kann?.
    Der JA mitarbeiter hat auch am Ende des geprächs noch den Tipp gegeben ein "Gutachten zur Erziehungseignung" zu bekommen/erwerben?


    Ich danke euch für Jegliche Antwort, und ansonsten für eure super Hilfe.


    MfG Daniel

  • Hi,


    die Tipps wird dir deine Anwältin geben. Die kennt das Gericht, weiss, auf was es ankommt. Mir war von vornherhein klar, dass dieser Fall letztlich durch das Gericht entschieden wird. Ihr habt beide unverrückbare Vorstellungen, dann gibt es keine Einigung. Du willst kein Wochenendpapa sein, sie keine Wochenendmama. Wie soll man sich da einigen?


    Nun ja, der kommende Gerichtstermin wird noch auf sich warten lassen, ist ja noch nicht mal etwas bei Gericht eingereicht. Das kann alles noch dauern. Und da man nicht weiss, welches Konzept vorgetragen wird von wem, kann man da auch nicht raten.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für deine Antwort Timkeeper


    Wie lange dauert es denn bis ein Gericht über den Ausgang dieser Situation entscheided?
    Meine noch Frau hat nämlich unsere gemeinsame Ehewohnung bei ihrem Vater gekündigt zum 01.07.2018, hat sie zumindest gesagt.
    Wo verbleibt denn dann unsere Tochter?


    MfG Daniel

  • Hi,


    Frage 1: das kommt auf die Auslastung des Richters an, wie aufgeräumt sein Dezernat ist, darauf, ob er Vertretungen leisten muss, wie viele Eilfälle dazuwischen kommen, ob er selbst erkrankt oder sonstwie verhindert ist. Fallbezogen darauf, ob er Gutachten erstellen lässt, wie ausgelastet der Gutachter ist, wie (zeitaufwändig) die Eltern zu involvieren sind, wann das Jugendamt kann u.s.w. So etwas kann von ganz schnell bis extrem langdauernd sein. Ein Familienrichter hat in meinem Land über 300 neue Verfahren im Jahr, dazu die laufenden. Vielleicht kann die Anwältin ja eine Prognose wagen. Wir hier können es in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht.


    Frage 2: Die Wohnungskündigung kann wirksam sein oder eben auch nicht. Da kennen wir die vertragliche Konstruktion nicht. Können wir also nicht abschätzen. Auch damit würde ich zur Anwältin gehen. Ist ja eh ein Paket. Beim Kind gibt es die zwei bekannten Optionen, entweder du ziehst mit dem Kind in eine neue Wohnung oder aber sie nimmt das Kind mit an ihren neuen Wohnort. In diesem Zusammenhang sollte die Anwältin prüfen, ob es erfolgversprechend ist, im Eilverfahren den vorläufigen Verbleib des Kindes am jetzigen Wohnort bis zur Entscheidung in der Hauptsache beim Familiengericht zu beantragen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo


    Schade.
    Fakt ist: Verlierer ist das Kind.
    Wird so oder so ein Elternteil verlieren.
    Bin echt traurig.


    Habe es selbst erlebt.
    Meine Tochter 4 j alt.


    Macht euch nicht fertig.
    Kein Krieg auf Kosten des kindes.


    Wenn es geht rettet eure ehe.


    Trennung ist auch keine Lösung.
    Das Kind kann für eure versagen nichts.


    Jeder denkt an sich.
    Dem anderen den kind entziehen.
    Was dabei das Kind will u denkt fühlt.
    Habt ihr mal dran gedacht.

  • Hallo liebes Forum,


    leider entwickelt sich nicht alles nicht so wie vorhergesehen.
    Meine Exfrau hat nach dem Gespräch beim Jugendamt den Anwalt nicht eingeschaltet.
    Sie hat jedoch gesagt, das sie über ihren Internet konsum jemand anderes kennen gelernt hat.
    Das sie das Kind umbedingt mitnehmen will, lag wo in der Hauptsache am druck ihrer Eltern auf sie.
    Sie hat nun gesagt, das sie das Kind bei mir lassen möchte, und noch nicht weiss ob sie umzieht.
    Sie hat wohl bemerkt das es alles dann doch niht so einfach ist.
    Den Typen den sie kennen gelernt hat, ist 8 jahre jünger und er nimmt Marhjiuana, ich kenne ihn selbst durch das Abendliche Computer spielen.


    Ich habe nun nochmal einen Termin bezüglich der sache beim JA gemacht.


    MfG Daniel

  • Hallo


    Lieber Daniel.


    Mach dir keine Hoffnungen mit Jugendamt.
    Meine Erfahrung war mit Jugendamt. Null Effekt und keine Hilfe.


    Bleib sachlich.
    Ob der Neue Marihuana raucht kannst du nicht beweisen. Fall nicht über Kindesmutter her bleib sachlich. Fokus auf kindeswohl legen.
    Das macht dann den Eindruck ja deine ex hat neuen noch 8 Jahre jünger u du bist eifersüchtig. Denk nach. So eine Aussage kommt so an.


    Mit freundlichen grüßen

  • Hi,


    ob der Neue Marihuana raucht, das ist doch völlig einerlei. Selbst bei Eltern ist permanenter Gebrauch von Suchtmitteln kein Grund, die Kinder aushäusig auf Dauer unterzubringen. Das kann also dahingestellt bleiben.

    Nochmals zur Funktion des Jugendamtes in diesen Situationen. Das Jugendamt ist keine Zauberfee. Es kann Vorschläge unterbreiten, mehr nicht. Und wenn die Situation festgefahren ist, Elternteil A will dieses, Elternteil B jenes. Dann kann das Jugendamt nicht helfen. Wie sollte es? Die einzige Möglichkeit ist in den Fällen das Gericht.


    Und ob der Typ jünger oder älter ist, was spielt das für eine Rolle? Richtig, gar keine.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo liebens Forum, ja es ist einige Zeit vergangen das ich hier zuletzt geschrieben habe.


    Mittlerweile bin ich umgezogen und habe eine 4 Zimmer Wohnung 3km vom alten Haus entfernt gemietet.
    Habe natürlich auch ein grosses Kinderzimmer (ob sie nun hier bleibt oder nicht) denn haben sollte ich ein Zimmer für unsere Tochter schon.
    Unser Gerichtstermin für ein Eilverfahren ist nun am 14.05.2017. Meine Frau hat ein EASO, EAUG im EIlverfahren beantrag, zudem habe ich schon einen Brief von ihrem Rechtsanwalt bekommen, der Unterhaltszahlungen von 348 Euro haben möchte, sofern ich meine Verdienste nicht bescheinige.


    Seitdem wir getrennt sind habe ich unsere Tochter von DO Abend bis MO morgen, denke mir man sollte das vielleicht besser differenzieren, aber werde dies meinem Anwalt weiterleiten.
    Kindergeld überweise ich natürlich die hälfte Monatlich.


    Wir haben eine Eltervereinbarung beim JA unterschrieben in der steht das unsere Tochter grundsätzlich in der Woche bei der Mutter ist und am Fr. bis Mo morgen beim Kindesvater.
    Jedoch hat sie nun diese Woche 23.04.18-29.04.19 angeblich wegen defekten Autos (Die habe ich als Kfz-Mechaniker repariert) und einer Augen OP ihrer Mutter nicht wahrgenommen.
    Grundsätzlich ist unsere Tochter seit der Trennung eh immer Do Abend bis Mo Morgens bei mir gewesen.
    Dank Oma und meines grosszügigen Arbeitgebers habe ich diese Woche die Betreuung aber hinbekommen.


    Mein Chef hat kein problem mit Teilzeit,. allerding so atok dann auch etwas schwierig.
    Die Kindesmutter hat mir gesagt das ein Kinderarzt Termin am 25.04.2018 um 10:30 ist,, dies ist der schon 1 Monat zu späte U-Untersuchungs Termin diesen musste ich natürlich verschieben da ich Arbeiten musste und die Kindesmutter nicht da ist.


    Habe dies dem JA gemeldet, und der Mitarbeiter würde sich gerne meine Wohnung anscheuen, zudem habe ich Post von einem Verfahrensbeistand bekommen, bei dem ich mich umgehend melden soll.


    Habt ihr vielleicht irgendwelche ratschläge?


    MfG Daniel