Wie ist es bei dem Zugewinnausgleich mit der Schenkung vor der Eheschließung?

  • Hallo an Alle
    ?Ich muss diese Vermögensausstellung wegen des Zugewinnsausgleichs auflisten.
    ?
    Meine Frage sind einfach:
    ?1- Wie ist es mit der Schenkung von Eltern bzw. Großeltern (die inzwischen gestorben sind)? Sie haben mir ca. 8000 kurz vor der Eheschließung? zählt das auch in der Aktiva?
    ?2- da Sie es mir bar gegeben haben, habe ich keine Überweisungsschein oder Kontoauszug. Muss ich es zeigen/ beweisen, dass ich von Ihnen bar bekommen habe? wenn ja, wie?


    ?Vielen Dank an Alle für eine hilfreiche Antworte


    morille

  • Hallo morille,


    woher das Geld vor der Ehe stammt ist ziemlich egal.


    Du musst nachweisen dass das Geld am Hochzeitstag in deinem Besitz war.


    Vielleicht hast es nach der Schenkung auf ein Konto eingezahlt?


    Was an deinem Hochzeitstag in deinem Besitzt war, kommt in dein Anfangsvermögen.


    edy

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  • Hi,


    sehe ich alles relativ unproblematisch. Stichtag ist der Hochzeitstag. Wenn da das Geld noch da war, geht es in dein Anfangsvermögen. Wenn davon z.B. vor der Ehe Möbel gekauft worden sind, gehören die dir und sind nicht Gegenstand der Hausratsaufteilung. Es gibt da Ausnahmen, aber dafür fehlt hier einfach Sachverhalt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Edy und TK
    ?Danke für eure Antwort.
    ?Nun ich habe es nie auf meinem Konto eingezahlt, sondern nach und nach ausgegeben, sowie für meinen Umzug und meine Möbel.


    ?Ich hätte einige Fragen:
    Mein Ex hat bei keiner Rentenkasse (?) etwas bezahlt, sondern alles in seiner Firma investiert. Im Gegensatz zu ihm musste ich als Beamte es zu tun. Wir sind seit 6 Jahren verheiratet.
    ?Wie ist es mit dem Versorgungausgleich? Muss ich ihm wie von meiner Rente bzw. Pension geben? so 50 %?


    ?Mein Ex hat mir vorgeschlagen, dass er bereit wäre, darauf zu verzichten, wenn ich im Gegenzug auf den Trennungsunterhalt verzichte.
    Ist so etwas überhaupt möglich?


    ?Danke für eure Antworten im Voraus

  • Hallo Morille,


    Beim Versorgungsausgleich zählen nur die während der Ehe ( 6 Jahre) erworbenen


    Rentenpunkte. Also nicht 50 Prozent deiner Pension, dondern nur für die Zeit währen der Ehe.


    Die Schenkung musst du nachweisen, sonst könnte dies Jedermann angeben.


    edy

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  • Hallo Edy
    Danke für deine Antwort.


    ?Wenn du schreibst, dass ich die Schenkung nachweisen muss, reicht es auch einen Brief von meinen Eltern? Sie sind bereit es u versichern, dass es mir bar gegeben haben.
    ?Oder gibt es eine andere Möglichkeit?


    ?Grüße
    ?morille


    ?

  • Hallo Morille,


    von wem bekamst du denn das Geld?


    Wenn die Schenker noch leben können sie dies bezeugen.


    edy

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  • Hallo Edy
    ?Also das Geld bekam ich von meinen Eltern und Großeltern, wie ich schon oben geschrieben habe.
    ?Meine Eltern leben aber nicht in Deutschland.
    ?
    ?Können sie die Schenkung bezeugen, in dem sie einem Brief schreiben? So zusagen, dass sie mir es geschenkt haben, als Hochzeitsgeschenk.
    ?
    ?Wie soll ich sonst beweisen, wenn der Schenker gestorben ist?


    Danke für deine Hilfe

  • Hallo Morille,


    ?Können sie die Schenkung bezeugen, in dem sie einem Brief schreiben? So zusagen, dass sie mir es geschenkt haben, als Hochzeitsgeschenk.


    Das sollten sie tun, aber dass dieses Geschenk nur an dich ( nicht deinen Ex) ging.


    Am besten genauer Betrag,Datum usw.


    Ob die Gegenseite dies anerkennt?


    Um welche Summe geht es hier?


    edy

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