Einige allgemeine Fragen zum Elternhalt

  • Hallo liebe community,


    ich werde in den kommenden Monaten potenziell elternunterhaltspflichtig und möchte mich daher nun ein bisschen über meine Rechte und Pflichten informieren. Es geht mir weniger um komplizierte Einzellfallfragen, sondern eher um einige allgemeine Fragen.


    Meine Situation in aller Kürze: Mein Vater (60Jahre, Alkoholiker, kaum Kontakt in den letzten 15 Jahren --> irrelevant, weiß ich =D) liegt seit einem knappen Monat mit einer schweren Infektion auf der Intensivstation. Wahrscheinlichster Verlauf ist, dass er noch 2 Monate auf eine normale Station kommt und anschließend ein Pflegefall wird (Pflegeheim/Altenheim oder betreutes Wohnen, falls möglich).


    Zu mir: 28 Jahre, Doktorand, besitze kein Finanzvermögen aber die Hälfte einer 2-Zimmerwohnung (gemeinsam mit meinem Bruder), dort wohnt unsere Mutter mietfrei. Mometanes Einkommen ca. 1500 netto, wenn ich in ca. einem Jahr in den Beruf einsteige, dürfte sich das Nettoeinkommen auf ca. 2000 erhöhen.


    Nun meine allgmeinen Fragen:


    - Mein Vater wurde mittlerweile schon 8 mal operiert und der geamte Krankenhausauenthalt wird sich über ca. 3 Monate erstrecken.
    --> Frage: Ist ein Krankenhausaufenthalt zu 100% von der Krankenkasse gedeckt oder kann hier an irgendeiner Stelle Elternunterhalt greifen?


    - Bevor er in ein Pflegeheim kommt, erfolgt potenziell noch eine Reha.
    --> Frage: Greift hier Elternunterhalt oder läuft das ebenfalls noch über die Krankenkasse?


    - Während der Zeit meiner Promotion ist mein Einkommen ja noch gering, aber es wird in den kommenden Jahren sicherlich ansteigen (über den Selstbehalt).
    --> Frage: Angenommen mein Vater wurde bereits ein Jahr lange gepflegt und ich steige dann als Berufseinsteiger mit einem Gehalt über dem Selstbehalt ein, besteht dann die Möglichkeit, dass ich *rückwirkend* noch für Kosten aufkommen muss? Oder allgemeiner: Gibt Situationen, in denen *rückwirkend* Elternunterhalt gefordert werden kann?


    - Sonstige Fragen:
    --> Kann meine Mutter mietfrei in der 2-Zimmerwohnung bleiben oder könnte es da Probleme geben?
    --> Kann ich die ganze Unterhaltsgeschichte umgehen, indem ich, sobald ich arbeite, eine Wohnung auf Kredit kaufe,bei dem die monatlichen Raten mein Einkommen unter den Selbstbehalt drücken? Was gibt es bei dieser Strategie allgemein zu beachten?


    Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe! =)


    Viele Grüße,
    Peter

  • Hallo Peter,


    willkommen im :) Forum.




    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • >> eine Wohnung auf Kredit kaufe,bei dem die monatlichen Raten mein Einkommen unter den Selbstbehalt drücken? Was gibt es bei dieser Strategie allgemein zu beachten?


    s. Mein ungewöhnlicher Elternunterhaltsfall... weiteres Vorgehen ?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • >> - Bevor er in ein Pflegeheim kommt, erfolgt potenziell noch eine Reha.--> Frage: Greift hier Elternunterhalt oder läuft das ebenfalls noch über die Krankenkasse?


    Theoretisch gibt es viele unterschiedliche Reha Formen, vermutlich auch mit Eingliederungshilfe kombiniert und nach den unterschiedlichen SGB Büchern finanziert.. Diese Frage würde wahrscheinlich eine gute Diskussion in einem Sozialrecht-Forum füllen :)
    Praktisch gesehen, kann ich die Gefahr für dich als potentiellen Unterhaltspflichtigen nicht erkennen, allein schon weil dein Netto sich zwischen 1500-2000 bewegt.


    Ich würde davon ausgehen, dass die Reha über die Kranken/Renten/Arbeitslosenversicherung läuft.
    Ein Blick ins https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html zeigt aber, daß auch das Sozialamt u.U sich beteiligen kann, was "Elternunterhalt" prinzipiell bedeuten könnte (SGB IX § 6)

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • >> --> Kann meine Mutter mietfrei in der 2-Zimmerwohnung bleiben oder könnte es da Probleme geben?


    Ich denke, ja und ja.
    Deine Mutter kann mietfrei bleiben und du kannst mit dem Amt deswegen Probleme bekommen. Das Amt wird wissen wollen:
    1) Warum hast du die Wohnung deiner Mutter überlassen, gibt es einen Vertrag darüber und ob man den Vertrag ändern kann.
    2) Wie ist dein Miteigentumsanteil zu bewerten und ob damit dein Schonvermögen überschritten wird.


    Ich nehme an, das Amt wird die Frage 1) nicht stellen, solange du 1500,- verdienst, weil sie wissen, daß von dir so oder so nichts zu holen ist.
    In der Frage 2) könntet ihr euch evtl. Argumentation überlegen, warum es unzumutbar wäre an der Mietsituation der Mutter was zu ändern


    Grüße,
    M

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen