Umgang gestaltet sich schwierig - Geht das nur über den Anwalt?

  • Hallo zusammen,



    kurze Zusammenfassung.
    Ich 33, ExPartnerin 40, Kind aktuell 10 Monate.
    Trennung 3.2.2017


    Kind nach Trennung
    am 4.2. und 11.2. im Zuge Mitnahme von Gegenständen aus der Wohnung nur kurz gesehen ( Eher im noch vorhandenen Streit )
    am 19.2. beim Jugendamt ( Ex-Partnerin verlangte betreuten Umgang , welchem ich vorm Jugendamt nicht zugestimmt habe)
    am 19.2. nach dem Jugendamt gemeinsamer Spaziergang mit Ergebnis kein betreuter Umgang, wir regel es selber
    am 21.2. nochmals gesehen für eine Stunde in der Mittagspause


    Seit dem 21.2. habe ich meinen Sohn nicht mehr gesehen. Und ich kann weder zur KM noch zu Ihren Familienangehörigen kontakt aufbauen. Es herrscht eine Kontaktsperre


    Am 5.3.
    habe ich dann die Initiative ergriffen und beim Jugendamt angerufen.
    --> Jugendamt wollte sich melden - Nicht passiert.


    Am 7.3.
    Email ans Jugendamt mit der Bitte um Meldung -> Nichts passiert.


    Am 13.3.
    Termin bei Anwältin. Sachlage geschildert ( Kein Umgang möglich, Keine Kontaktaufnahme möglich )
    Sie erstellt ein Schreiben, ob einvernehmliche Lösung möglich ist. Gleich mit zwei Vorschlägen kurzfristig aufgrund möglicher Entfremdung( Mittwochs abends und Samstags von 10-17 Uhr )
    Sollte das nicht ziehen, wird mir wohl kein anderer Weg übrig bleiben alles offiziell und übers Familiengericht regeln zu lassen.


    So mal meine Sachlage.
    Die Kontaktsperre ihrerseits ist wohl gemünzt darauf, dass ich Sie noch zurück möchte, sie das aber auf keinen Fall will, und ich nur anfangen würde zu baggern.
    Am Anfang der Trennung war ich da sehr penetrant und hinterherheulen.
    Das eine hat aber ja mit dem anderen nichts zu tun! Wir reden hier ja vom Kindesumgang.


    Nachdem meine Anwältin den Brief ( Eingang 15.03.2018 bei meiner Ex ) abgesetzt hatte, mit Bitte um Stellungnahme bis 21.03.2018 zum Umgang ohne Betreuung rief am 16.03.2018 um 11:45 doch glatt das Jugendamt an, und wollte mir einen Termin für Betreuten Umgang am 19.03.2018 um 17:15 für eine Stunde vorschlagen.
    Meine Ex wäre angeblich am 9.3. beim Amt wegen einer anderen Angelegenheit beim Amt gewesen und ihre Beratering vom Jugendamt zurfällig getroffen und nach Umgangsmöglichkeiten erkundigt.
    Sie hätten sich jetzt zügig nach Betreuungsmöglichkeiten umgeschaut um einer Entfremdung entgegenzuwirken.


    Man behalte im Hinterkopf: auf mein Telefonat vom 5.3. und Email am 7.3. habe ich keine Antworten bekommen!


    Meine Antwort darauf war nun dass die Angelegenheit beim Anwalt ist, weil ich keine Rückmeldungen erhalten habe.
    Findet sie schade, dass ich dem betreuten Umgang nicht zustimme. Immerhin könnte ich mein Kind sehen.
    Aber mal ehrlich: Freitags um 12 einen Anruf zu bekommen - Montags sei Umgang möglich um 17:15 - Selbst wenn ich wöllte: Ich hätte es geschäftlich nicht mal vereinbaren können in der Kürze.


    Die Sache stinkt echt gewaltig:
    Alleine die Tatsache das Schreiben ist am 15.03. bei meiner Ex eingeganen und die Meldung des Jugendamtes am 16.3. macht mich stutzig.
    Angeblich wäre Sie ja bereits am 9.3. dort gewesen. Warum höre ich dann erst jetzt vom Amt?


    Und noch etwas komisches: Wie kann die Frau vom Amt nach Betreuten Umgang und deren Möglichkeiten suchen, wenn ich dem nie zugestimmt habe, oder unterschrieben habe, dass ich diese Lösung annehme.


    Was ich davon glauben kann oder nicht sei dahingestellt...


    Wie auch immer: Auch meine Anwältin möchte zeitnah Rückmeldung um eben genau dieser Entfremdung auch entgegenzuwirken


    Ob das so alles richtig ist weiß ich auch nicht. Natürlich möchte ich mein Kind sehen!
    Dürft gerne eure Meinungen dazu sagen!

  • Hallo Alfi,


    ich würde auf jeden Fall versuchen, jede Möglichkeit des Umgangs wahrzunehmen.


    Unter welchen Umständen dieser zu Stande kommt ist m.E. zweitrangig.


    Es nützt zunächst nicht zu zeigen "wer hier der Stärkere ist"


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)


  • Ganz davon abgesehen kann ich nicht Freitags um 12 Uhr zusagen, einen Termin Montags um 17 Uhr wahrzunehmen.
    Das konnte ich auf der Arbeit schon nicht mehr klären


    Ob ich der stärkere bin oder nicht sei mal dahingestellt.


    Mir geht es darum das Kind zu sehen

  • Update:


    nachdem der gerichtstermin zum Umgangsrecht näher rückt und sich vor allem der Verfahrensbeistand mit beiden Elternteilen unterhalten hat gab es bereits vor der Verhandlung undbetreuten Umgang und wird es zukünftig zwei Tage in der Woche Umgang geben.


    ich vermute, dass hier Ämter und Beistand positiv die KM beeinflusst haben, sich kooperativ zu verhalten .


    Ebenso vermute ich, dass diese Regelung vor Gericht vom Verfahrensbeistamd so vorgeschlagen wird.


    Das ist aktueller Stand der Dinge.