Betreuungsunterhalt

  • Liebe Mitleidenden,


    da ich völlig verzweifelt bin und trotz vieler Bemühungen keine Lösung und Rat gefunden habe versuche ich es auf diesem Weg.
    Zu meiner Person. Ende 2016 hat sich meine Freundin von mir getrennt mit der ich 9 Jahre zusammen war. Wir haben 2 Kinder die 2015 und 2016 auf die Welt gekommen sind. Mein Sohn wird im Mai 2019 3 Jahr und bis dahin muss ich Betreuungsunterhgalt zahlen.


    Da ich für ein erfolgreiches internationales Unternehmen gearbeitet habe, habe ich 2015, 2016 und 2017 sehr viel Geld verdient. Seit August 2016 zahle ich ihr monatlich 980€ Kindesuntrehalt und 600€ Betreuungsunterhalt. Sie will jetzt aber mehr Betreeungsunterhalt nachgezahlt haben.


    Ich hatte bis letztes Jahr ein monaltliches Nettoeinkommen von etwa 9500€, davon habe ich aber auch unseren ganz Lebensunterhalt bezahlt. Meine Ex hatte etwa 2800€ netto verdient.


    Ich bin gekündigt worden und verdiene seit 2018 bei einem neuen Arbeitgeber 3100€. Da meine Ex jetzt zum Anwalt gegangen ist und droht vor Gericht zu ziehen bin ich etwas in Sorge dass sie jetzt >50000€ von mir fordern kann und wird.


    Ich habe nichts auf der Seite und kann seit Wochen nicht mehr schlafen. Meine Kinder sehe ich nur alle 2 Wochen.


    Ich würde mich über Kommentare und Hilfe sehr freuen


    Liebe Grüße in die Runde


    Alex

  • Hi,


    nun mal mit der Ruhe. Die erste Frage, wie immer: existiert ein Titel, wenn ja über Kindesunterhalt oder auch über Betreuungsunterhalt? Wenn nicht, dann die zweite Frage: bist du vor dem Anwaltsschreiben irgendwann einmal in Verzug gesetzt worden? Die dritte Frage: arbeitet die Ex derzeit und was verdient sie? Die vierte Frage: hast du noch andere Unterhaltsverpflichtungen, wenn ja, gegen wen?


    So, und wenn wir das alles wissen, dann können wir auch weiter schauen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    vielen Dank für deine nette Antwort.


    zu 1. Es exisitieren keine Titel. Meine Ex wollte mal dass ich den Unterhalt beim JA beurkunden lasse. Das wollte ich nicht und ich habe immer gezahlt.


    zu 2. Was meinst Du mit in Verzug setzen? Ich hatte anfangs kein Betreuungsunterhalt gezahlt da meine Ex in meiner Wohnung geblieben ist. Als ihr Anwalt das gefordert hatte habe ich auch Betreuungsunterhalt gezahlt und habe auch anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Sie fordert rückwirkend Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt.


    zu 3. Meine Ex arbeitet in Teilzeit auf 450€ Basis.


    zu 4. Ich habe keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen


    LG,


    Alex

  • Hi,


    zum Titel: darauf haben die Kids einen Anspruch, auch wenn regelmäßig gezahlt wird. Dagegen würde ich mich nicht wehren, wenn denn sauber gerechtnet ist.


    In Verzug - d.h., du bist angemahnt worden. Ab dem Zeitpunkt ist zu zahlen. Wenn ein Anspruch besteht. Für den Zeitraum vorher besteht kein Anspruch.


    Es kommt also auf den Punkt der Inverzugsetzung an. Ab da ist dann zu rechnen und dein Einkommen, welches jeweils da war, zu berücksichtigen. Du bist doch anwaltlich beraten. Wieso lässt du den Anwalt nicht einmal sauber durchrechnen? Für den Abschnitt nach Inverzugsetzung und hohem Verdienst und jetzt bei niedrigem Verdienst?


    Herzlichst


    TK

  • Ich werde es auch beurkunden lassen. Aber nicht von mir aus. Nur wenn sie es fordern sollte. Für mich ist ja klar dass ich zahle. Wenn das JA das korrekt rechnet (werde ich genauestens prüfen) werde ich den Unterhalt beurkunden.


    Bin ich dann im Verzug seitdem meine Ex beim Anwalt ist. Sie hatte mich vorher schon nach Betreuungsunterhalt gefragt. Aber dann besteht Anspruch seit dem 1. Brief von ihrem Anwalt?


    Mein Anwalt hat Probleme weil mein Einkommen so variiert. Es sind massive Schwankungen da ich freiberuflich bin.
    Inverzugsetzung heisst 1 Brief mit Zahlungsaufforderung vom Anwalt meiner Ex? Und ab diesem zeitpunkt muss ich Betreunungsunterhalt zahlen?


    Liebe Grüße,


    Alex

  • Hallo,


    Inverzugsetzung heisst 1 Brief mit Zahlungsaufforderung vom Anwalt meiner Ex? Und ab diesem zeitpunkt muss ich Betreunungsunterhalt zahlen?


    Wenn deine EX nachweisen kann das sie Summe X Betreuungsunterhalt gefordert hat, dann


    hat sie dich auch ohne Anwalt in Verzug gesetzt ( schwer nachweisbar)-


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • H A L L O,


    Im Mai 2017 hatte sie mich das erste Mal gefragt und im August 17 kam dann der Brief vom Anwalt.


    muss meine Ex ihre Einnahmen eigentlich auch alle offenlegen?


    sowie Geldanlagen etc.?Vom KV wird das alles verlangt.