Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo,


    ich bin neu hier und brauche dringend Rat.


    Sachverhalt:
    Kind lebt bei Mutter. Geteiltes Sorgerecht. Nun soll Kind zum Vater (weil Mutter überfordert ist). Sie hat es selbst vorgeschlagen. Geteiltes Sorgerecht soll bleiben.


    Mit dem Wechsel von Mutter zu Vater muss das Kind den Wohnort und die Schule wechseln. Derzeit hat die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie verhält sich dieses Recht nun, wenn das Kind beim Vater gemeldet ist und auch dort zur Schule geht. Kann die Mutter das Kind nun jederzeit zurück holen, weil sie ja das ABR hat? ?( Oder geht das ABR auf denjenigen über, bei dem das Kind gemeldet ist?


    Vielen Danke für Eure Antworten


    LG Meike

  • Hallo Meike,


    Teilt doch euer Vorhaben dem Jugendamt mit.Damit wird es "dokumentiert".


    Ein willkürlicher Rückzugzug zur Mutter wird nicht so einfach gehen. Das Kind braucht einen


    festen "Mittelpunkt" ( Elterntei,Schule,Freunde)


    edy

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