Umgangrecht Verhandlung 4 mal bis jetzt verlegt?

  • Hallo


    Liebe grüße an alle .
    Bin neue hier, lebe in Bonn 40 J alt.
    Habe eine Tochter 4 j alt haben mit KM gemeinsame sorgerecht bin nicht verheiratet.
    Sorgerecht vor Familiengericht Bonn beantragt und bekommen.


    Meine Tochter lebt beim KM in Köln.
    Hatte jedes WE umgang von freitag bis Sonntag Abende u die Hälfte der Feiertage. Ferien.


    Seitdem 12.01.2018 habe ich kein umgang mehr.KM blockt umgang ab um mich zu bestrafen ..


    Habe jugendamt anwalt familiengericht eingeschaltet.


    Beim JA vorgespochen für Gericht Bericht.
    VerFahrenbeistand gesprochen.
    Alles positiv gelaufen. Es geht mir nur um kindeswohl. Suche kein konflikt oder Krieg mit KM. Will respektvolle diaolog für kindeswohl. KM blockt jeden Kontakt u will auch mit mir keine elternberatung machen..habe gesagt wurde es machen.


    Nun bis jetzt sind 4 mal Umgangregelung Termine verlegt wurden.
    Erster termin.
    28.02.2018 verlegt
    16.03.2018 verlegt.
    28.03.2018 verlegt.
    Diese Woche kam Brief 04.04.2018
    HeUte am 23.03.2018 kam Brief wieder verlegt
    20.04.2018. Habe zweifel der wird auch irgendwie Umgeladen. .Ist das normal?
    Bis dahin habe ich 4 Monate meine Tochter nicht gesehen.
    Entfremdung
    Kindeswohl Gefährdung
    Seelische kindes misbrauch
    Kind gegen Vater aufheizen
    Gegen Loyalitätspflicht wohlverhalten kodex verstoßen.
    1684 umgangrecht des kindes mit Elternteile
    1626 Elterlichesorgerecht alle Gesetze sind KM egal. Jugendamt hat null geholfen mehr geschadet.


    Anwalt sagt nur Geduld.
    Gedulden erst kind entfremden dann umgangregelung. ?


    Was soll ich tun?
    Habe gegen anraten von anwalt.
    Selbst ein Antrag auf Anordnung eintweilige Verfügung für umgang recht gestellt .weil Entfremdung droht u Gericht temine immer wieder verlegt werden.ob das durch kommt oder nicht..Daher gesagt wollte Zeichen setzen. .


    Wie man als Vater hier behandelt wird.
    Unfassbar
    Bin kein sperma Spender.
    Solche Mütter sollten zum speanonymen sperma Bank. .JA kuckt zu.


    Ich rauche nicht mal.
    Keine Drogen alkohol
    Sportler
    Gewalttäter niemals
    Mit Tochter besser gehts nicht super verhaltnis.
    Alles mit Videos Fotos JA gezeigt.KM selbst gesagt Papa Tochter beziuhung super. Er wurde seiner Tochter niemals etwas böses antun. .


    Sie hat gesagt wurde mein kind entführen :')
    Bin Deutscher Stadtsburger
    Meine Eltern Leben hier
    Geschwister alle hier.
    Seit 95 Europa nicht verlassen.
    Während umgang immer kind zurück gebracht.


    Weihnachten ferien hatte 1 Woche umgang.
    Habe KM gesagt fahre mit Tochter nach Belgien. Köln -Belgien mit Thailys 80 Minuten.
    Habe ihr Bescheid gesagt immer mit Fotos Videos uber whatsapp informiert. Habe auch Screanhots JA gezeigt.
    Sie hat JA erzählt ohne ihre Genehmigung u Info.
    Mein anWalt meinte ich dürfte.
    Belgien Holland sind EU hier vor der Tür.
    Umgang habe bestimme selbst wo wie u mit wem ohne kindeswohl gefährden..
    Bin nicht nach Syrien o Afganistan. .


    Ist das gerecht u korrekt das Familiengericht so viele Termine verlegt.



    Es ist Ostern hatte gern 1 Woche meine Tochter bei mir..


    Jetzt ich u meine Tochter werden bestraft.
    KM hat genug zeit um das Kind zu entfremden.


    Das System ist am Arsch.


    Mir freundlichen grüßen


    Danke für eure antworten im woraus.

  • Hi,


    ein paar Zahlen. Ein Familienerichter hat im Schnitt über 300 Neuzugänge in einem Jahr. Dazu kommen die Altfälle, Urlaubsvertretungen, Krankheitsvertretungen, nicht einplanbare Eilfälle u.s.w. Die haben also gut zu tun. In den letzten Jahrzehnten hat man sich zumindest in den Bereichen Justiz, Polizei wirklich kaputt gespart. Der Bund dann noch bei der Bundeswehr. Das muss man einfach wissen. Die Argumentation unseres Justizministers auf eine Anfrage im Landesparlament war ganz einfach, ich werde sie wohl nie vergessen. Es bedürfe nicht der Einrichtung von mehr Staatsanwalts- und Richterstellen. Die Staatsanwälte sollten die Staftaten nicht so pingelig sehen und mehr einstellen, weniger die Gerichte mit Anklagen beschäftigen und die Gerichte sollten eben nicht so gründlich arbeiten, mehr aus der "aus der Lameng" urteilen. Noch Fragen? Ich weise auf diese Umstände immer wieder hin, aber da Polizei und Justiz etwas ist, womit sich der Bürger ungern befasst, damit hat man halt nichts zu tun, ist es da schwierig, zusätzliche Gelder frei zu bekommen.


    So, nun zum Fall. Das Gesetz arbeitet hier mit einer widerlegbaren Vermutung. Das System ist einfach: Grundsätzlich wird beim Umgang mit Elternteilen vermutet, dass dieser Umgang dem Kindeswohl diene (das ist die Regel). Wenn also nichts gegenteiliges vorliegt, dann greift diese Vermutung. Aber, sie ist widerlegbar. So, und jetzt kommen wir zu dem Teil des Verfahrens, der eben zeitaufwändig ist. Jugendamt ist zwingend einzuschalten, die Mitarbeiter dort haben auch mehr als einen Fall auf dem Tisch, evtl. ein Gutachter, dazu kommen eben die üblichen Fristen zur Stellungnahme. Und die Belastung des Gerichts. Seit dem Fall "Kevin" aus Bremen sind die Gerichte besonders vorsichtig, und das aus gutem Grund. Kindsmißhandlung ist leider immer noch ein Volkssport. Und das dauert eben, bis alles abgeklärt ist.


    Die Funktion des Jugendamtes wird häufig überschätzt. Bei Gericht geben sie eine Stellungnahme ab, gebunden ist das Gericht nicht daran. Ansonsten berberät es, es kann im Prinzip nichts regeln. Das muss man einfach wissen. Hilfreich kann es bei Mißverständnissen oder Unsicherheiten sein, nicht aber bei verfestigten konträren Ansichten.


    Im Fall des Umgangsrechts eine Eilentscheidung herbeizuführen, da bin ich eher skeptisch. Deshalb hat der Anwalt wahrscheinlich auch gezögert. Ist zwar theoretisch möglich, aber trotzdem .....Eilentscheidugen haben eigentlich das Prinzip, dass sie unaufschiebbar sein müssen, dass sie eine Entscheidung im Hauptverfahren, die endgültig ist, nicht vorwegnehmen. Letztlich sollen keine Fakten geschaffen werden, es soll überbrückt werden. Ob du als Laie jetzt die Formalien beherrschst, incl. Glaubhaftmachung, keine Ahnung. Kann sein, dass sich das ganze auf das Hauptverfahren negativ auswirkt, kann auch sein, dass es keinen Einfluß hat.


    Nur eine dringende Warnung. Gegen den eigenen Anwalt zu arbeiten, das ist immer sehr unklug.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TL


    Danke für deine Antwort.


    Aber das was du schreibst ist Schwachsinn.
    Es kann nicht sein das ein umgangregelung 4 Monate dauert. Bis regelung ist das kleine Kind entfremdet.


    Dir wird dein Kind durch selbst juztis entzogen.
    Wenn das schule macht (...)
    Gerade wurde Deutschland verurteilt.
    Es liegt ein Antrag eines Vaters vor beim Europäischen Gericht Hof.
    15 tausend Euro schmerzen geld hat der Väter erhalten.


    Deutsche Gerichte u Familienrecht wäre zu lasch und Gesetze zu lückenhaft.


    Eine Mutter kann einfach von sich aus das gemeinsame Kind dir monatelange entziehen ?
    UN Kinder rechte.Artikel 9
    BGB 1684 kind hat recht auf beide Elternteile und UmGang ist mein Pflicht. Egal ob das anderen Elternteil passt oder nicht passt. Ich will kein umgang mit kindes mutter. Kann mein kind von Kita abholen u wieder da abgeben.


    Das Gericht kann sich einfach nicht die Ewigkeit zeit lassen? Dann sollen die erstemal vorläufig umgang anordnen bis mündliche Verhandlung.


    So hat kindes mutter genug zeit das Kind zu entfremden u manipülieren. LoyalitätPflicht u wohlverhalten pflicht sind auch nur so da :-) Betreunde Elternteil kann machen was er/sie will.


    Habe sorgerecht aber nur auf dem Papier.
    KM macht was sie will.


    Habe erfahren Sie ist mit mein kind nach Holland gefahren. Habe keine Info erhalten
    Habe auch nichts dagegen aber werde ignoriert.


    Als ich während UmGang Woche mit kind obwohl ich ihr Bescheid gegeben habe.whatsapp Fotos Videos .hat sie mich wegen kindes entzug angezeigt. Und hat gegenüber JA behauptet sie hatte keine Ahnung.


    Die momentane deutsche Familien Recht mit aufenthaltbestimungrecht ist kake
    Und nicht gerecht modern. Wer ABR hat was er will. Kann dich mit allem beschuldigen u lügen über dich erzählen.


    Mit freundlichen grüßen

  • Hallo,


    Aber das was du schreibst ist Schwachsinn.


    Super, so macht man sich Freunde.


    Eine Antwort halte ich nicht bereit, sonst schreibst du mir evtl. auch dass es Schwachsinn ist.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Zaza, auch wenn es dir schwer fällt, was ich geschrieben habe, weil es nicht in dein Weltbild passt, es ist keinesfalls Schwachsinn. Sondern die juristische Realität. Dir zur Beruhigung, ein Kind wird nicht so schnell entfremdet, das ist in dem Alter in der Regel kein Problem.


    Jeder Richter hat wegen der Fülle der Arbeit (ich hatte darauf hingewiesen) selbst ein massives Interesse daran, dass ein Fall zügig zu einem Ende geführt wird. Schon wegen der Zustellungsfristen und denen zur Stellungnahme muss jedes Verfahren eben zwingend eine gewisse Zeit dauern. Und dann hat der Richter eben nicht nur einen Fall. Es könnte ja auch sein, das fiel mir jetzt gerade auf, dass der Richter selbst erkrankt ist und man zunächst von einer schnellen Genesung ausging. Dafür spricht die wiederholte kurzfristige Verschiebung. Oder es sind wirklich am laufenden Band ganz dringende Knaller dazwischen gekommen. Und, wir haben nun mal den gesetzlichen Richter. Dies bedeutet, dass nicht bei Ausfall eines Richters willkürlich irgendein Richter einspringen kann. Eine sehr sinnvolle Einrichtung um der Rechtsbeugung entgegen zu wirken.


    Noch etwas: Bis vor einigen Jahren hatten wir die berühmten Gerichtsferien im Sommer. Die waren 2 Monate lang. In diesen zwei Monaten tat sich gar nichts, außer im Strafrecht und in Eilfällen. Alle Richter und Rechtsanwälte waren gehalten, in dieser Zeit ihren Haupturlaub zu nehmen, planbare Krankheiten (OPs) in diese Zeit zu legen. Das hatte m.E. enorme Vorteile. Da konnte kein Anwalt außerhalb dieser Zeit um Terminsverschiebung bitten, weil er ja auch mal in den Urlaub müsse. Da hatte er da zu sein. Das ist abgeschafft worden, leider. Terminschaos gab es in dem Maße wie heute nicht. Aber angeblich war die Wartezeit unzumutbar. Gut, man kann nicht alles haben. Ich persönlich fand die alte Regelung besser. Denn nunmehr ist bei komplexen Verfahren auf wesentlich mehr Faktoren Rücksicht zu nehmen, z.B. die Urlaubsplanung von Richter, 2 Anwälten. Und dazu dann noch Gutachter, Prozessbeistand des Kindes, Herr oder Frau Jugendamt.


    Trotzdem, wenn wir in den internationalen Vergleich schauen, dann sind wir sehr gut aufgestellt, von der Dauer her. Schlußlicht ist Italien, auch Frankreich hat eine deutlich längere Verfahrensdauer, statistisch gesehen.


    Noch ein Tipp: wenn du bei Gericht so beleidigend wie hier auftrittst, dann hast du ganz schlechte Karten. Auch Richter und gegnerische Anwälte lassen sich nur sehr begrenzt anpinkeln.


    TK

  • Hallo


    Lieber TK


    Mir ist scheiss egal wer wann Urlaub hat oder nicht. Ich erwarte vom beteiligten das sie den Umgang zum kindeswohl regeln. Ich warte nicht 4-6-8 Monate auf deren Urlaub oder Zig andere absage gründe.


    Sonst würde jeder selbst juztis üben.
    Das wollen wir nicht.






    EMGR hat Deutsche Juztis als zu lasch und die Gesetze als Lückenhaft abgestempelt was rechte



    Nicht nur BGB 1684 bestärkt umgangrecht des kindes zur beiden Elternteilen.



    Artikel 9 Absatz 3 der UN Kinderrechte Konvention besagt : Müssen Vertragstaaten das Recht des Kindes achten, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen. Das ist ein Bestandteil des Menschenrechts.



    Es ist überhaupt absurd das Väter um ihre Rechte und Rechte ihres Kinders so hart kämpfen müssen (.....)

  • Zusatz Info


    EMGR hat Deutschland verurteilt.
    Ein Vater hat 15 tausend Euro Abfindung erhalten.


    Deutsche Juztis zu lasch u gezetse lückenhaft was rechte der Väter betrifft.


    Übrigens in Ländern wie Frankreich oder Belgien Nord Europa Sachen wie Umgang boykottieren kommen erst gar nicht vor. Solche Mütter werden hart gepackt. Ausser kindeswohl Gefährdung.

  • Hallo Zaza77,


    male dir ein Plakat, und stelle dich vors Gericht.


    edy

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  • Hallo


    Lieber EDY


    Im eRest wie Väter schikaniert werden und um ihre Rechte, Rechte für eigenen Kinder kämpfen müssen ist unnormal.


    Rechte die schon vorhanden sind u nichts dagegen spricht werden mit Füßen getreten.


    Eine KM kann einen Vater auch mit Sorgerecht ganz easy entsorgen u Umgang verweigern.


    Jugendamt ist nutzlos.


    Familiengericht so schnell wie ein Schildkröte.


    Unfassbar


    Mfg

  • Hallo Zaza,


    ich kann dich verstehen.


    du kannst dich besser in FB-Gruppen zum Thema "entsorgte Väter " austauschen.


    Dieses Forum behandelt primär die rechtlichen "Möglichkeiten".


    Schließe dich Vätergruppen an, nehme an Demos teil, schreibe deinen Bundestagsabgeordneten an.


    Nur wenn dies viele tun, wird die Politik vielleicht einlenken.


    edy

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  • Eine Frage EDY


    Haben gemeinsame sorgerecht
    Bei Reisen ins Ausland muss KM mich nicht wenigstens informieren?


    Sie ist mit meine Tochter nach Holland.
    Habe nichts dagegen aber ein Info wäre nicht schlecht.So geht man nicht miteinander um.Als ich mit Tochter während umgang nach Belgien ging hat sie mich mit kindes entzug beschuldigt obwohl ich sie informiert habe. Whatsapp u persönlich

  • Hallo,


    Natürlich sollte jeder den Anderen bei Fahrten ins Ausland informieren. (wenn mehrere Tage)


    Evtl. beim Jugendamt eine Vereinbarung unterschreiben.


    edy

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  • Lieber zaza,


    du hast völlig Recht, eine Entfremdung kann bei so einem kleinen Kind ganz ganz schnell eintreten. Das ist auch schon vor langer Zeit aus kinderpsychologischer Sicht von etlichen Fachleuten bestätigt worden. Viele Jugendamtsmitarbeiter, vor allem übereifrige junge Damen, sind da leider immer noch anderer Meinung. Wenn du von denen Aussagen hörst wie "Das Kind muss erstmal zur Ruhe kommen.", dann ist allerhöchste Vorsicht geboten. Und pass bitte auf, dass du dir keinen Missbrauchvorwurf einhandelst, denn sowas gehört leider immer noch zur Strategie einiger Mütter und ihrer Helfershelfer und wird nur allzugern von Jugendamtsmitarbeitern übernommen, obwohl sie nur über ein begrenztes Studium verfügen und eigentlich völlig ungeeignet sind für solche Sachen. Die erste Jugendamtsmitarbeiterin, die ich kennenlernte, ist aus dem Dienst ausgeschieden, nachdem gegen sie Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige erstattet wurde.


    Momentan brauchst du weder Plakate zu malen noch dich vor irgendein Gericht zu stellen. Und Vätergruppen kannst du dich später immer noch anschließen. Das kostet dich momentan nur viel Zeit, die du für die Verfahren dringendst benötigst.


    Du brauchst einen vorzüglichen Anwalt, damit du in der Sache schnell weiterkommst und keine Entfremdung eintritt. Guten Gewissens kann ich nur einen einzigen empfehlen, der hat seine Kanzlei in Bielefeld. Es ist überhaupt der Anwalt in Deutschland für Sorge- und Umgangsangelegenheiten. Jedes OLG kennt ihn, BGH und BVerfG sowieso. Er hat mit Abstand die meisten EGMR-Klagen gegen Deutschland geführt und gewonnen. Darunter ist auch die Sache, die maßgeblich zur heutigen gesetzlichen Regelung des gemeinsamen Sorgerechts für nichteheliche Kinder führte. Wenn du auf seiner Homepage seinen Werdegang und seine Entscheidungsübersicht siehst, wirst du begeistert sein. Sehr viele Väter in Deutschland würden einiges dafür geben, dass sie ihn bekommen. Ich glaube dass er aufgrund seiner vielen Mandate keine Zeit gefunden hat, seinen Doktor-Titel zu machen. Er braucht auch keinen, denn er ist unschlagbar gut. Man sagt ja immer, die Chemie zwischen Mandant und Anwalt muss stimmen. Ich garantiere dir, dass dies gelingen wird. Nur ein klein wenig solltest du deine Wortwahl überprüfen.


    Es gibt leider auch Leute, die behaupten einen Doktor-Titel zu haben und sogar Prof. zu sein. Sowas könnte - wenn es nicht stimmt - strafrechtliche Folgen haben. Auf der Homepage steht jedenfalls nichts von Dr. oder Prof.


    Und jetzt schalte in deinem Profil bitte mal die Konversationen ein. Ich sende dir dann den Link zu Deutschlands bestem Anwalt in Bielefeld. Es ist kein durch die Presse bekannter Staranwalt wie z.B. ehemals Rolf Bossi oder heute auch Gerhard Strate aus Hamburg, die beide durch ihre Verteidigung in spektakulären Strafsachen bekannt wurden. Das liegt aber nur daran, dass die Presse in Deutschland sich nicht großartig für Umgangsverweigerung interessiert.

  • Hallo


    123456


    Danke für deine lange antwort.


    Es ist mir so.
    Möchte dir ein Märchen erzählen.
    Es gab vor langer Zeit ein man.
    Der ist eines Tages vom Dach runter gefallen und hat sich ganz schlimm verletzt.


    Alle haben laut gerufen, holt mal ein Doktor
    Der hat schrie...
    Woher zum Teufel sollte ein Arzt wissen was ich gerade durch mache u fühle, brauche..


    Holt mir schnell jemanden der auch vom Dach gefallen ist...Der wurde es wissen,



    Nun zu uns..
    Familiengericht verchiebt 5 Termine hintereinander. .Ob der Termin am 20 April auch nicht verlegt wird habe ganz starken zweifel. .


    Jugendamt kann und tut nichts..
    Kindesmutter geht hin erzählt wie schlimm ich bin u sie hatte Angst vor mir.
    So viel Angst das sie mir ohne jeglichen rechtslage und kindeswohl Gefährdung den kind entzogen hat..


    Anwalt habe ich in Bonn.
    Der sagt immer Geduld regeln vor gericht.
    Bla bla.
    Ich sage du regelst u Gericht regelt erst wenn mir mein kind entfremdet wird. .Was nutzt mir ein umgang dann.
    4 jahre harte Arbeit Bindung liebe Zwichen vater/Tochter wird hier kapput gemacht.


    Habe Anordnung für einstwillige Verfügung zur umgang regelung antrag gestellt u Gericht selbst angeschrieben. .Anwalt war im Urlaub.
    Der meinte hatte gut formuliert u taKitsch clever weil ich KM nicht persönlich angegriffen hatte..


    Es ist extrem schwer sich unter Kontrolle zu haben. In so einer Situation ich gebe mir mühe.


    Zumal habe ich erfahren KM ohne mich informieren mit kind Ostern ferien nach Holland gefahren. .Habe ihre Anwältin angeschrieben. Bin kein Spiel verderber .Krieg streit will ich auch nicht aber etwas respekt hat niemandem bis jetzt geschadet. Wozu habe ich sorgerecht?
    Kann auch meine elterliche sorgerecht u Pflicht unter diesen Umständen nicht ausüben weil KM jede kommunikation u diaolog zum Kindeswohl ablehnt. Eine elternberatung u Mediation will sie mit mir auch nicht machen .gegenuber verfahrenbeistand u Jugendamt hat sie sich so geäußert u geweint. ...


    Wenn KM nicht will
    Nach jetzigem regelung meine es Allgemein kein Vater kann sein umgangpflicht und sorgerPflicht wahrnehmen.


    Das System ist krank u kapput u veRahmen dauern zu lange.


    Mit freundlichen grüßen

  • Hallo



    Lieber TK


    Der Antrag den ich für AnOrdnung für einstweilige verfügung in Sachen umgang gestellt habe wurde abgewiesen.


    Haupt verhandlung 20.April terminiert.
    Mit der Begründung entführung besorgnis der Gegenseite.


    Habe eine GEricht entscheidung gesehen.


    OLG Brandenburg UF 165/02


    Schleichwerbung entfernt
    TK



    So ein besorgnis darf auf kenne Fall zu umgang ausschus sprich einschränkung führen.


    Da ich auch Deutscher Stadtsburger bin
    Meine Eltern geschwister hier leben.
    Gut integriert bin.
    U immer kind wahrend umgang zurück gebracht habe..


    Noch nicht mal pass ausweiß von Kind besitze.
    Und null Fakten Tatsachen vorliegen.


    Nur eine Lüge der kindes mutter.
    Es ist ein Skandal.


    Zwar zurückweisen habe ich erwartet da mündliche Verhandlung bevor steht.


    Mit freundlichen grüßen

  • Hi,


    ich habs geahnt, ich habs ja auch weiter oben schon angedeutet. Nur, ich wollte dir nicht allen Mut nehmen. Nach meiner Einschätzung lagen einfach die Voraussetzungen für ein Eilverfahren nicht vor. Das hat nichts mit Staatsangehörigkeit zu tun, sondern einfach mit den formellen Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung. Da geht es nicht um Lügen, das ist Sache des Hauptverfahrens, in welchem sorgfältig geprüft wird. Und man kann nun mal ein Hauptverfahren nicht durch ein Eilverfahren aushebeln.


    Also, den 20. April abwarten, dann sieht man weiter. Dann hat man Ansatzpunkte, einerlei, wie das Verfahren ausgeht. Die hat man jetzt nicht.


    Herzlichst


    TK