Trennungsunterhalt

  • Hallo Zusammen,


    kleines Feedback:


    seit August leben wir jetzt auch wohnlich getrennt und bisher ist alles ok. Eine Frage aber: Während der Ehe habe ich 2 Verträge abgeschlossen: Fondsgebundene Risikolebensversicherung und eine fondsgebundene private Rentenversicherung.


    Beide werden mir jetzt bald ausgezahlt. Hat meine Ex Ansprüche hier rauf? Sie selber sagte aber schon das Sie auf einen Versorgungsausgleich wohl verzichten würde um die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten. Da sie mir auch mit dem Trennungsunterhalt entgegenkommt und nicht zum Anwalt rennt werde ich wohl auch den größten teil der Kosten übernehmen. Scheidung dann aber wohl erst 2.Quartal 2020 nach der Einkommensteuererklärung. Ein wenig Geld sparen schonmal.


    Hat hier des Weiteren jemand Erfahrung mit dem Thema Online-Scheidung?

  • Hallo Dieter,


    wenn dir die Versicherungen ausgezahlt werden, gehören sie in den Zugewinnausgleich.


    spare nicht an der falschen Stelle.


    Online-Scheidung? keine Vorteile.


    edy

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  • edy : Und wie berechne ich jetzt was Ihr davon genau zusteht bzw. wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?


    Wir sind beide noch nicht beim Anwalt...Ihr Vater hat eine schwere Krebsdiagnose bekommen... von daher mag ich Sie jetzt nicht im August direkt nach dem Trennungsjahr damit "überrollen".

  • Hallo,


    ein Zugewinnausgleich kann auch nach der Scheidung noch durchgeführt werden.


    Wenn ihr euch aber einigen könnt,ist ein Ausgleich keine Pflicht.


    edy

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  • Hallo,


    lies dich doch mal in Zugewinnberechnung ein (google). oder hier rechts oben "Zugewinn" in die Suchfunktion eingeben.


    wenn du dann Fragen hast,gerne. Ist zu kompliziert alles zu erklären.


    edy

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  • Hallo,


    Würde ich mir nicht antun. Evtl. hast du bis zur Scheidung schon was davon ausgegeben?


    Vielleicht kommt bei der Zugewinnberechnung was ganz anderes raus?


    Hattet ihr "Vermögen" am Hochzeitstag?


    du,wie hoch ?
    sie,wie hoch?


    edy

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  • Ja ich würde bestimmt etwas davon ausgeben. Ich hatte zu Beginn der Ehe nur ne Berufsunfähigkeitsrente,sie glaube ich gar nix..Also keiner hat was geerbt oder Bausparvertrag oder sonst was...sie verdiente nur kurz besser,ich über einen längeren Zeitraum. Wenn man den beginnder Ehe auf 0 setzen würde,würde ich am Ende mit mehr dastehen...beide Versicherungen ergeben insgesamt ca.2000€

  • Hallo Dieter,


    Auf den Zugewinnausgleich kann ganz verzichtet werden, oder wenn er später durchgeführt werden soll, wird er vom Scheidungsverfahren "abgetrennt".


    Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist nicht immer möglich, es muss sichergestellt sein dass der andere Partner nicht dadurch mal auf staatliche Hilfe angewiesen sein wird.


    Der Vertrag muss vom notariell oder vor Gericht geschlossen werden ( dazu benötigen beide Parteien einen eigenen Anwalt).


    edy

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  • Hallo Edy,


    ich denke nicht das Sie auf staatliche Hilfe angewiesen sein wird weil Sie schon ziemlich früh wieder auf 32 Std arbeiten ging.
    Meine Frau kam auf die Idee auf den Versorgungsausgleich zu verzichten um u.a die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten, für diese wie Sie sagte eh kaum Geld über habe.


    Aber wenn ich dem Recht entnehme hat sich das mit dem Verzicht eines Versorgungsausgleiches erledigt, da wir beide einen gemeinsamen Anwalt nehmen wollen.


    Jetzt am WE bespreche ich mit Ihr das Thema Zugewinnausgleich. Das Sie ja eh über die Versicherung bescheid weiß,sie saß quasi daneben bei Abschluss,r ede ich besser mit Ihr offen darüber.

  • Hi,


    nein, auf den Versorgungsausgleich kann man in der Regel nicht verzichten, ist auch nur mit notarieller Urkunde möglich, die ja auch kostet und muss dann noch vom Gericht genehmigt werden, was ja auch wieder kostet.


    Und online-Scheidungen gibt es nicht. Eine Scheidung kann nur bei Gericht unter persönlicher Anwesenheit eines Anwalts und beider Parteien abgewickelt werden. Das was immer so schön als Online-Scheidung angeboten wird, das bedeutet nur, dass irgendein Anwalt im großen deutschen Gerichtsland das Mandat über das www entgegen nimmt, bei Gericht einreicht und sich dann für die mündliche Verhandlung einen Kollegen vor Ort sucht, der zwar den Fall nicht kennt, den Mandanten nicht kennt, aber einen Antrag unfallfrei vom Blatt abliest. Und wenn dann doch noch eine Frage aufkommt, dann ist der Prozess geplatzt oder aber möglicherweise hat er auch katastrophale Folgen für den/die Betroffene.


    Und noch etwas, es gibt keinen gemeinsamen Anwalt.


    Herzlichst


    TK

  • Hey Timekeeper,


    erstmal vielen Dank für die Aufklärung. Dann werde ich das meiner Noch-Ehefrau mitteilen. Evtl. verzichtet Sie dann ja auf den Zugewinnausgleich(Sie hat während der Ehe nur eine BU inkl Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen welche noch läuft)


    Gut dann wäre das Thema Online-Scheidung auch vom Tisch. Ist es richtig das der nacheheliche Unterhalt vom Gericht festgelegt wird oder kann man hier beim Anwalt auch schon gemeinsam eine Regelung finden?

  • Hi,


    man muss da gar nichts regeln. Nachehelicher Unterhalt ist heute auch bei langer Ehedauer ja eher die Ausnahme. Eines solltest du mitnehmen bzw. in die Überlegung einbeziehen. Außer dem Versorgungsausgleich und der Scheidung an und für sich muss das Gericht über gar nichts entscheiden, es sei denn, es wird beantragt. Und wo nichts beantragt wird, da wird auch nichts entschieden.


    Herzlichst


    TK