Gemeinsames Sorgerecht wird vom neuem Lebenspartner der Mutter ausgeübt

  • Ein schönen guten Tag, ich hoffe, dass Sie mir vielleicht etwas weiterhelfen können.Es besteht das gemeinsame Sorgerecht. Jedoch hat die Mutter ein großen Teil der Aufgaben dem neuem Mann (sind verheiratet) abgegeben, da Sie zeitlich durch Ihren Beruf sehr eingeschränkt ist. Bedeutet zu gemeinsamen Elterngesprächen in der Schule wo Mutter und Vater erscheinen sollten, erscheint nur der Vater und der neue Mann der Mutter. Dies geschieht ohne Absprache des Vaters. Zudem ist der neue Mann der Mutter aktiv im Förderverein der Schule. Zudem teilt die Mutter schulische Termin wie z.B. Elterngerngespräche, aber auch wichtige Arzttermine nicht mit (auch bei bevorstehenden Operationen wird nach nachgefragt, ob es ok ist). Auch um Unterhaltsansprüche und Erziehungsmaßnahmen fühlt sich der neue Mann dafür verantwortlich. Da, dass Kind den neuen Mann nicht Papa nennt, fühlt dieser sich beleidigt und ist auch keinen Gesprächen mehr mit dem leiblichen Vater bereit. In wie weit ist das rechtens? und wie weit darf die Mutter gehen und was kann ich dagegen tun? Ich würde mich sehr freuen über eine Antwort

  • Hi,


    ich versuche mal, mich dem Problem zu nähern.


    Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht, dass alles, wirklich alles abgesprochen werden muss. Gefühlte 98 % sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die das Elternteil trifft, bei welchem sich das Kind gerade aufhält. Und diese Entscheidungen trifft natürlich auch der neue Lebensgefährte/die neue Lebensgefährtin mit. Es wird da etwas mißverständlich vom "kleinen Sorgerecht" gesprochen. Aber, wie soll es denn praktisch laufen, wenn der Neue mit der Mutter zusammen lebt? Sei froh, dass er sich auch engagiert, das nur mal so als Denkanstoß.


    Nun zu den Problemkreisen:


    Schule - da triffst du mit der Schule eine Vereinbarung, dass die dich von allen Veranstaltungen direkt in Kenntnis setzen. Und zu den Elternsprechtagen gehst du selbst. Das ist wichtig. Viel wichtiger als die Elternabende. Dann hast du insoweit einen Überblick.


    Arzttermine sind in der Regel auch Alltagsentscheidungen, über die du nicht informiert werden musst. Bei OPs sieht das natürlich anders aus. Da sollte eine Regelung getroffen werden.


    Erziehungsmaßnahmen, da hatte ich ja schon was zu geschrieben. Und Unterhalt, das kann man doch schriftlich regeln. Einfach von Mutter zu Vater. Wenn du da eine Vollmacht (hat er eine vorgelegt?) nicht akzeptieren willst, dann teilst du das der Mutter schriftlich mit, der Mutter, nicht dem Neuen.


    Ein Gespräch zwischen Neuem und Altem halte ich für ungeschickt, vorsichtig formuliert. Mutter und Vater haben die Probs zu lösen. Du musst von deinen überhöhten Vorstellungen der Info-Pflicht herunterkommen, sie muss kapieren, dass sie nicht überall ihren Neuen vorschieben kann.


    Nimm doch mal professionelle (Beratungs)Hilfe in Anspruch. Jugendamt ist eine Option, es gibt aber auch andere. Damit man mal klärt, was wessen Rechte sind und wie man die praktisch umsetzt. Im Interesse des Kindes.


    Herzlichst


    TK

  • Zunächst mal recht herzlichen Dank für die Antwort. Das bei den gängigen Alltagsentscheidungen nicht mit einbezogen werden muss, ist mir bewusst und wäre auch nicht grad sinnvoll hinter jeder Kleinigkeit gleich ein Streit zu provozieren. Es geht mir halt um die wichtigen Entscheidungen und Handlungen. Wenn sich schon bei Sorgenberichtigte kümmern bzw. ihre Verpflichtungen nachkommen, in wie weit muss sich der dritte in den Vordergrund spielen. Zudem darf der nicht Sorgenberichtigte einfach so zum Elterngespräch hingehen? Dann stehen dann plötzlich beide vor der Lehrerin und der nicht sorgenberichtigte stellt sich in den Vordergrund? Darf die Lehrerin überhaupt da aus Datenschutzgründen Informationen weiterleiten?

  • Hallo Theo,


    ich würde mal das Lehrpersonal ansprechen.


    Ich kann dich schon verstehen, das Vater und Neuer wegen des gleichen Kindes


    beim Elternabend erscheinen ? wäre mir auch etwas "komisch"


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Natürlich kann die Lehrerin auch in Gegenwart des Stiefvaters mit der Mutter über das Kind reden, das hat doch mit Datenschutz gar nichts zu tun. So wie der Stiefvater auch das Zeugnis sehen darf. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, wenn getrennt lebende Eltern gemeinsam zum Elterngespräch gehen, das geht meist schief. Getrennt hingehen und gut ist.


    Sorgerechtsentscheidungen, das sind doch überspitzt formuliert ein paar Unterschriften, mehr nicht. Hier die wichtigsten: Auswahl der Kita, der weiterführenden Schule, Reisepass, eigenes Bankkonto des Kindes, kritsche OP, Ausbildungsvertrag. Alles andere, auch wenn es wichtig ist, sind Alltagsentscheidungen.


    Herzlichst


    TK

  • Danke an alle die geantwortet haben. Mit Datenschutz ging es da drum, dass hier der Stiefvater alleine zum Elterngespräch hingeht ohne die Mutter, da dieser meint die Aufgaben der Mutter zu übernehmen in allen rechten.

  • Hallo!
    Das sog. "kleine Sorgerecht" gibt es de-facto nicht, zumindest nicht so wie es gerne behauptet wird.
    Ich weiß, da steht durchaus etwas derartiges im Gesetz, aber wer mal genau nachliest wird feststellen das es nur heiße Luft ist.


    Der neue Partner darf:
    - Aufgaben in Bezug auf das Kind wahrnehmen zu denen ein Erziehungsberechtigter ihn bevollmächtigt hat
    - Bei Gefahr im Verzug zum Wohle des Kindes handeln.


    So, genau diese beiden Punkte gelten allerdings genauso für jeden beliebigen Dritten, egal ob das jetzt der Partner, die Nachbarin oder der befreundete Bäcker ist.


    Ergo hat der neue Partner keinerlei Rechte welche nicht auch jeder andere hätte.

  • Guten Morgen,


    m.W. kann man mit dem Sorgerecht in dem hier erfragten Kontext nicht wirklich viel anfangen. Alle Alltagsentscheidungen trifft die Familie ohne Rückfrage beim Expartner. Im Wesentlichen geht es nur um Entscheidungen der Schullaufbahn des Kindes (Schulwechsel usw.) und notwendige Operationen, da müssen alle Sorgeberechtigten unterschreiben. Ansonsten wüsste ich praktisch nichts.

  • Zitat

    Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen.


    So steht es bei Wikipedia (Elterliche Sorge (Deutschland) > Inhaber der elterlichen Sorge bei ehelichen Kindern > Getrenntleben der Eltern).

  • Hallo,


    So, genau diese beiden Punkte gelten allerdings genauso für jeden beliebigen Dritten, egal ob das jetzt der Partner, die Nachbarin oder der befreundete Bäcker ist.


    Die Frage geht doch eher dahin, ob man dass explizit z.B dem befreundeten Bäcker verbieten kann.


    edy

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  • Hi,


    nee @ edy, das kann man nicht verbieten. Der Stiefvater nimmt ja nicht die Rechte des biologischen Vaters wahr, sondern er übt entweder das "kleine Sorgerecht" aus oder er ist von der Mutter bevollmächtigt. Die Vollmachtserteilung unterliegt keiner Form, kann also auch auf Zuruf erfolgen.


    Herzlichst


    TK